04.06.2014 15:06:14

DGAP-HV: Maschinenfabrik Esterer AG

DGAP-HV: Esterer Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.07.2014 in 84503 Altötting, Estererstraße 12, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Esterer Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

04.06.2014 15:06

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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ESTERER AKTIENGESELLSCHAFT

ALTÖTTING

- ISIN: DE 000 657 702 6 -

EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am



Montag, den 21.07.2014, um 10:30 Uhr

in den Räumen der Esterer Aktiengesellschaft, in 84503 Altötting, Estererstraße 12, stattfindenden

111. ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gesellschaft unter www.esterer-ag.de eingesehen werden.

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung

Die folgende Satzungsbestimmung soll dem neuesten Stand angepasst werden, im Einzelnen:

§ 3 der Satzung hat derzeit folgenden Wortlaut:

Nach Gesetz oder Satzung notwendige Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der bisherige § 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Nach Gesetz oder Satzung notwendige Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 - 31. Dezember 2014

6. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart,



zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens bis zum Ablauf des 14.07.2014 (24 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter

Esterer Aktiengesellschaft Postfach 1164 84495 Altötting oder Telefax: +49(0)8671/503386 oder E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de

angemeldet haben. Eine Umschreibung von Namensaktien im Aktienregister ist mit Ablauf der Anmeldefrist bis zum Ende der Hauptversammlung ausgeschlossen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Vertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen wie etwa Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übermittelt. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.esterer-ag.de zum Download bereit und kann auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden:

Esterer Aktiengesellschaft Postfach 1164 84495 Altötting oder Telefax: +49(0)8671/503386 oder E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de

Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann auch unter der E-Mail-Adresse: verwaltung-eag@ewd.de, elektronisch übermittelt werden.

Rechte der Aktionäre

Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung u.a. die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich im Internet unter www.esterer-ag.de.

- Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 20.06.2014 (24.00 Uhr MESZ), unter folgenden Kontaktdaten zugehen:

Esterer Aktiengesellschaft Postfach 1164 84495 Altötting oder E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de (elektronische Form, § 126 a BGB)

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den anderen Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.esterer-ag.de zugänglich gemacht.

- Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gem. § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern gem. § 127 AktG zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Esterer Aktiengesellschaft Postfach 1164 84495 Altötting oder Telefax: +49(0)8671/503386 oder E-Mail: verwaltung-eag@ewd.de

Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 06.07.2014 (24.00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.esterer-ag.de unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

- Auskunftsrecht der Aktionäre

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).

- Informationen (Unterlagen) auf der Internetseite der Gesellschaft

Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.esterer-ag.de zugänglich:

- der Inhalt dieser Einberufung;

- etwaige der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen;

- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung;

- die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können;

- weitergehende Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der Aktionäre (Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht);

- Jahresabschluss, Lagebericht einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und der Bericht des Aufsichtsrats der Esterer AG für das Geschäftsjahr 2013.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind 16.500 nennwertlose Stückaktien, welche auf den Namen lauten, ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 16.500 Stückaktien gewähren daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 16.500 Stimmen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.

Altötting, im Mai 2014

Esterer Aktiengesellschaft

Der Vorstand





04.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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