02.07.2014 15:12:09
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DGAP-HV: Horus AG
DGAP-HV: Horus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.08.2014 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
im 'Haus am See', Bachemer Landstraße 420, 50935 Köln
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen keine Bewirtung bereitstellt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von Euro 253.565,32 in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013 Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrags. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft. Die Höhe der Vergütung ist von der Hauptversammlung jährlich neu zu beschließen, wobei ein gestiegenes Geschäftsvolumen angemessen zu berücksichtigen ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Höhe der Vergütung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtratsmitglieder wie folgt zu beschließen:
Jedes im Geschäftsjahr 2013 amtierende Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von Euro 3.000,00 p.a., der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Hat die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht im ganzen Geschäftsjahr 2013 bestanden, wird die Vergütung pro rata temporis gewährt, d.h. anteilig, entsprechend der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds im Geschäftsjahr 2013. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Salierring 32 50677 Köln
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Dienstag, den 5. August 2013, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19. August 2013 (24:00 Uhr) an nachstehende Adresse zugegangen sein:
HORUS AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG FMS-FWA/Corporate Actions Am Markt 14-16 28195 Bremen Telefax: 04 21 / 3 60 31 53 E-Mail-Adresse: hv@neelmeyer.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse, werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.
Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person gelten die Bestimmungen des § 135 AktG. In diesem Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Anträge und Wahlvorschläge Nach dem Aktiengesetz (§§ 126, 127) zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.horus-ag.de/investor zugänglich gemacht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung schriftlich oder per Telefax bei der Gesellschaft unter der Adresse HORUS AG, Lütticher Straße 8a, 50674 Köln, Telefax: 0221/213901 eingegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats werden von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.horus-ag.de/investor zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Köln, im Juli 2014
HORUS AG
Der Vorstand
02.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: HORUS AG Friesenstrasse 50 50670 Köln Deutschland Telefon: +49 221 2403496 Fax: +49 221 213901 E-Mail: mail@horus-ag.de Internet: http://www.horus-ag.de ISIN: DE0005204127 WKN: 520412 Börsen: Freiverkehr München und Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
HORUS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
02.07.2014 15:12
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
HORUS AG
Köln
- Wertpapier-Kenn-Nr. 520 412 -
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Dienstag, den 26. August 2014 um 14:00 Uhr
im 'Haus am See', Bachemer Landstraße 420, 50935 Köln
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen keine Bewirtung bereitstellt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von Euro 253.565,32 in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013 Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung. Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrags. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft. Die Höhe der Vergütung ist von der Hauptversammlung jährlich neu zu beschließen, wobei ein gestiegenes Geschäftsvolumen angemessen zu berücksichtigen ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Höhe der Vergütung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtratsmitglieder wie folgt zu beschließen:
Jedes im Geschäftsjahr 2013 amtierende Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von Euro 3.000,00 p.a., der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Hat die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht im ganzen Geschäftsjahr 2013 bestanden, wird die Vergütung pro rata temporis gewährt, d.h. anteilig, entsprechend der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds im Geschäftsjahr 2013. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Salierring 32 50677 Köln
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Dienstag, den 5. August 2013, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19. August 2013 (24:00 Uhr) an nachstehende Adresse zugegangen sein:
HORUS AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG FMS-FWA/Corporate Actions Am Markt 14-16 28195 Bremen Telefax: 04 21 / 3 60 31 53 E-Mail-Adresse: hv@neelmeyer.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse, werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.
Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person gelten die Bestimmungen des § 135 AktG. In diesem Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Anträge und Wahlvorschläge Nach dem Aktiengesetz (§§ 126, 127) zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.horus-ag.de/investor zugänglich gemacht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung schriftlich oder per Telefax bei der Gesellschaft unter der Adresse HORUS AG, Lütticher Straße 8a, 50674 Köln, Telefax: 0221/213901 eingegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats werden von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.horus-ag.de/investor zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Köln, im Juli 2014
HORUS AG
Der Vorstand
02.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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