20.07.2017 09:11:06
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DGAP-News: Baumot Group AG
DGAP-News: Baumot Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt über Fahrverbot für Dieselfahrzeuge - Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert vom Land Baden-Württemberg einen strikten Luftreinhalteplan zur Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte - Nach dem ersten Verhandlungstag meldet das Verwaltungsgericht Zweifel an der Wirksamkeit der Software Updates als "Nachrüstlösung" an und begrüßt die Einführung einer "Blauen Plakette" - Einführung einer "Blauen Plakette" hätte die Nachrüstung von Dieselmotoren mit Systemen wie dem hocheffizienten BNOx zur Folge Königswinter, 20. Juli 2017 - Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über den Verlauf des ersten Verhandlungstages des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich möglicher Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Stuttgart. Anlass für die gestrige Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ist eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg. Die DUH will eine Änderung des Luftreinhalteplans erreichen, sodass der Plan die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid enthält. Als wirksames Mittel sieht die DUH ein generelles Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Weitere Klagen hat die DUH unter anderem gegen Köln, Bonn, Aachen, Essen und Frankfurt am Main eingereicht. Die Regierung in Stuttgart hatte zuletzt erklärt, Fahrverbote unbedingt abwenden zu wollen. Experten der Landesregierung gehen jedoch davon aus, dass rund 50% der Euro 5-Fahrzeuge auf Euro 6 umgerüstet werden müssten, um Fahrverbote abwenden zu können. Die Fahrzeughersteller versuchen mit Software-Updates die Emissionen entsprechend zu senken, erreichen dabei aber nach Meinung unabhängiger Sachverständiger keinen ausreichenden Effekt, um tatsächlich Euro 6-Werte zu erreichen und ein Fahrverbot zu vermeiden. Vielmehr sehen Verbraucherverbände die Gefahr von vermehrten Motorschäden durch das Software-Update. Nach dem ersten Verhandlungstag haben die zuständigen Richter erhebliche Zweifel an dem vorgeschlagenen Software-Update der Automobilhersteller geäussert: Die vorgeschlagenen Massnahmen seinen "von maximalem Optimismus getragen." Neben dem Verwaltungsgericht zweifeln auch der Deutsche Städtetag und der bayrische Senat am Wirkungsgrad eines Software-Updates. Auch müssten nach Aussage eines Motorexperten im Deutschlandfunk zusätzliche Motorkomponenten getauscht werden. Trotzdem könnten die Stickoxidemissionen damit lediglich um 25% bis 35% reduziert werden und liegen somit immer noch um ein Vielfaches über dem geforderten Grenzwert. Im Falle eines positiven Urteils im Sinne der DUH durch das Verwaltungsgericht muss das Bundesland den Luftreinhalteplan überarbeiten und striktere Massnahmen zur Umsetzung der gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte vorlegen. Dies ist nach Ansicht des Verkehrsministers Hermann die Einführung einer "Blauen Plakette" in Kombination mit einer Modernisierung des ÖPNV. Das Gericht äusserte sich positiv zur Einführung einer "Blauen Plakette" und monierte dabei gleichzeitig die Haltung der Bundesregierung: "Es ist absolut indiskutabel wie sich die Bundesregierung bei der Blauen Plakette verhält." Im Falle einer "Blauen Plakette" könnte auch von Dieselfahrverboten abgesehen werden. Die "Blaue Plakette" sieht vor, dass mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Euro 6-Emissionsgrenzwerte eingehalten werden müssen. Dies kann mit dem BNOx System, das bereits in anderen Ländern erfolgreich in grossen Nachrüstprojekten eingesetzt wird, auch unter realen Bedingungen erreicht werden. Da bei einer BNOx Nachrüstung Großserienkomponenten genutzt werden, sind Haltbarkeit und Verfügbarkeit bei einem Einsatz in Deutschland gewährleistet. Mit dem BNOx System können somit die Stickoxidgrenzwerte der Dieselfahrzeuge eingehalten und die Grenzwertüberschreitungen in Großstädten vermieden werden. Ein Dieselfahrverbot und der vom Verband der Automobilindustrie befürchtete Verlust von Arbeitsplätzen wären damit kein Thema. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart wird für Ende nächster Woche erwartet. Ausführliche Informationen zum BNOx System sind unter folgendem Link verfügbar: www.BNOx.info. Über die Baumot Group AG: Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse. Kontakt: Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28 E-Mail: krause@cometis.de Kontakt: Nadine Lange Baumot Group AG Eduard-Rhein-Straße 21-23 D-53639 Königswinter T +49(0)2244 91 80 57 F +49(0)2244 91 83 819 E nadine.lange@twintec.de
20.07.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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ISIN: | DE000A2DAM11 |
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Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market (Basic Board) in Frankfurt |
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594199 20.07.2017
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