21.05.2013 15:15:01

DGAP-HV: Solar-Fabrik AG

DGAP-HV: Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2013 in Konzerthaus Freiburg, Konrad-Adenauer-Platz 1, 79098 Freiburg i.Br. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2013 in Konzerthaus Freiburg, Konrad-Adenauer-Platz 1, 79098 Freiburg i.Br. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

21.05.2013 / 15:15

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Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten

Freiburg im Breisgau

ISIN: DE0006614712

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 2. Juli 2013, um 10.30 Uhr im Konzerthaus Freiburg, Konrad-Adenauer-Platz 1, 79098 Freiburg i.Br., stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.



TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Solar-Fabrik AG bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung entfallen somit.

Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter

www.solar-fabrik.de/investor-relations/hauptversammlung

(zu erreichen über www.solar-fabrik.de - Investor Relations - Hauptversammlung) zugänglich und können in den Geschäftsräumen der Solar-Fabrik AG, Munzinger Str. 10, 79111 Freiburg, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

(1) Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg i. Br., wird zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2013 gewählt.

(2) Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg i. Br., wird zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2013 gewählt.



5. Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung

Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen vom 22. Dezember 2011 wurde die Papierform des Bundesanzeigers zum 1. April 2012 abgeschafft und der 'elektronische Bundesanzeiger' in 'Bundesanzeiger' umbenannt. Der Wortlaut von § 3 der Satzung soll an diese Gesetzesänderung angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.'



Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung ('Nachweisstichtag'), also den 11. Juni 2013, 0.00 Uhr, zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 25. Juni 2013, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten c/o Landesbank Baden-Württemberg 4027 H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart Fax: +49 (711) 127 - 79256 mailto: hv-anmeldung@lbbw.de

Nach fristgerechter Anmeldung und Vorlage des erforderlichen Nachweises des Anteilsbesitzes erfolgt der Versand der Eintrittskarten.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise veräußern, sind daher - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben demnach keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen kann. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Zusammen mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre weitere Informationen zur Bevollmächtigung sowie Vollmachtsformulare zugesandt.

Für Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen erteilt werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft übermittelt werden: investor@solar-fabrik.de.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, Institute oder Unternehmen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Personen, Institute oder Unternehmen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, da die Vollmacht von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden muss. Sollte ein Aktionär daher ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen bevollmächtigen wollen, so ist dringend zu empfehlen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig bezüglich der möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare, die die Aktionäre mit der Eintrittskarte erhalten, erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgemäße Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich.

Die Aktionäre, die diesen Service in Anspruch nehmen wollen, senden die Vollmacht mit Weisungen bitte bis spätestens 1. Juli 2013, 24.00 Uhr, an:

Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten - Kennwort: Hauptversammlung - Munzinger Str. 10, 79111 Freiburg Fax: +49 (761) 4000-319 mailto: investor@solar-fabrik.de

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 12.853.499,00 und ist eingeteilt in 12.853.499 Stückaktien. Sämtliche 12.853.499 Stückaktien sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmen im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 12.853.499.

Ergänzungsverlangen

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (letzteres entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es wird darum gebeten, die folgende Anschrift zu verwenden:

Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten Der Vorstand Munzinger Str. 10, 79111 Freiburg

Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 1. Juni 2013, 24.00 Uhr, zugehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär hat das Recht, vor und in der Hauptversammlung Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zu machen.

Im Vorfeld der Hauptversammlung sind Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten - Kennwort: Hauptversammlung - Munzinger Str. 10, 79111 Freiburg Fax: +49 (761) 4000-319 mailto: investor@solar-fabrik.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge der Aktionäre zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung müssen begründet sein. Ein Wahlvorschlag braucht nicht begründet werden.

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. spätestens bis zum 17. Juni 2013, 24.00 Uhr, unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen unverzüglich im Internet unter

www.solar-fabrik.de/investor-relations/hauptversammlung

(zu erreichen über www.solar-fabrik.de - Investor Relations - Hauptversammlung) zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht der Aktionäre

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Die Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.solar-fabrik.de/investor-relations/hauptversammlung

(zu erreichen über www.solar-fabrik.de - Investor Relations - Hauptversammlung) zum Download zur Verfügung. Dort werden auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 21. Mai 2013 bekannt gemacht worden. Sie wurde auch solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

Freiburg im Breisgau, im Mai 2013

Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten

Der Vorstand





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21.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch Unternehmen: Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten Munzinger Str. 10 79111 Freiburg Deutschland E-Mail: investor@solar-fabrik.de Internet: http://www.solar-fabrik.de ISIN: DE0006614712 Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 212283 21.05.2013

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