31.07.2017 12:07:40

DGAP-News: Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt für strikteren Luftreinhalteplan in Stuttgart

Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt für strikteren Luftreinhalteplan in Stuttgart

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Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt für strikteren

Luftreinhalteplan in Stuttgart

31.07.2017 / 12:08

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Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt für strikteren

Luftreinhalteplan in Stuttgart

- Verwaltungsgericht stimmt Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu und

fordert vom Land Baden-Württemberg einen strikteren Luftreinhalteplan

- Der von den Automobilherstellern geplanten Software-Nachrüstung von

Diesel-Pkw gaben die Richter eine klare Absage

- DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht Software-Updates als

gescheitert an

- Die Einführung einer "Blauen Plakette" mit hocheffizienten Systemen wie

dem BNOx stellt eine mögliche Lösung dar

Königswinter, 31. Juli 2017 - Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), Anbieter im

Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über das am 28. Juli 2017

ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich Fahrverboten

für Dieselfahrzeuge in Stuttgart. Anlass ist eine entsprechende Klage der

Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg. Die DUH

forderte eine Änderung des Luftreinhalteplans, um die Grenzwerte für

Stickstoffdioxid einzuhalten.

Das Verwaltungsgericht bezeichnete in seinem Urteil vom 28. Juli den

Luftreinhalteplan des Landes als unzureichend und verlangt schnellstmögliche

Maßnahmen für eine bessere Luftreinhaltung. Das Land Baden-Württemberg dürfe

sich dabei nicht auf die Fahrzeugindustrie verlassen. Fahrverbote für

Dieselfahrzeuge bezeichneten die Richter als das wirksamste Mittel, um die

schädliche Stickoxid-Belastung schnellstmöglich zu senken. Die bisher von

den Automobilherstellern geplante Software-Nachrüstung von Diesel-Pkw

werteten die Richter hingegen als nicht ausreichend. Die

Software-Nachrüstung brächte nicht annähernd dieselben Effekte wie ein

Fahrverbot. Weiter führte das Gericht aus: "Das Verkehrsverbot verstößt

nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der

Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die

allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen

Kraftfahrzeugeigentümer", und gaben damit der Klage der DUH statt, wonach ab

1. Januar 2018 ein Dieselfahrverbot verhängt werden sollte. Reine

Software-Lösungen bei Euro 5- und Euro 6-Dieselfahrzeugen sind nach Ansicht

der DUH sowie vieler unabhängiger Experten ungeeignet, um eine ausreichende

Absenkung der viel zu hohen Luftbelastung durch das Dieselabgasgift

Stickstoffdioxid in deutschen Städten sicherzustellen. Die DUH fordert daher

Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge, die den Euro 6-Grenzwert von 80 mg

NOx/km auf der Straße überschreiten. Auf Basis des BNOx Systems von Baumot

argumentierte die DUH, dass es technisch möglich sei, Euro 5- und Euro

6-Dieselfahrzeuge durch den Austausch der Abgasreinigungsanlage so sauber zu

machen, dass diese Fahrzeuge bedenkenlos in die Innenstädte einfahren

können. Die Kosten hierfür belaufen sich auf circa 1.500 Euro bei

Diesel-Pkw, die nach Ansicht der DUH vollständig vom Hersteller aufgebracht

werden müssen. Bloße Software-Veränderungen sind hingegen ungeeignet, um die

Luftqualität zu verbessern.

«Ministerpräsident Kretschmann muss nun Wort halten und wie im Februar

angekündigt die für zulässig erachteten Diesel-Fahrverbote ab Jahresbeginn

2018 erlassen», sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, in einer

offiziellen Pressemitteilung. Und weiter: «Der von Daimler und Bosch

entwickelte Alternativplan zu Diesel-Fahrverboten wurde vom

Verwaltungsgericht als handwerklich wie inhaltlich ungeeignete

Luftreinhaltemaßnahme verworfen.»

Remo Klinger, der die DUH als Rechtsanwalt in diesem und 15 weiteren

Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt, kommentierte darüber hinaus: «Wir

haben auf ganzer Linie gewonnen. Das Gericht hat die Behauptungen des

Ministeriums zur Wirksamkeit von Software-Updates nicht einfach hingenommen,

sondern hinterfragt und im Ergebnis zu Recht verworfen. Damit liegt die

zweite Grundsatzentscheidung vor, die Diesel-Fahrverbote schon jetzt als

zulässig und geboten ansieht. Für Düsseldorf ist dies ebenso entschieden

worden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart geht inhaltlich noch über die

Entscheidung aus Düsseldorf hinaus, indem es die Verkehrsbeschränkungen

nicht nur auf einzelnen Straßen, sondern in der gesamten Umweltzone

zulässt.»

Nach dem Urteil vom vergangenen Freitag ist die Landesregierung angehalten

den Luftreinhalteplan zu überarbeiten und striktere Maßnahmen zur Umsetzung

der gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte vorzulegen. Die geforderte

Nachbesserung des Luftreinhalteplans ist nach Ansicht des Verkehrsministers

Hermann durch die Einführung einer "Blauen Plakette" in Kombination mit

einer Modernisierung des ÖPNV möglich. Die "Blaue Plakette" sieht vor, dass

Diesel-Pkw mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Euro

6-Emissionsgrenzwerte einhalten müssen. Dies kann mit dem BNOx System, das

bereits in anderen Ländern erfolgreich in großen Nachrüstprojekten

eingesetzt wird, auch unter realen Bedingungen erreicht werden. Da bei einer

BNOx Nachrüstung Großserienkomponenten genutzt werden, sind Haltbarkeit und

Verfügbarkeit bei einem Einsatz in Deutschland gewährleistet. Mit dem BNOx

System können somit die Stickoxidgrenzwerte der Dieselfahrzeuge unter realen

Bedingungen eingehalten und die Grenzwertüberschreitungen in Großstädten

vermieden werden.

Ausführliche Informationen zum BNOx System sind unter folgendem Link

verfügbar: www.BNOx.info.

Über die Baumot Group AG:

Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der

Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot

branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit

(Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen

insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B.

Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der

Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de

Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter

Wertpapierbörse.

Kontakt:

cometis AG

Claudius Krause

Unter den Eichen 7

65195 Wiesbaden

Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28

Fax: +49 (0)611 - 20 585 5 - 66

E-Mail: krause@cometis.de

Nadine Lange

Baumot Group AG

Eduard-Rhein-Straße 21-23

D-53639 Königswinter

T +49(0)2244 91 80 57

F +49(0)2244 91 83 819

E nadine.lange@twintec.de

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31.07.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Baumot Group AG

Eduard-Rhein-Straße 21 - 23

53639 Königswinter

Deutschland

Telefon: +49 (0)2244. 91 80 57

Fax: +49 (0)2244. 91 83 819

E-Mail: IR@twintec.de

Internet: http://twintecag.twintecbaumot.de/

ISIN: DE000A2DAM11

WKN: A2DAM1

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market (Basic

Board) in Frankfurt

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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