21.05.2015 08:38:37
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DGAP-HV: tmc Content Group AG
DGAP-HV: tmc Content Group AG: Einladung zur Generalversammlung 2015
1. Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung pro 2014, Kenntnisnahme des Berichtes der Revisionsstelle.
Der Verwaltungsrat beantragt die Gutheissung von Jahresbericht und Jahresrechnung 2014.
2. Verwendung des Bilanzergebnisses 2014 - Ausschüttung einer Dividende
Der Verwaltungsrat beantragt, das Bilanzergebnis von CHF 1'338'611.00 nach den Zuwendungen an die gesetzliche Reserve wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von CHF 0.02 pro Aktie, insgesamt CHF 816'000.00 - Vortrag von CHF 486'989.00 auf die neue Rechnung.
3. Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2014
Der Verwaltungsrat beantragt, ihm und der Geschäftsleitung sei für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 die volle Entlastung zu erteilen.
4. Wahlen
4.1 Wahl des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat beantragt, den bisherigen Verwaltungsrat Johannes (John) Engelsma für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung wiederzuwählen.
4.2 Wahl der Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt, die bisherige Revisionsstelle Deloitte AG für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung wiederzuwählen.
4.3 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Der Verwaltungsrat beantragt, die Wahl von GHM Partners Rechtsanwälte und Notare GmbH, Poststrasse 24, CH-6300 Zug, als unabhängige Stimmrechtsvertretung für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung.
4.4 Wahl des Vergütungsausschusses
Der Verwaltungsrat beantragt, das bisherige einzige Mitglied des Vergütungsausschusses, Johannes (John) Engelsma, für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung wiederzuwählen.
5. Erneuerung der Bestimmung über die genehmigte Aktienkapitalerhöhung
Art. 4 der Statuten sieht eine zweijährige Befristung ab Datum der Generalversammlung vor, das bestehende Aktienkapital zu erhöhen. Diese Befristung wird am 13.6.2015 ablaufen. Um dem Verwaltungsrat weiterhin die Möglichkeit dieser Art der Kapitalerhöhung zu gewähren und damit flexibel auf die Situation auf dem Markt reagieren zu können, muss Art. 4 der Statuten erneuert werden. Aus diesem Grund beantragt der Verwaltungsrat, Art. 4 der Statuten (genehmigtes Aktienkapital) wie folgt zu ändern:
Art. 4 Genehmigtes Aktienkapital
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 11.6.2017 das bestehende Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 20'500'000 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien von je CHF 1.00 um höchstens CHF 20'500'000 zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme und Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.
Der Verwaltungsrat bestimmt den Zeitpunkt der Ausgabe, den Ausgabepreis, die Art der Einlagen, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Beginn der Dividendenberechtigung.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre zu beschränken oder auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, im Falle der Verwendung der neuen Aktien
1) zur Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch;
2) zur Finanzierung des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft; oder
3) für die Beteiligung von Mitarbeitern.
Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, sind zu Marktbedingungen zu veräussern.
6. Vergütungen
6.1 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2014
Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2014 im Sinne einer Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Erläuterung: Der Vergütungsbericht 2014 stellt das Vergütungssystem und die Vergütungen dar, die 2014 an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung geleistet wurden. Der Verwaltungsrat legt den Aktionären den Vergütungsbericht 2014 gemäss den Empfehlungen des "Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance" und gemäss Art. 18 bis und 18 quater der Statuten zur Konsultativabstimmung vor.
6.2 Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages für die Vergütungen des Verwaltungsrates für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages in Höhe von CHF 40'000.00 für die Vergütungen des Verwaltungsrates für die Genehmigungsperiode bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.
Erläuterung: Gemäss Art. 18 quater der Statuten, der im Rahmen der letztjährigen ordentlichen Generalversammlung in die Statuten aufgenommen worden ist, genehmigt die Generalversammlung jährlich auf Antrag des Verwaltungsrates den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrates für die Genehmigungsperiode bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.
6.3 Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages für die Vergütungen der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2015
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages in Höhe von CHF 120'000.00 für die Vergütungen der Geschäftsleitung für das kommende Geschäftsjahr 2015.
Erläuterung: Ebenfalls gestützt auf Art. 18 quater der Statuten genehmigt die Generalversammlung jährlich auf Antrag des Verwaltungsrates den Gesamtbetrag der Vergütungen der Geschäftsleitung für das auf die ordentliche Generalversammlung folgende Geschäftsjahr. Der beantragte Gesamtbetrag beinhaltet sämtliche Komponenten der festen und erfolgsabhängigen Vergütung sowie die entsprechenden Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge der Geschäftsleitung.
7. Verschiedenes
II. TEILNAHME AN DER GENERALVERSAMMLUNG VOM 12. JUNI 2015 UND VOLLMACHTSERTEILUNG
a) Unterlagen
Der Geschäftsbericht 2014, bestehend aus Jahresbericht und Jahresrechnung 2014, dem Bericht der Revisionsstelle und dem Vergütungsbericht 2014, liegen am Sitz der Gesellschaft an der Poststrasse 24, CH-6300 Zug, und bei der Depotbank Bankhaus Gebr. Martin, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, zur Einsicht auf. Aktionärinnen und Aktionäre können die Zustellung einer Ausfertigung der zur Einsicht aufliegenden Unterlagen verlangen. Die Einsichtnahme ist bereits jetzt im Internet unter der Website der Gesellschaft (http://www.contentgroup.ch) möglich.
b) Teilnahme an der Generalversammlung
An der Generalversammlung dürfen nur Inhaberaktionäre oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter teilnehmen und das Stimmrecht ausüben. Für die Stellvertretung gelten Art. 689b-689d OR sowie Artikel 10 der Statuten.
c) Zutrittskarten
Die Aktionäre und Aktionärinnen, die an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wollen, werden gebeten, gegen Hinterlegung der Inhaberaktien bei der Depotbank Gebr. Martin, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, bzw. gegen eine entsprechende Bestätigung ihrer Depotbank respektive des Aktionärs/der Aktionärin über den Besitz der Aktien und deren Blockierung bis nach der Generalversammlung, ihre Zutrittskarte mit Stimmmaterial bis spätestens 5. Juni 2015 bei der Depotbank Bankhaus Gebr. Martin, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, zu beziehen.
d) Vollmachterteilung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, werden gebeten, sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, MLaw Olivier Schwartz, Zug, oder eine andere Person vertreten zu lassen, indem sie die Zutrittskarte mit Stimmmaterial bestellen und die aufgedruckte Vollmacht verwenden. Diese sind bis zum 5. Juni 2015 an die Depotbank Bankhaus Gebr. Martin, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, zu senden. Bevollmächtigte Teilnehmer haben sich mit der Vollmacht und der Zutrittskarte auszuweisen.
Ohne ausdrückliche, anderslautende Weisung üben die Vertreter das Stimmrecht gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates aus. Dies gilt auch für den Fall, dass während der Generalversammlung in der Einladung nicht aufgeführte Anträge gestellt werden. Gemäss geltenden Corporate Governance Richtlinien und Umsetzung der "Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften" (VegüV) vertritt die tmc Content Group AG keine Aktionäre und Aktionärinnen mehr, es ist auch keine Depotvertretung mehr möglich. Vollmachten an die Gesellschaft und/oder eine Depotbank werden an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter weitergeleitet.
Bekanntgabe der Generalversammlungsbeschlüsse
Das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Juni 2015 wird ab 31. Juli 2015 am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht aufgelegt.
Zug, den 20. Mai 2015
tmc Content Group AG Poststrasse 24 CH-6300 Zug (ZG) Schweiz
T: +41 41 766 25 30 F: +41 62 756 13 64
E-Mail: info@contentgroup.ch
Für den Verwaltungsrat
John Engelsma
21.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: tmc Content Group AG Poststrasse 24 6300 Zug Schweiz Telefon: +41-41-7662530 Fax: +41-62-7561364 E-Mail: info@contentgroup.ch Internet: http://www.contentgroup.ch ISIN: CH0016458363 WKN: 121527 Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
tmc Content Group AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
21.05.2015 08:38
Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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tmc Content Group AG
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG
VOM 12. JUNI 2015
Ort: GHM Partners AG, Poststrasse 24, CH-6300 Zug, 1.OG
Beginn: 11.30 Uhr
Türöffnung: 11.00 Uhr
I. TAGESORDNUNG
1. Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung pro 2014, Kenntnisnahme des Berichtes der Revisionsstelle.
Der Verwaltungsrat beantragt die Gutheissung von Jahresbericht und Jahresrechnung 2014.
2. Verwendung des Bilanzergebnisses 2014 - Ausschüttung einer Dividende
Der Verwaltungsrat beantragt, das Bilanzergebnis von CHF 1'338'611.00 nach den Zuwendungen an die gesetzliche Reserve wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von CHF 0.02 pro Aktie, insgesamt CHF 816'000.00 - Vortrag von CHF 486'989.00 auf die neue Rechnung.
3. Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2014
Der Verwaltungsrat beantragt, ihm und der Geschäftsleitung sei für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 die volle Entlastung zu erteilen.
4. Wahlen
4.1 Wahl des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat beantragt, den bisherigen Verwaltungsrat Johannes (John) Engelsma für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung wiederzuwählen.
4.2 Wahl der Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt, die bisherige Revisionsstelle Deloitte AG für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung wiederzuwählen.
4.3 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Der Verwaltungsrat beantragt, die Wahl von GHM Partners Rechtsanwälte und Notare GmbH, Poststrasse 24, CH-6300 Zug, als unabhängige Stimmrechtsvertretung für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung.
4.4 Wahl des Vergütungsausschusses
Der Verwaltungsrat beantragt, das bisherige einzige Mitglied des Vergütungsausschusses, Johannes (John) Engelsma, für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten Generalversammlung wiederzuwählen.
5. Erneuerung der Bestimmung über die genehmigte Aktienkapitalerhöhung
Art. 4 der Statuten sieht eine zweijährige Befristung ab Datum der Generalversammlung vor, das bestehende Aktienkapital zu erhöhen. Diese Befristung wird am 13.6.2015 ablaufen. Um dem Verwaltungsrat weiterhin die Möglichkeit dieser Art der Kapitalerhöhung zu gewähren und damit flexibel auf die Situation auf dem Markt reagieren zu können, muss Art. 4 der Statuten erneuert werden. Aus diesem Grund beantragt der Verwaltungsrat, Art. 4 der Statuten (genehmigtes Aktienkapital) wie folgt zu ändern:
Art. 4 Genehmigtes Aktienkapital
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 11.6.2017 das bestehende Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 20'500'000 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien von je CHF 1.00 um höchstens CHF 20'500'000 zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme und Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.
Der Verwaltungsrat bestimmt den Zeitpunkt der Ausgabe, den Ausgabepreis, die Art der Einlagen, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Beginn der Dividendenberechtigung.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre zu beschränken oder auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, im Falle der Verwendung der neuen Aktien
1) zur Übernahme von Unternehmen durch Aktientausch;
2) zur Finanzierung des Erwerbes von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder von neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft; oder
3) für die Beteiligung von Mitarbeitern.
Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, sind zu Marktbedingungen zu veräussern.
6. Vergütungen
6.1 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2014
Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2014 im Sinne einer Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Erläuterung: Der Vergütungsbericht 2014 stellt das Vergütungssystem und die Vergütungen dar, die 2014 an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung geleistet wurden. Der Verwaltungsrat legt den Aktionären den Vergütungsbericht 2014 gemäss den Empfehlungen des "Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance" und gemäss Art. 18 bis und 18 quater der Statuten zur Konsultativabstimmung vor.
6.2 Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages für die Vergütungen des Verwaltungsrates für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages in Höhe von CHF 40'000.00 für die Vergütungen des Verwaltungsrates für die Genehmigungsperiode bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.
Erläuterung: Gemäss Art. 18 quater der Statuten, der im Rahmen der letztjährigen ordentlichen Generalversammlung in die Statuten aufgenommen worden ist, genehmigt die Generalversammlung jährlich auf Antrag des Verwaltungsrates den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrates für die Genehmigungsperiode bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.
6.3 Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages für die Vergütungen der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2015
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages in Höhe von CHF 120'000.00 für die Vergütungen der Geschäftsleitung für das kommende Geschäftsjahr 2015.
Erläuterung: Ebenfalls gestützt auf Art. 18 quater der Statuten genehmigt die Generalversammlung jährlich auf Antrag des Verwaltungsrates den Gesamtbetrag der Vergütungen der Geschäftsleitung für das auf die ordentliche Generalversammlung folgende Geschäftsjahr. Der beantragte Gesamtbetrag beinhaltet sämtliche Komponenten der festen und erfolgsabhängigen Vergütung sowie die entsprechenden Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge der Geschäftsleitung.
7. Verschiedenes
II. TEILNAHME AN DER GENERALVERSAMMLUNG VOM 12. JUNI 2015 UND VOLLMACHTSERTEILUNG
a) Unterlagen
Der Geschäftsbericht 2014, bestehend aus Jahresbericht und Jahresrechnung 2014, dem Bericht der Revisionsstelle und dem Vergütungsbericht 2014, liegen am Sitz der Gesellschaft an der Poststrasse 24, CH-6300 Zug, und bei der Depotbank Bankhaus Gebr. Martin, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, zur Einsicht auf. Aktionärinnen und Aktionäre können die Zustellung einer Ausfertigung der zur Einsicht aufliegenden Unterlagen verlangen. Die Einsichtnahme ist bereits jetzt im Internet unter der Website der Gesellschaft (http://www.contentgroup.ch) möglich.
b) Teilnahme an der Generalversammlung
An der Generalversammlung dürfen nur Inhaberaktionäre oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter teilnehmen und das Stimmrecht ausüben. Für die Stellvertretung gelten Art. 689b-689d OR sowie Artikel 10 der Statuten.
c) Zutrittskarten
Die Aktionäre und Aktionärinnen, die an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wollen, werden gebeten, gegen Hinterlegung der Inhaberaktien bei der Depotbank Gebr. Martin, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, bzw. gegen eine entsprechende Bestätigung ihrer Depotbank respektive des Aktionärs/der Aktionärin über den Besitz der Aktien und deren Blockierung bis nach der Generalversammlung, ihre Zutrittskarte mit Stimmmaterial bis spätestens 5. Juni 2015 bei der Depotbank Bankhaus Gebr. Martin, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, zu beziehen.
d) Vollmachterteilung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, werden gebeten, sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, MLaw Olivier Schwartz, Zug, oder eine andere Person vertreten zu lassen, indem sie die Zutrittskarte mit Stimmmaterial bestellen und die aufgedruckte Vollmacht verwenden. Diese sind bis zum 5. Juni 2015 an die Depotbank Bankhaus Gebr. Martin, Kirchstrasse 35, Postfach 845, D-73033 Göppingen, zu senden. Bevollmächtigte Teilnehmer haben sich mit der Vollmacht und der Zutrittskarte auszuweisen.
Ohne ausdrückliche, anderslautende Weisung üben die Vertreter das Stimmrecht gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates aus. Dies gilt auch für den Fall, dass während der Generalversammlung in der Einladung nicht aufgeführte Anträge gestellt werden. Gemäss geltenden Corporate Governance Richtlinien und Umsetzung der "Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften" (VegüV) vertritt die tmc Content Group AG keine Aktionäre und Aktionärinnen mehr, es ist auch keine Depotvertretung mehr möglich. Vollmachten an die Gesellschaft und/oder eine Depotbank werden an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter weitergeleitet.
Bekanntgabe der Generalversammlungsbeschlüsse
Das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Juni 2015 wird ab 31. Juli 2015 am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht aufgelegt.
Zug, den 20. Mai 2015
tmc Content Group AG Poststrasse 24 CH-6300 Zug (ZG) Schweiz
T: +41 41 766 25 30 F: +41 62 756 13 64
E-Mail: info@contentgroup.ch
Für den Verwaltungsrat
John Engelsma
21.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: tmc Content Group AG Poststrasse 24 6300 Zug Schweiz Telefon: +41-41-7662530 Fax: +41-62-7561364 E-Mail: info@contentgroup.ch Internet: http://www.contentgroup.ch ISIN: CH0016458363 WKN: 121527 Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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