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08.04.2016 15:29:01

DGAP-Kapitalmarktinformation: Balda AG

DGAP-CMS: Balda AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Balda AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG

08.04.2016 15:29

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Bekanntmachung gemäß § 30e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über Änderungen der mit zugelassenen Wertpapieren verbundenen Rechte

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. Januar 2016 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 58.890.636,00 um EUR 53.001.567,00 auf EUR 5.889.063,00 nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zweck der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals an die Aktionäre in der Art, dass der die Aktien der Gesellschaft im Verhältnis von 10:1 zusammengelegt werden.



Mit Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses am 8. April 2016 im Handelsregister der Gesellschaft sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden. Gleichzeitig ist die ebenfalls von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Januar 2016 beschlossene Umfirmierung der Balda Aktiengesellschaft in Clere AG im Handelsregister eingetragen worden und damit wirksam geworden, sodass die Gesellschaft nunmehr unter dem Namen Clere AG firmiert.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 wird voraussichtlich mit Wirkung zum Ablauf des 21. April 2016 erfolgen. Der endgültige Termin für die Umstellung (Umstellungsstichtag) wird rechtzeitig zusammen mit weiteren Hinweisen für die Abwicklung der Umstellung in den Wertpapier-Mitteilungen veröffentlicht. Entsprechend dem voraussichtlichen Umstellungsstichtag werden die Depotbanken die Depotbestände der Aktionäre nach dem Stand vom 21. April 2016, abends, umbuchen. Bis zum 21. April 2016 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des Umstellungsstichtags. Die Aktionäre erhalten dabei für zehn Aktien der Gesellschaft (WKN 521510 / ISIN DE0005215107) eine neue Aktie (WKN A2AA40 / ISIN DE000A2AA402).

Die konvertierten Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde unter der WKN A2AA40 / ISIN DE000A2AA402 verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist.

Soweit ein Aktionär eine Anzahl von Aktien hält, die nicht durch zehn teilbar ist und deshalb durch die Zusammenlegung sog. Aktienspitzen entstehen, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich dieser Aktienspitzen bemühen. Die Aktienspitzen werden für den benötigten Zeitraum unter der WKN A2AA5J / ISIN DE000A2AA5J1 geführt. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens bis zum 6. Mai 2016, wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktien zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Aktienspitzen, für die von den Aktionären keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der jeweiligen Depotbank mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.

Die Auszahlung des an die Aktionäre zurückzuzahlenden frei gewordenen Grundkapitals darf aus rechtlichen Gründen, insbesondere zum Gläubigerschutz, erst erfolgen, nachdem seit der Bekanntmachung der Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister sechs Monate verstrichen sind und nachdem den Gläubigern, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft gemeldet haben, Befriedigung oder Sicherheit gewährt worden ist. Einzelheiten der Rückzahlung werden rechtzeitig im Bundesanzeiger bekanntgemacht.

Bad Oeynhausen, im April 2016 Der Vorstand



08.04.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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