31.07.2017 12:07:40
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DGAP-News: Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt für strikteren Luftreinhalteplan in Stuttgart
Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt für strikteren Luftreinhalteplan in Stuttgart
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Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt für strikteren
Luftreinhalteplan in Stuttgart
31.07.2017 / 12:08
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Baumot Group: Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt für strikteren
Luftreinhalteplan in Stuttgart
- Verwaltungsgericht stimmt Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu und
fordert vom Land Baden-Württemberg einen strikteren Luftreinhalteplan
- Der von den Automobilherstellern geplanten Software-Nachrüstung von
Diesel-Pkw gaben die Richter eine klare Absage
- DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht Software-Updates als
gescheitert an
- Die Einführung einer "Blauen Plakette" mit hocheffizienten Systemen wie
dem BNOx stellt eine mögliche Lösung dar
Königswinter, 31. Juli 2017 - Die Baumot Group AG (WKN A2DAM1), Anbieter im
Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über das am 28. Juli 2017
ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezüglich Fahrverboten
für Dieselfahrzeuge in Stuttgart. Anlass ist eine entsprechende Klage der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg. Die DUH
forderte eine Änderung des Luftreinhalteplans, um die Grenzwerte für
Stickstoffdioxid einzuhalten.
Das Verwaltungsgericht bezeichnete in seinem Urteil vom 28. Juli den
Luftreinhalteplan des Landes als unzureichend und verlangt schnellstmögliche
Maßnahmen für eine bessere Luftreinhaltung. Das Land Baden-Württemberg dürfe
sich dabei nicht auf die Fahrzeugindustrie verlassen. Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge bezeichneten die Richter als das wirksamste Mittel, um die
schädliche Stickoxid-Belastung schnellstmöglich zu senken. Die bisher von
den Automobilherstellern geplante Software-Nachrüstung von Diesel-Pkw
werteten die Richter hingegen als nicht ausreichend. Die
Software-Nachrüstung brächte nicht annähernd dieselben Effekte wie ein
Fahrverbot. Weiter führte das Gericht aus: "Das Verkehrsverbot verstößt
nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der
Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die
allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen
Kraftfahrzeugeigentümer", und gaben damit der Klage der DUH statt, wonach ab
1. Januar 2018 ein Dieselfahrverbot verhängt werden sollte. Reine
Software-Lösungen bei Euro 5- und Euro 6-Dieselfahrzeugen sind nach Ansicht
der DUH sowie vieler unabhängiger Experten ungeeignet, um eine ausreichende
Absenkung der viel zu hohen Luftbelastung durch das Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid in deutschen Städten sicherzustellen. Die DUH fordert daher
Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge, die den Euro 6-Grenzwert von 80 mg
NOx/km auf der Straße überschreiten. Auf Basis des BNOx Systems von Baumot
argumentierte die DUH, dass es technisch möglich sei, Euro 5- und Euro
6-Dieselfahrzeuge durch den Austausch der Abgasreinigungsanlage so sauber zu
machen, dass diese Fahrzeuge bedenkenlos in die Innenstädte einfahren
können. Die Kosten hierfür belaufen sich auf circa 1.500 Euro bei
Diesel-Pkw, die nach Ansicht der DUH vollständig vom Hersteller aufgebracht
werden müssen. Bloße Software-Veränderungen sind hingegen ungeeignet, um die
Luftqualität zu verbessern.
«Ministerpräsident Kretschmann muss nun Wort halten und wie im Februar
angekündigt die für zulässig erachteten Diesel-Fahrverbote ab Jahresbeginn
2018 erlassen», sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, in einer
offiziellen Pressemitteilung. Und weiter: «Der von Daimler und Bosch
entwickelte Alternativplan zu Diesel-Fahrverboten wurde vom
Verwaltungsgericht als handwerklich wie inhaltlich ungeeignete
Luftreinhaltemaßnahme verworfen.»
Remo Klinger, der die DUH als Rechtsanwalt in diesem und 15 weiteren
Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt, kommentierte darüber hinaus: «Wir
haben auf ganzer Linie gewonnen. Das Gericht hat die Behauptungen des
Ministeriums zur Wirksamkeit von Software-Updates nicht einfach hingenommen,
sondern hinterfragt und im Ergebnis zu Recht verworfen. Damit liegt die
zweite Grundsatzentscheidung vor, die Diesel-Fahrverbote schon jetzt als
zulässig und geboten ansieht. Für Düsseldorf ist dies ebenso entschieden
worden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart geht inhaltlich noch über die
Entscheidung aus Düsseldorf hinaus, indem es die Verkehrsbeschränkungen
nicht nur auf einzelnen Straßen, sondern in der gesamten Umweltzone
zulässt.»
Nach dem Urteil vom vergangenen Freitag ist die Landesregierung angehalten
den Luftreinhalteplan zu überarbeiten und striktere Maßnahmen zur Umsetzung
der gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte vorzulegen. Die geforderte
Nachbesserung des Luftreinhalteplans ist nach Ansicht des Verkehrsministers
Hermann durch die Einführung einer "Blauen Plakette" in Kombination mit
einer Modernisierung des ÖPNV möglich. Die "Blaue Plakette" sieht vor, dass
Diesel-Pkw mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Euro
6-Emissionsgrenzwerte einhalten müssen. Dies kann mit dem BNOx System, das
bereits in anderen Ländern erfolgreich in großen Nachrüstprojekten
eingesetzt wird, auch unter realen Bedingungen erreicht werden. Da bei einer
BNOx Nachrüstung Großserienkomponenten genutzt werden, sind Haltbarkeit und
Verfügbarkeit bei einem Einsatz in Deutschland gewährleistet. Mit dem BNOx
System können somit die Stickoxidgrenzwerte der Dieselfahrzeuge unter realen
Bedingungen eingehalten und die Grenzwertüberschreitungen in Großstädten
vermieden werden.
Ausführliche Informationen zum BNOx System sind unter folgendem Link
verfügbar: www.BNOx.info.
Über die Baumot Group AG:
Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der
Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot
branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit
(Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen
insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B.
Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der
Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de
Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter
Wertpapierbörse.
Kontakt:
cometis AG
Claudius Krause
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28
Fax: +49 (0)611 - 20 585 5 - 66
E-Mail: krause@cometis.de
Nadine Lange
Baumot Group AG
Eduard-Rhein-Straße 21-23
D-53639 Königswinter
T +49(0)2244 91 80 57
F +49(0)2244 91 83 819
E nadine.lange@twintec.de
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31.07.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Baumot Group AG
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53639 Königswinter
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Telefon: +49 (0)2244. 91 80 57
Fax: +49 (0)2244. 91 83 819
E-Mail: IR@twintec.de
Internet: http://twintecag.twintecbaumot.de/
ISIN: DE000A2DAM11
WKN: A2DAM1
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market (Basic
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