29.06.2016 09:21:11
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DGAP-News: Beate Uhse AG
DGAP-News: Beate Uhse Aktiengesellschaft: Beschlussvorschläge zur zweiten Gläubigerversammlung am 06. Juli 2016 der Gesellschaft zur Verlängerung der Beate Uhse Anleihe und Änderung der Zinsen werden nicht zur Abstimmung gestellt
Gegenanträge von Anleihegläubigern wurden veröffentlicht
Vorlage Sanierungsgutachten nach IDW S6 Ende Juli 2016
Hamburg, 29.06.2016. Die Beate Uhse Aktiengesellschaft teilt mit, dass sie aufgrund der Gespräche mit wesentlichen Anleihegläubigern der Beate-Uhse Anleihe (ISIN: A12T1W) die Rückmeldung erhalten hat, dass die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten Verlängerung der Beate Uhse Anleihe und Änderung der Zinsen nicht die erforderlichen Mehrheiten finden werden.
In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft auch Gegenanträge zu ihren Beschlussvorschlägen von Fonds erhalten, die von Robus Capital Management Ltd., London, vertreten werden. Diese Gegenanträge sind auf der Internetseite der Emittentin unter http://beate-uhse.ag/index.php/ anleihe.html abrufbar und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft entschieden, nur über die folgenden Beschlussgegenstände abstimmen zu lassen:
- Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und
- Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten.
Darüber hinaus soll über ein Sonderkündigungsrecht für die Anleihegläubiger im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Fremdverbindlichkeiten beschlossen werden.
Als gemeinsamer Vertreter ist die One Square Advisory Services GmbH durch die Gesellschaft vorgeschlagen.
Die vorgeschlagene Beschlussfassung über die Stundung der Zinsen soll der Emittentin ermöglichen, mit dem gemeinsamen Vertreter und wesentlichen Anleihegläubigern ein finanzielles Restrukturierungskonzept zu entwickeln, zu vereinbaren und dieses umzusetzen.
Aufgrund der vorgenannten Vorgehensweise ist die Vorlage des Sanierungsgutachtens nach IDW S6 von Ernst & Young erst für Ende Juli 2016 vorgesehen.
Das Unternehmen bittet alle Anleihegläubiger, sich für die zweite Anleihegläubigerversammlung anzumelden und persönlich oder durch Bevollmächtigte teilzunehmen. Für die Fassung der Beschlüsse über die Stundung der Zinsen ist ein Quorum von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen notwendig.
Über die Beate Uhse AG: Das Unternehmen Beate Uhse wurde 1946 gegründet und gehört mit seiner Marke Beate Uhse zu den Top 50 der wertvollsten Marken Deutschlands. Heute ist die Firma europaweit mit 470 Mitarbeitern in sieben Ländern aktiv und erzielte 2015 einen Umsatz von 128,8 Mio. EUR. Seit Mai 1999 ist die Aktie der Beate Uhse (XETRA:USE.DE) an der Frankfurter Börse gelistet. Mehr unter www.beate-uhse.ag.
Kontakt Beate Uhse AG Suhrenkamp 59 22335 Hamburg Tel. +49(0)40 5555 08 320 anleihe@beate-uhse.de
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29.06.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Beate Uhse Aktiengesellschaft Suhrenkamp 59 22335 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (461) 99 66 0 Fax: +49 (461) 99 66 377 E-Mail: ir@beate-uhse.de Internet: www.beate-uhse.ag ISIN: DE0007551400, DE000A12T1W6 WKN: 755140, A12T1W Indizes: CDAX, PRIMEALL, CLASSICALLSHARE Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
475467 29.06.2016
DGAP-News: Beate Uhse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe
Beate Uhse Aktiengesellschaft: Beschlussvorschläge zur zweiten
Gläubigerversammlung am 06. Juli 2016 der Gesellschaft zur Verlängerung der
Beate Uhse Anleihe und Änderung der Zinsen werden nicht zur Abstimmung
gestellt
29.06.2016 / 09:21
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Corporate News
Beate Uhse AG:
Beschlussvorschläge zur zweiten Gläubigerversammlung am 06. Juli 2016 der
Gesellschaft zur Verlängerung der Beate Uhse Anleihe und Änderung der
Zinsen werden nicht zur Abstimmung gestellt
Gegenanträge von Anleihegläubigern wurden veröffentlicht
Vorlage Sanierungsgutachten nach IDW S6 Ende Juli 2016
Hamburg, 29.06.2016. Die Beate Uhse Aktiengesellschaft teilt mit, dass sie aufgrund der Gespräche mit wesentlichen Anleihegläubigern der Beate-Uhse Anleihe (ISIN: A12T1W) die Rückmeldung erhalten hat, dass die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten Verlängerung der Beate Uhse Anleihe und Änderung der Zinsen nicht die erforderlichen Mehrheiten finden werden.
In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft auch Gegenanträge zu ihren Beschlussvorschlägen von Fonds erhalten, die von Robus Capital Management Ltd., London, vertreten werden. Diese Gegenanträge sind auf der Internetseite der Emittentin unter http://beate-uhse.ag/index.php/ anleihe.html abrufbar und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft entschieden, nur über die folgenden Beschlussgegenstände abstimmen zu lassen:
- Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und
- Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten.
Darüber hinaus soll über ein Sonderkündigungsrecht für die Anleihegläubiger im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Fremdverbindlichkeiten beschlossen werden.
Als gemeinsamer Vertreter ist die One Square Advisory Services GmbH durch die Gesellschaft vorgeschlagen.
Die vorgeschlagene Beschlussfassung über die Stundung der Zinsen soll der Emittentin ermöglichen, mit dem gemeinsamen Vertreter und wesentlichen Anleihegläubigern ein finanzielles Restrukturierungskonzept zu entwickeln, zu vereinbaren und dieses umzusetzen.
Aufgrund der vorgenannten Vorgehensweise ist die Vorlage des Sanierungsgutachtens nach IDW S6 von Ernst & Young erst für Ende Juli 2016 vorgesehen.
Das Unternehmen bittet alle Anleihegläubiger, sich für die zweite Anleihegläubigerversammlung anzumelden und persönlich oder durch Bevollmächtigte teilzunehmen. Für die Fassung der Beschlüsse über die Stundung der Zinsen ist ein Quorum von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen notwendig.
Über die Beate Uhse AG: Das Unternehmen Beate Uhse wurde 1946 gegründet und gehört mit seiner Marke Beate Uhse zu den Top 50 der wertvollsten Marken Deutschlands. Heute ist die Firma europaweit mit 470 Mitarbeitern in sieben Ländern aktiv und erzielte 2015 einen Umsatz von 128,8 Mio. EUR. Seit Mai 1999 ist die Aktie der Beate Uhse (XETRA:USE.DE) an der Frankfurter Börse gelistet. Mehr unter www.beate-uhse.ag.
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