18.05.2018 09:56:19
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DGAP-HV: Petro Welt Technologies AG: Einladung zur 13. ordentlichen Hauptversammlung
DGAP-News: Petro Welt Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Petro Welt Technologies AG Einladung zur der Petro Welt Technologies AG, am 15.6.2018, 11.00 Uhr, Studio 44, Rennweg 44, 1030 Wien. Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate Governance-Berichts und des Aufsichtsratsberichtes für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr sowie Bericht über das im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesene Bilanzergebnis; 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr; 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr; 4. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr; 5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das am 31.12.2018 endende Geschäftsjahr; 6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt § 16. Unterlagen: - Einladung und Tagesordnung (Einberufung); - Beschlussvorschläge des Vorstands und Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2-6; - Jahresabschluss für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht; - Konzernabschluss für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht; - Aufsichtsratsbericht für das am 31.12.2017 endende Geschäftsjahr; - Neue Satzungsbestimmung in einer Vergleichs-Version; - Formular für Erteilung und Widerruf einer Vollmacht. Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich. Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG): Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 25.5.2018, per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG): Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 6.6.2018, per Post oder Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail unter anmeldung.pewete@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen. Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG): Auskunftsrecht (§ 118 AktG): Die Auskunft darf verweigert werden, soweit - sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder - ihre Erteilung strafbar wäre. Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung: Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 5.6.2018. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): - Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code; - Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN: AT0000A00Y78; - Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und - den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag am 5.6.2018 beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 6.6.2018 ausgestellt werden! Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige Zeichnung) und muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 12.6.2018, an die Geschäftsanschrift der Gesellschaft Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) per Post oder Boten, als eingescannter Anhang in PDF-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4 Abs 1 SigG per E-Mail unter anmeldung.pewete@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen. Gerne kann die Depotbestätigung auch vorab in Textform per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail unter anmeldung.pewete@hauptversammlung.at übermittelt werden; die vorherige Übermittlung entbindet nicht von förmlichen Anforderungen an die Depotbestätigung gemäß dem vorstehendenden Absatz. Bestellung eines Vertreters Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift, Telefax- Nummer oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format an die vorgenannte E-Mail Adresse vorzunehmen. Ein Formular für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.pewete.com) unter Investor Relations abrufbar. Bei depotverwahrten Inhaberaktien sind zur Identifizierbarkeit des Aktionärs der Name des depotführenden Kreditinstituts sowie die Depotnummer anzugeben. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung übergeben wird, hat die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens 13.6.2018 zuzugehen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte: Wien, im Mai 2018 Der Vorstand
18.05.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Petro Welt Technologies AG |
Kärntner Ring 11-13 | |
1010 Wien | |
Österreich | |
Telefon: | +43 1 535 23 20-0 |
Fax: | +43 1 535 23 20-20 |
E-Mail: | ir@pewete.com |
Internet: | www.pewete.com |
ISIN: | AT0000A00Y78 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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