21.05.2013 15:15:41

DGAP-HV: Einbecker Brauhaus AG

DGAP-HV: Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2013 in Einbeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2013 in Einbeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

21.05.2013 / 15:15

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Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft

Einbeck

ISIN: DE0006058001// WKN: 605800

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 02. Juli 2013, 11.00 Uhr, im 'Wilhelm-Bendow-Theater', Hubeweg 39, 37574 Einbeck, stattfindenden



ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus AG zum 31. Dezember 2012. Vorlage des Lageberichts für die Gesellschaft, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012.

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 91.225,98, vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2012 dem Vorstand angehörten, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2012 dem Aufsichtsrat angehörten, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über den Gewinnabführungsvertrag mit der BrauManufaktur Härke GmbH, Peine

Die Einbecker Brauhaus AG hat als Obergesellschaft (Organträger) mit der BrauManufaktur Härke GmbH als Untergesellschaft (Organgesellschaft) und gleichzeitig 100%iger Tochtergesellschaft der Einbecker Brauhaus AG am 15.05.2013 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Einbecker Brauhaus AG ist alleinige Gesellschafterin der BrauManufaktur Härke GmbH. Die BrauManufaktur Härke GmbH mit dem Sitz in Peine wurde (nach Umfirmierung und Sitzverlegung, zuvor: Martini Brauerei GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 6732) mit Datum vom 18.02.2013 im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 203308 eingetragen. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Gewinnabführungsvertrages ist die Zustimmung der Hauptversammlung der Einbecker Brauhaus AG sowie die Eintragung im Handelsregister der BrauManufaktur Härke GmbH. Die Gesellschafterversammlung der BrauManufaktur Härke GmbH hat dem Gewinnabführungsvertrag am 15.05.2013 zugestimmt.

Der wesentliche Inhalt des Gewinnabführungsvertrages ist:

Die Untergesellschaft ist verpflichtet, ihren gesamten, für das jeweilige Geschäftsjahr nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die Einbecker Brauhaus AG abzuführen. Die Untergesellschaft darf Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Gewinnabführungsvertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der Einbecker Brauhaus AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen, die vor Beginn des Gewinnabführungsvertrages gebildet wurden, oder von Kapitalrücklagen ist ausgeschlossen. § 301 AktG ist in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.

Die Einbecker Brauhaus AG verpflichtet sich gegenüber der Untergesellschaft, etwaige Verluste der Untergesellschaft zum Ablauf des Geschäftsjahres entsprechend den Vorschriften gemäß § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung auszugleichen.

Soweit bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet und rechtlich zulässig, ist es möglich, unterjährig Abschlagszahlungen auf den abzuführenden Gewinn bzw. den auszugleichenden Jahresfehlbetrag zu leisten, um eine Finanzierung beider Unternehmen zu gewährleisten. Die Abschlagszahlungen sind auf den am Ende eines Geschäftsjahres abzuführenden Gewinn oder den auszugleichenden Fehlbetrag anzurechnen. Überzahlungen sind zu erstatten.

Der Gewinnabführungsvertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Untergesellschaft wirksam und gilt bei Eintragung im Jahr 2013 rückwirkend für das gesamte Geschäftsjahr 2013. Der Vertrag wird zunächst bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit fest geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt fünf Zeitjahre gerechnet ab Beginn desjenigen Geschäftsjahres (Wirtschaftsjahres) der Untergesellschaft, in dem dieser Vertrag wirksam wird. Im Übrigen ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende des Geschäftsjahres (Wirtschaftsjahres) der Obergesellschaft - erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit (31.12.2017) - gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Der Gewinnabführungsvertrag, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Einbecker Brauhaus AG für die letzten drei Geschäftsjahre, die Jahresabschlüsse der Martini Brauerei GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre, sowie der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Einbecker Brauhaus AG und der Geschäftsführung der BrauManufaktur Härke GmbH liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Einbecker Brauhaus AG, Papenstraße 4-7, 37574 Einbeck zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen.

Vorstand und Aufsichtsrats schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Hauptversammlung der Einbecker Brauhaus AG stimmt dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrages zwischen der Einbecker Brauhaus AG und der BrauManufaktur Härke GmbH vom 15.05.2013 hiermit zu.

6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

Einbecker Brauhaus AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 3090374675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Einbecker Brauhaus AG Hauptversammlungsbüro Papenstraße 4-7 37574 Einbeck Telefax: +49 5561 797-311 E-Mail: Hauptversammlung@einbecker.com

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 11. Juni 2013 zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 25. Juni 2013 zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

Einbeck, im Mai 2013

Der Vorstand





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21.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch Unternehmen: Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft Papenstraße 4-7 37574 Einbeck Deutschland Fax: +49 5561 797-311 E-Mail: Hauptversammlung@einbecker.com Internet: http://www.einbecker.com ISIN: DE0006058001 WKN: 605800 Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 212281 21.05.2013

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