20.11.2018 15:45:07
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DGAP-News: Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
DGAP-News: Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e): Sonstiges ACCENTRO Real Estate AG Berlin WKN: A0KFKB / ISIN: DE000A0KFKB3 Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Berlin, 20.11.2018 - Die ACCENTRO Real Estate AG wird ab dem 23.11.2018 bis zu 10.200 eigene Aktien gemäß § 71 Abs.1 Nr. 2 AktG zur geplanten Ausgabe von unentgeltlichen Belegschaftsaktien erwerben. Die Aktien sollen im Zeitraum von 26.11.2018 bis 19.12.2018 an die Mitarbeiter der Gesellschaft im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes ausgegeben und somit zu einem nach Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") zulässigen Zweck erworben werden. Der Erwerb der eigenen Aktien soll spätestens am 15.12.2018 abgeschlossen sein. Der Aktienrückkauf ist auf einen für den Erwerb der Aktien maximal aufzuwendenden Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 112.200,00 begrenzt. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Kurs der Aktien der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Erwerb. Darüber hinaus darf der Kaufpreis den Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, nicht überschreiten. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser Phase nicht geändert. Das Kreditinstitut darf ferner an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin. Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden gemäß Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekannt gegeben werden. Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten VO die bekannt gegebenen Geschäfte auf ihrer Website www.accentro.ag unter der Rubrik Investor Relations veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Über ACCENTRO Real Estate AG Die ACCENTRO Real Estate AG ist marktführend in der Wohnungsprivatisierung in Deutsch-land. Neben dem Heimatmarkt Berlin konzentriert sich das Unternehmen auf aussichtsreiche Metropolregionen wie Hamburg, Köln, Düsseldorf, das Rhein-Main-Gebiet, Leipzig, Hannover oder Bonn. Kontakt: ACCENTRO Real Estate AG
20.11.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Accentro Real Estate AG |
Uhlandstr. 165 | |
10719 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)30 - 887 181 - 0 |
Fax: | +49 (0)30 - 887 181 - 11 |
E-Mail: | info@accentro.ag |
Internet: | www.accentro.ag |
ISIN: | DE000A0KFKB3 |
WKN: | A0KFKB |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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749025 20.11.2018
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