07.04.2014 15:12:14
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DGAP-HV: Scherzer & Co. AG
DGAP-HV: Scherzer & Co. Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2014 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
ISIN DE 000 694 280 8 (WKN 694 280)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
am
Montag, 19. Mai 2014, um 11:00 Uhr
im
Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20, 50672 Köln
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft von EUR 4.834.204,71 in voller Höhe in die Gewinnrücklagen einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
6. Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder
Nach § 10 Abs. 2 der Satzung der Scherzer & Co. AG endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Schluss der dritten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung. Demnach endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist somit neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
Herrn Dr. Stephan Göckeler, Bad Honnef, Rechtsanwalt. Herr Dr. Göckeler gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:
- Mitglied des Aufsichtsrats der burgbad AG, Schmallenberg,
- Mitglied des Aufsichtsrats der Convotis AG, Frankfurt am Main.
Herrn Rolf Hauschildt, Düsseldorf, Kaufmann, Geschäftsführer der VM Value Management GmbH, Düsseldorf. Herr Dr. Hauschildt gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der GERMANIA-EPE AG, Gronau,
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ProAktiva Vermögensverwaltung AG, Hamburg,
- Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Solventis AG, Frankfurt,
- Mitglied des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG, Köln.
Herrn Dr. Dirk Rüttgers, München, Vermögensverwalter, Geschäftsführer der Silvius Dornier Holding GmbH & Co. KG, München, Vorstand der Do Investment AG, München. Herr Dr. Rüttgers gehört keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an.
Die Wahl erfolgt jeweils für die Dauer von drei Jahren, so dass die Amtszeit jeweils mit dem Schluss der dritten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung endet.
7. Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 neu festzusetzen und zu diesem Zweck § 15 Abs. 1 der Satzung der Scherzer & Co. AG wie folgt zu ändern und neu zu fassen:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die für jedes Geschäftsjahr - pro rata temporis - EUR 16.000,- (in Worten: Euro sechzehntausend) für den Vorsitzenden, EUR 12.000,- (in Worten: Euro zwölftausend) für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie EUR 8.000,- (in Worten: Euro achttausend) für das einzelne Mitglied beträgt, sofern die Hauptversammlung keine höhere oder niedrigere Vergütung beschließt.'
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts weisen die Aktionäre nach, indem sie der Gesellschaft einen in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz vorlegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 28. April 2014, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen.
Die vorgenannte Anmeldung und der vorgenannte Nachweis müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis zum Ablauf des 12. Mai 2014 zugehen:
Scherzer & Co. AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG FMS-FWA/Corporate Actions Am Markt 14-16, 28195 Bremen Fax-Nr. +49-421-3603-153 E-Mail: hv@neelmeyer.de
Eintrittskarten für die Hauptversammlung werden den Aktionären übersandt, nachdem sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigten, sich frühzeitig anzumelden.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform, sofern sie nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt wird; eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer ggf. von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Auch wenn sich der Aktionär in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, muss er sich nach den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz nachweisen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft bis auf einen Bevollmächtigten alle anderen zurückweisen.
Nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx veröffentlicht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. spätestens mit Ablauf des 4. Mai 2014, bei der Scherzer & Co. AG, Friesenstraße 50, 50670 Köln, Telefax: (0221) 8 20 32-30, E-Mail: info@scherzer-ag.de eingegangen sind.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats können im Internet unter www.scherzer-ag.de/geschaeftsbericht.aspx abgerufen werden.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in insgesamt 29.940.000 Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Sämtliche Aktien sind stimmberechtigt.
Köln, im April 2014
Scherzer & Co. AG
DER VORSTAND
07.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Scherzer & Co. Aktiengesellschaft Friesenstraße 50 50670 Köln Deutschland Telefon: +49 221 8203218 Fax: +49 221 8203230 E-Mail: silvia.schneider@scherzer-ag.de Internet: http://www.scherzer-ag.de ISIN: DE0006942808 WKN: 694280 Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Scherzer & Co. Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
07.04.2014 15:12
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Scherzer & Co. AG
Köln
ISIN DE 000 694 280 8 (WKN 694 280)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
am
Montag, 19. Mai 2014, um 11:00 Uhr
im
Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20, 50672 Köln
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft von EUR 4.834.204,71 in voller Höhe in die Gewinnrücklagen einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
6. Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder
Nach § 10 Abs. 2 der Satzung der Scherzer & Co. AG endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Schluss der dritten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung. Demnach endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist somit neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
Herrn Dr. Stephan Göckeler, Bad Honnef, Rechtsanwalt. Herr Dr. Göckeler gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:
- Mitglied des Aufsichtsrats der burgbad AG, Schmallenberg,
- Mitglied des Aufsichtsrats der Convotis AG, Frankfurt am Main.
Herrn Rolf Hauschildt, Düsseldorf, Kaufmann, Geschäftsführer der VM Value Management GmbH, Düsseldorf. Herr Dr. Hauschildt gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der GERMANIA-EPE AG, Gronau,
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ProAktiva Vermögensverwaltung AG, Hamburg,
- Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Solventis AG, Frankfurt,
- Mitglied des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG, Köln.
Herrn Dr. Dirk Rüttgers, München, Vermögensverwalter, Geschäftsführer der Silvius Dornier Holding GmbH & Co. KG, München, Vorstand der Do Investment AG, München. Herr Dr. Rüttgers gehört keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an.
Die Wahl erfolgt jeweils für die Dauer von drei Jahren, so dass die Amtszeit jeweils mit dem Schluss der dritten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung endet.
7. Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 neu festzusetzen und zu diesem Zweck § 15 Abs. 1 der Satzung der Scherzer & Co. AG wie folgt zu ändern und neu zu fassen:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die für jedes Geschäftsjahr - pro rata temporis - EUR 16.000,- (in Worten: Euro sechzehntausend) für den Vorsitzenden, EUR 12.000,- (in Worten: Euro zwölftausend) für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie EUR 8.000,- (in Worten: Euro achttausend) für das einzelne Mitglied beträgt, sofern die Hauptversammlung keine höhere oder niedrigere Vergütung beschließt.'
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts weisen die Aktionäre nach, indem sie der Gesellschaft einen in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz vorlegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 28. April 2014, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen.
Die vorgenannte Anmeldung und der vorgenannte Nachweis müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis zum Ablauf des 12. Mai 2014 zugehen:
Scherzer & Co. AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG FMS-FWA/Corporate Actions Am Markt 14-16, 28195 Bremen Fax-Nr. +49-421-3603-153 E-Mail: hv@neelmeyer.de
Eintrittskarten für die Hauptversammlung werden den Aktionären übersandt, nachdem sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigten, sich frühzeitig anzumelden.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform, sofern sie nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt wird; eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer ggf. von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Auch wenn sich der Aktionär in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, muss er sich nach den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz nachweisen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft bis auf einen Bevollmächtigten alle anderen zurückweisen.
Nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx veröffentlicht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. spätestens mit Ablauf des 4. Mai 2014, bei der Scherzer & Co. AG, Friesenstraße 50, 50670 Köln, Telefax: (0221) 8 20 32-30, E-Mail: info@scherzer-ag.de eingegangen sind.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats können im Internet unter www.scherzer-ag.de/geschaeftsbericht.aspx abgerufen werden.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in insgesamt 29.940.000 Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Sämtliche Aktien sind stimmberechtigt.
Köln, im April 2014
Scherzer & Co. AG
DER VORSTAND
07.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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