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DGAP-News: Baumot Group AG: Voraussetzungen für positive Geschäftsentwicklung sind gegeben
Baumot Group AG: Voraussetzungen für positive Geschäftsentwicklung sind gegeben
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DGAP-News: Baumot Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Baumot Group AG: Voraussetzungen für positive Geschäftsentwicklung sind
gegeben
31.01.2018 / 13:30
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Baumot Group: Voraussetzungen für positive Geschäftsentwicklung sind gegeben
- Hauptversammlung in Königswinter erfolgreich abgehalten
- Vorstand sieht Baumot sehr gut im sich entwickelnden SCR-Nachrüstmarkt
positioniert
- Aktuelle Entwicklungen zur Hardware-Nachrüstung bestätigen Strategie der
Gesellschaft
- Das Land Bayern, Deutschland sowie 8 weitere EU-Staaten müssen
Luftreinhaltepläne verschärfen
Königswinter, 31. Januar 2018 - Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), Anbieter
im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über aktuelle Entwicklungen
des Unternehmens sowie der Diskussion über die Hardware-Nachrüstung von
Diesel-Pkw. Die Baumot Group hielt am 30. Januar 2018 erfolgreich ihre
Hauptversammlung ab, auf der Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
2016 entlastet wurden. Darüber hinaus wurden sämtliche Tagesordnungspunkte
mit großer Stimmmehrheit der anwesenden Aktionäre angenommen. Im Rahmen der
Hauptversammlung berichtete der Vorstand den anwesenden Aktionären über die
Markt- und Unternehmensentwicklungen seit Bekanntwerden des Dieselskandals.
Mit dem technologisch führenden BNOx System zur Reduktion von Stickoxiden
sieht der Vorstand die Baumot Group in einem sich entwickelnden
SCR-Nachrüstmarkt sehr gut positioniert.
Das Verwaltungsgericht München urteilte am 30. Januar, dass der Freistaat
Bayern bis Ende Mai ein konkretes Konzept für Diesel-Fahrverbote in München
vorlegen muss. Ende Januar 2018 hatte das Verwaltungsgericht München das
Land bereits zur Planung eines vollzugsfähigen Konzepts für
Diesel-Fahrverbote in München verpflichtet, da die Stickstoffdioxidwerte den
zulässigen Grenzwert an vielen Stellen übersteigen. Da sich Bayern bisher
dieser richterlichen Anordnung widersetzte, wurde nun ein erstes Zwangsgeld
gegen die bayrische Landesregierung erlassen. Münchens Oberbürgermeister
sprach sich in diesem Rahmen für die Einführung einer blauen Plakette für
Modelle mit der höchsten Pkw-Abgasnorm Euro 6 aus. Eine Hardware-Nachrüstung
mit dem BNOx System könnte damit auch Diesel-Fahrzeuge mit einer geringeren
Abgasnorm vor einem Fahrverbot bewahren. Von den möglichen Fahrverboten
wären rund 300.000 Diesel-Pkw alleine in München betroffen.
Drohende Fahrverbote sieht auch der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer,
Leiter des Center for Automotive Research (CAR). Nach einer Studie des CAR
drohen in zahlreichen weiteren deutschen Städten Fahrverbote. Die Analyse
der Stickoxid-Werte zeigte, dass sich die Situation in den vergangenen zwei
Jahren nicht ausreichend verbesserte und in mindestens zehn Großstädten die
gesetzlich vorgegeben Grenzwerte nicht erreicht werden. Die Daten des CAR
belegten zudem, dass Software-Updates und Verschrottungsprämien nur einen
geringen Einfluss hätten. Um Fahrverbote in deutschen Großstädten zu
vermeiden bliebe laut Dudenhöffer daher nur die Hardware-Nachrüstung für
ältere Diesel-Pkw. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch die Gutachten der
Arbeitsgruppe Verkehr, die dem Verkehrsministerium unterstellt ist. Diese
sieht eine Hardware-Nachrüstung sowohl technisch, wirtschaftlich als auch
rechtlich als geeignet an, um Fahrverbote zu vermeiden. Auch von Seiten der
EU wird der Druck auf die Bundesregierung sowie acht weitere
EU-Mitgliedstaaten in Sachen Luftreinheit noch einmal deutlich erhöht. So
wurde Anfang dieser Woche Umweltministerin Barbara Hendricks wegen der
jahrelangen Verstöße Deutschlands gegen die EU-Grenzwerte für Stickoxid nach
Brüssel zitiert. Bis zum 5. Februar ist die deutsche Bundesregierung nun
angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um die zu hohe Luftverschmutzung in den
Griff zu bekommen. Nur Schritte, die ohne Verzögerung zur Einhaltung der
Grenzwerte führten, könnten noch eine Klage der Kommission vor dem
Europäischen Gerichtshof abwenden. Andernfalls drohen hohe Zwangsgelder. Das
größte Problem in Deutschland seien dabei laut Hendricks die fast sechs
Millionen Diesel-Pkw, die noch bis Ende 2016 nach der Euro-5-Abgasnorm
zugelassen wurden. Es gehe nun darum, diese Fahrzeuge zügig umzurüsten. Die
Bundesumweltministerin sieht dabei in einer nachträglichen
Hardware-Nachrüstung das Potenzial, die Stickoxide wirklich zu vermindern.
Die Baumot Group sieht sich durch ihre Marktpositionierung sowie durch das
hochwirksame BNOx System in einer ausgezeichneten Position, von einer
möglichen flächendeckenden Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw zu
profitieren.
Über die Baumot Group AG:
Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der
Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot
branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit
(Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen
insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B.
Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der
Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de
Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter
Wertpapierbörse.
Kontakt:
cometis AG
Claudius Krause
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28
Fax: +49 (0)611 - 20 585 5 - 66
E-Mail: krause@cometis.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Baumot Group AG
Eduard-Rhein-Straße 21 - 23
53639 Königswinter
Deutschland
Telefon: +49 (0)2244. 91 80 57
Fax: +49 (0)2244. 91 83 819
E-Mail: IR@baumot.de
Internet: ir.baumot.de
ISIN: DE000A2DAM11
WKN: A2DAM1
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic
Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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