28.04.2014 15:06:55
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DGAP-HV: OPENLiMiT Holding AG
DGAP-HV: OPENLiMiT Holding AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2014 in Zug, Schweiz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Traktanden und Anträge
1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2013 sowie Kenntnisnahme von den Berichten der Revisionsstelle und des Konzernprüfers
Antrag des Verwaltungsrates: Gutheissung von Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2013.
2. Verwendung des Bilanzverlustes
Antrag des Verwaltungsrates: Vortrag auf neue Rechnung.
3. Entlastung der Organe
Antrag des Verwaltungsrates: Erteilung der Entlastung an die verantwortlichen Organe für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013.
4. Statutenänderungen - Schaffung von genehmigtem Kapital
Antrag des Verwaltungsrates: Ersetzung des bisherigen Art. 3a der Statuten durch Schaffung eines neuen genehmigten Aktienkapitals von höchstens CHF 2'850'000 durch Ausgabe von höchstens 9'500'000 voll zu liberierenden Inhaberaktien à CHF -.30. Der Verwaltungsrat soll ermächtigt werden, diese Kapitalerhöhung bis zum 11. Mai 2016 vorzunehmen. Die Bezugsrechte können unter gewissen Umständen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Art. 3a der Statuten ist wie folgt zu ersetzen:
__________________________________________________________________________________________________
Neue Fassung
__________________________________________________________________________________________________
Art. 3a Genehmigtes Aktienkapital
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital der Gesellschaft gemäss Art. 3 der Statuten bis zum 11. Mai 2016 im Maximalbetrage von CHF 2'850'000 durch Ausgabe von höchstens 9'500'000 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF -.30 (dreissig Rappen) zu erhöhen.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre einzuschränken oder auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, falls die neuen Aktien:
(1) für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen durch Aktientausch; (2) zur Finanzierung oder Refinanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft; (3) zur Platzierung auf nationalen oder internationalen Kapitalmärkten oder zur Privatplatzierung bei ausgewählten Investoren; (4) zur raschen und flexiblen Beschaffung von Eigenkapital, welche ohne Entzug des Bezugsrechts nur schwer möglich wäre;
verwendet werden sollen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte stehen zur Verfügung des Verwaltungsrates, der diese im Interesse der Gesellschaft verwendet.
Die Erhöhung kann mittels Festübernahme und/oder in Teilbeträgen erfolgen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Ausgabepreis der Aktien, die Art der Einlage und den Zeitpunkt der Dividendenberechtigung festzusetzen.
Erläuterung des Verwaltungsrates: Das bestehende genehmigte Kapital läuft per 26. Juni 2014 ab und soll wie vorgeschlagen bis zum 11. Mai 2016 neu eingeräumt werden. Um die Flexibilität für künftige Projekte oder Finanzierungen zu verbessern und die rasche und flexible Beschaffung von Eigenkapital zu ermöglichen, schlägt der Verwaltungsrat vor, ein neues genehmigtes Kapital gemäss Art. 3a der Statuten von CHF 2'850'000 zu schaffen.
5. Wahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrates: Wiederwahl der Ferax Treuhand AG für eine Amtsdauer von einem Jahr.
Zutrittskarten
Die Aktionäre, die an der Generalversammlung teilzunehmen wünschen, können bis spätestens am Freitag, 9. Mai 2014, von ihrer Depotbank eine Bestätigung verlangen, dass die Aktien bis nach der Generalversammlung gesperrt sind. Diese Bestätigung gilt als Zutrittskarte.
Unterlagen
Der Geschäftsbericht, der Revisionsbericht und der Bericht des Konzernrechnungsprüfers werden am 22. April 2014 veröffentlicht und stehen am Sitz unserer Gesellschaft in CH-Baar zur Einsichtnahme durch die Aktionäre bereit oder können auf der Homepage unserer Gesellschaft (http://www.openlimit.com) unter der Rubrik Investor Relations / Veröffentlichungen / Finanzberichte eingesehen werden. Ausserdem können diese Unterlagen ab dem genannten Datum bei unserer Gesellschaft bestellt werden (Fax: +41 41 560 10 39 oder eMail: ir@openlimit.com).
Vollmachtserteilung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich durch einen Dritten oder die Gesellschaft vertreten lassen. Auch in diesem Fall wird die Bestätigung der Depotbank benötigt, dass die Aktien bis nach der Generalversammlung gesperrt sind.
Falls ein Aktionär einen Dritten mit seiner Vertretung bevollmächtigen will, hat er die Möglichkeit, neben Übergabe der unterzeichneten Bestätigung der Depotbank, dem Bevollmächtigten seine Stimm- und Wahlinstruktionen mit dem Vollmachtsformular zu übergeben.
Falls ein Aktionär die Gesellschaft mit seiner Vertretung bevollmächtigen will, ist er gebeten, das beiliegende Vollmachtsformular ausgefüllt und unterzeichnet unter Beilage der Bestätigung der Depotbank bis zum Freitag, 9. Mai 2014 (Datum des Empfangs durch die Gesellschaft), an die Gesellschaft zu senden. Wird das Vollmachtsformular blanko, jedoch unterzeichnet, an die Gesellschaft gesandt, wird die Gesellschaft dafür besorgt sein, dass das Stimmrecht gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates ausgeübt wird.
Depotvertreter
Depotvertreter i.S. von Art. 689d OR werden gebeten, der Gesellschaft die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien möglichst früh vor dem Tag der Generalversammlung, spätestens jedoch am 12. Mai 2014 bei der Zutrittskontrolle zur Generalversammlung, bekannt zu geben.
Angaben gemäss § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG (Deutschland)
Das Aktienkapital der Gesellschaft von CHF 5'746'065.30 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Generalversammlung eingeteilt in 19'153'551 Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0,30. Jede Inhaberaktie gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung auf Grundlage der Statuten 19'153'551 Stimmrechte bestehen.
Baar, 17. April 2014
Der Verwaltungsrat
28.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: OpenLimit Holding AG Zugerstrasse 76b 6341 Baar Schweiz Telefon: +41 41 5601020 Fax: +41 41 5601039 E-Mail: ir@openlimit.com Internet: https://www.openlimit.com/ ISIN: CH0022237009 WKN: A0F5UQ Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
OpenLimit Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
28.04.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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OpenLimit Holding AG
Baar, Schweiz
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2014 der Aktionäre
Montag, 12. Mai 2014, 14.00 Uhr, Parkhotel Zug, CH-6304 Zug
Traktanden und Anträge
1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2013 sowie Kenntnisnahme von den Berichten der Revisionsstelle und des Konzernprüfers
Antrag des Verwaltungsrates: Gutheissung von Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2013.
2. Verwendung des Bilanzverlustes
Antrag des Verwaltungsrates: Vortrag auf neue Rechnung.
3. Entlastung der Organe
Antrag des Verwaltungsrates: Erteilung der Entlastung an die verantwortlichen Organe für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013.
4. Statutenänderungen - Schaffung von genehmigtem Kapital
Antrag des Verwaltungsrates: Ersetzung des bisherigen Art. 3a der Statuten durch Schaffung eines neuen genehmigten Aktienkapitals von höchstens CHF 2'850'000 durch Ausgabe von höchstens 9'500'000 voll zu liberierenden Inhaberaktien à CHF -.30. Der Verwaltungsrat soll ermächtigt werden, diese Kapitalerhöhung bis zum 11. Mai 2016 vorzunehmen. Die Bezugsrechte können unter gewissen Umständen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Art. 3a der Statuten ist wie folgt zu ersetzen:
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Neue Fassung
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Art. 3a Genehmigtes Aktienkapital
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital der Gesellschaft gemäss Art. 3 der Statuten bis zum 11. Mai 2016 im Maximalbetrage von CHF 2'850'000 durch Ausgabe von höchstens 9'500'000 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF -.30 (dreissig Rappen) zu erhöhen.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre einzuschränken oder auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, falls die neuen Aktien:
(1) für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen durch Aktientausch; (2) zur Finanzierung oder Refinanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft; (3) zur Platzierung auf nationalen oder internationalen Kapitalmärkten oder zur Privatplatzierung bei ausgewählten Investoren; (4) zur raschen und flexiblen Beschaffung von Eigenkapital, welche ohne Entzug des Bezugsrechts nur schwer möglich wäre;
verwendet werden sollen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte stehen zur Verfügung des Verwaltungsrates, der diese im Interesse der Gesellschaft verwendet.
Die Erhöhung kann mittels Festübernahme und/oder in Teilbeträgen erfolgen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Ausgabepreis der Aktien, die Art der Einlage und den Zeitpunkt der Dividendenberechtigung festzusetzen.
Erläuterung des Verwaltungsrates: Das bestehende genehmigte Kapital läuft per 26. Juni 2014 ab und soll wie vorgeschlagen bis zum 11. Mai 2016 neu eingeräumt werden. Um die Flexibilität für künftige Projekte oder Finanzierungen zu verbessern und die rasche und flexible Beschaffung von Eigenkapital zu ermöglichen, schlägt der Verwaltungsrat vor, ein neues genehmigtes Kapital gemäss Art. 3a der Statuten von CHF 2'850'000 zu schaffen.
5. Wahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrates: Wiederwahl der Ferax Treuhand AG für eine Amtsdauer von einem Jahr.
Zutrittskarten
Die Aktionäre, die an der Generalversammlung teilzunehmen wünschen, können bis spätestens am Freitag, 9. Mai 2014, von ihrer Depotbank eine Bestätigung verlangen, dass die Aktien bis nach der Generalversammlung gesperrt sind. Diese Bestätigung gilt als Zutrittskarte.
Unterlagen
Der Geschäftsbericht, der Revisionsbericht und der Bericht des Konzernrechnungsprüfers werden am 22. April 2014 veröffentlicht und stehen am Sitz unserer Gesellschaft in CH-Baar zur Einsichtnahme durch die Aktionäre bereit oder können auf der Homepage unserer Gesellschaft (http://www.openlimit.com) unter der Rubrik Investor Relations / Veröffentlichungen / Finanzberichte eingesehen werden. Ausserdem können diese Unterlagen ab dem genannten Datum bei unserer Gesellschaft bestellt werden (Fax: +41 41 560 10 39 oder eMail: ir@openlimit.com).
Vollmachtserteilung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich durch einen Dritten oder die Gesellschaft vertreten lassen. Auch in diesem Fall wird die Bestätigung der Depotbank benötigt, dass die Aktien bis nach der Generalversammlung gesperrt sind.
Falls ein Aktionär einen Dritten mit seiner Vertretung bevollmächtigen will, hat er die Möglichkeit, neben Übergabe der unterzeichneten Bestätigung der Depotbank, dem Bevollmächtigten seine Stimm- und Wahlinstruktionen mit dem Vollmachtsformular zu übergeben.
Falls ein Aktionär die Gesellschaft mit seiner Vertretung bevollmächtigen will, ist er gebeten, das beiliegende Vollmachtsformular ausgefüllt und unterzeichnet unter Beilage der Bestätigung der Depotbank bis zum Freitag, 9. Mai 2014 (Datum des Empfangs durch die Gesellschaft), an die Gesellschaft zu senden. Wird das Vollmachtsformular blanko, jedoch unterzeichnet, an die Gesellschaft gesandt, wird die Gesellschaft dafür besorgt sein, dass das Stimmrecht gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates ausgeübt wird.
Depotvertreter
Depotvertreter i.S. von Art. 689d OR werden gebeten, der Gesellschaft die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien möglichst früh vor dem Tag der Generalversammlung, spätestens jedoch am 12. Mai 2014 bei der Zutrittskontrolle zur Generalversammlung, bekannt zu geben.
Angaben gemäss § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG (Deutschland)
Das Aktienkapital der Gesellschaft von CHF 5'746'065.30 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Generalversammlung eingeteilt in 19'153'551 Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0,30. Jede Inhaberaktie gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung auf Grundlage der Statuten 19'153'551 Stimmrechte bestehen.
Baar, 17. April 2014
Der Verwaltungsrat
28.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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