VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Ettlingen
Aktie: Wertpapier-Kenn-Nummer 760 010, ISIN DE0007600108
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 31. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 28. Mai 2019 um
11.00 Uhr in das "Radisson Blu Hotel", Am Hardtwald 10, 76275 Ettlingen (direkt an der Autobahn A5, Ausfahrt Nr. 48 Karlsruhe-Süd),
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 nebst Lagebericht des Vorstands und des Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §289a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Der Jahresabschluss ist durch den Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden. Die Vorlage der vorgenannten
Unterlagen dient der Information. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2018 insgesamt EUR 18.000,00 zuzüglich eventuell anfallender
Umsatzsteuer zu zahlen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 wird die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Flughafenstr. 61, 70629 Stuttgart, gewählt.
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Weitere Angaben und Hinweise:
Teilnahme an der Hauptversammlung:
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung
anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut
der sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 07. Mai 2019 bezieht, ausreichend.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen
und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Dienstag, 21. Mai 2019 (24:00 Uhr Ortszeit) zugehen.
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VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Hauptversammlungen Schlossplatz 7, 73033 Göppingen Fax: 07161-969317, E-Mail: bgross@martinbank.de
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Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 1.732.500,00 EUR und ist eingeteilt in 1.732.500
teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien, die je eine Stimme gewähren.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch
ein Kreditinstitut, durch eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder Dritte,
auszuüben. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen
erforderlich.
Die Vollmacht kann schriftlich, in Textform (§ 126b BGB), per Fax (07243-90004) oder durch elektronische Datenübermittlung
(E-Mail an: info@valora.de) erteilt werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten
Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit, falls Ihre Bank keinen eigenen Vertreter zur VEH-Hauptversammlung entsendet, Ihr
Stimmrecht durch Herrn Joachim Haas nach Maßgabe Ihrer Weisungen ausüben zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Herr Haas, Stimmrechte
von Aktionären nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben kann, zu denen er neben einer Vollmacht von den Aktionären auch
eine entsprechende Weisung erhalten hat.
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Herr Haas wird Ihre Stimmrechte entsprechend Ihren Weisungen vertreten. Formulare für die Vollmachten und Weisungen für Herrn
Haas können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter
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https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung |
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zum Download bereit. |
Die Vollmachten an Herrn Haas und die Weisungen sind vom Aktionär oder durch die Depotbank zusammen mit der Eintrittskarte
bis spätestens 27. Mai 2019, 12.00 Uhr (Eingang) an die nachfolgende Anschrift zu senden:
Herrn Joachim Haas c/o VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Am Hardtwald 7 76275 Ettlingen E-Mail: jh@valora.de Fax: 07243-90004
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.
Gegenanträge
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs.
1 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Herrn Helffenstein Postfach 912 76263 Ettlingen Fax: 07243-90004 E-Mail: info@valora.de
Gegenanträge von Aktionären, die bis zum 13. Mai 2019, 24:00 Uhr eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft
werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens (entscheidend ist also
der Zugang bei der Gesellschaft) Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 27. April 2019, 24:00 Uhr, unter
der folgenden Adresse oder bei Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126 a BGB) unter folgender E-Mail-Adresse
zugehen:
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
- Vorstand - Postfach 912 76263 Ettlingen E-Mail: info@valora.de
Auskunftsrecht nach § 131 Abs.1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht
zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter
den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.
Mitteilungspflicht nach WpHG
Auf die nach §§ 33 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 44 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte
aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen werden von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur
Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. Sämtliche vorgenannten
Unterlagen sowie die weiteren Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 und der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung werden außerdem auch
während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.
Ettlingen, im April 2019
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
- Vorstand -
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