31.01.2018 13:29:42

DGAP-News: Baumot Group AG: Voraussetzungen für positive Geschäftsentwicklung sind gegeben

Baumot Group AG: Voraussetzungen für positive Geschäftsentwicklung sind gegeben

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DGAP-News: Baumot Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Baumot Group AG: Voraussetzungen für positive Geschäftsentwicklung sind

gegeben

31.01.2018 / 13:30

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Baumot Group: Voraussetzungen für positive Geschäftsentwicklung sind gegeben

- Hauptversammlung in Königswinter erfolgreich abgehalten

- Vorstand sieht Baumot sehr gut im sich entwickelnden SCR-Nachrüstmarkt

positioniert

- Aktuelle Entwicklungen zur Hardware-Nachrüstung bestätigen Strategie der

Gesellschaft

- Das Land Bayern, Deutschland sowie 8 weitere EU-Staaten müssen

Luftreinhaltepläne verschärfen

Königswinter, 31. Januar 2018 - Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), Anbieter

im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über aktuelle Entwicklungen

des Unternehmens sowie der Diskussion über die Hardware-Nachrüstung von

Diesel-Pkw. Die Baumot Group hielt am 30. Januar 2018 erfolgreich ihre

Hauptversammlung ab, auf der Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr

2016 entlastet wurden. Darüber hinaus wurden sämtliche Tagesordnungspunkte

mit großer Stimmmehrheit der anwesenden Aktionäre angenommen. Im Rahmen der

Hauptversammlung berichtete der Vorstand den anwesenden Aktionären über die

Markt- und Unternehmensentwicklungen seit Bekanntwerden des Dieselskandals.

Mit dem technologisch führenden BNOx System zur Reduktion von Stickoxiden

sieht der Vorstand die Baumot Group in einem sich entwickelnden

SCR-Nachrüstmarkt sehr gut positioniert.

Das Verwaltungsgericht München urteilte am 30. Januar, dass der Freistaat

Bayern bis Ende Mai ein konkretes Konzept für Diesel-Fahrverbote in München

vorlegen muss. Ende Januar 2018 hatte das Verwaltungsgericht München das

Land bereits zur Planung eines vollzugsfähigen Konzepts für

Diesel-Fahrverbote in München verpflichtet, da die Stickstoffdioxidwerte den

zulässigen Grenzwert an vielen Stellen übersteigen. Da sich Bayern bisher

dieser richterlichen Anordnung widersetzte, wurde nun ein erstes Zwangsgeld

gegen die bayrische Landesregierung erlassen. Münchens Oberbürgermeister

sprach sich in diesem Rahmen für die Einführung einer blauen Plakette für

Modelle mit der höchsten Pkw-Abgasnorm Euro 6 aus. Eine Hardware-Nachrüstung

mit dem BNOx System könnte damit auch Diesel-Fahrzeuge mit einer geringeren

Abgasnorm vor einem Fahrverbot bewahren. Von den möglichen Fahrverboten

wären rund 300.000 Diesel-Pkw alleine in München betroffen.

Drohende Fahrverbote sieht auch der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer,

Leiter des Center for Automotive Research (CAR). Nach einer Studie des CAR

drohen in zahlreichen weiteren deutschen Städten Fahrverbote. Die Analyse

der Stickoxid-Werte zeigte, dass sich die Situation in den vergangenen zwei

Jahren nicht ausreichend verbesserte und in mindestens zehn Großstädten die

gesetzlich vorgegeben Grenzwerte nicht erreicht werden. Die Daten des CAR

belegten zudem, dass Software-Updates und Verschrottungsprämien nur einen

geringen Einfluss hätten. Um Fahrverbote in deutschen Großstädten zu

vermeiden bliebe laut Dudenhöffer daher nur die Hardware-Nachrüstung für

ältere Diesel-Pkw. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch die Gutachten der

Arbeitsgruppe Verkehr, die dem Verkehrsministerium unterstellt ist. Diese

sieht eine Hardware-Nachrüstung sowohl technisch, wirtschaftlich als auch

rechtlich als geeignet an, um Fahrverbote zu vermeiden. Auch von Seiten der

EU wird der Druck auf die Bundesregierung sowie acht weitere

EU-Mitgliedstaaten in Sachen Luftreinheit noch einmal deutlich erhöht. So

wurde Anfang dieser Woche Umweltministerin Barbara Hendricks wegen der

jahrelangen Verstöße Deutschlands gegen die EU-Grenzwerte für Stickoxid nach

Brüssel zitiert. Bis zum 5. Februar ist die deutsche Bundesregierung nun

angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um die zu hohe Luftverschmutzung in den

Griff zu bekommen. Nur Schritte, die ohne Verzögerung zur Einhaltung der

Grenzwerte führten, könnten noch eine Klage der Kommission vor dem

Europäischen Gerichtshof abwenden. Andernfalls drohen hohe Zwangsgelder. Das

größte Problem in Deutschland seien dabei laut Hendricks die fast sechs

Millionen Diesel-Pkw, die noch bis Ende 2016 nach der Euro-5-Abgasnorm

zugelassen wurden. Es gehe nun darum, diese Fahrzeuge zügig umzurüsten. Die

Bundesumweltministerin sieht dabei in einer nachträglichen

Hardware-Nachrüstung das Potenzial, die Stickoxide wirklich zu vermindern.

Die Baumot Group sieht sich durch ihre Marktpositionierung sowie durch das

hochwirksame BNOx System in einer ausgezeichneten Position, von einer

möglichen flächendeckenden Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw zu

profitieren.

Über die Baumot Group AG:

Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der

Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot

branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit

(Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen

insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B.

Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der

Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de

Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter

Wertpapierbörse.

Kontakt:

cometis AG

Claudius Krause

Unter den Eichen 7

65195 Wiesbaden

Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28

Fax: +49 (0)611 - 20 585 5 - 66

E-Mail: krause@cometis.de

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31.01.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Baumot Group AG

Eduard-Rhein-Straße 21 - 23

53639 Königswinter

Deutschland

Telefon: +49 (0)2244. 91 80 57

Fax: +49 (0)2244. 91 83 819

E-Mail: IR@baumot.de

Internet: ir.baumot.de

ISIN: DE000A2DAM11

WKN: A2DAM1

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic

Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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