10.03.2017 13:20:41
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DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG
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DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- /
Schlagwort(e): Sonstiges
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-:
Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG
10.03.2017 / 13:20
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
Bremen
HRB 4413 HB - Amtsgericht Bremen
Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der Konzernabschluss der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- zum Abschlussstichtag 31.12.2012 fehlerhaft
ist.
Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- hat in der
Konzernbilanz das Eigenkapital um 258,9 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen, weil
kündbare Kommanditanteile der Freien Hansestadt Bremen an der
Tochtergesellschaft BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG fälschlich als
Eigenkapitalinstrumente erfasst worden sind.
Die Erfassung der Kommanditanteile als Eigenkapitalinstrumente verstößt
gegen lAS 32.AG29A, wonach im Konzernabschluss bestimmte Instrumente auch
dann nicht als Eigenkapitalinstrumente erfasst werden dürfen, wenn dies im
Einzelabschluss nach lAS 32.16A,.16B,.16C und.16D ausnahmsweise zulässig
wäre.
Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- hat in ihrer
Konzernbilanz den Aktivposten latente Steuern um 2,47 Mio. Euro zu hoch
angesetzt, weil latente Steueransprüche für den Vortrag noch nicht genutzter
steuerlicher Verluste fehlerhaft bilanziert worden sind. Es lagen in der
näheren Vergangenheit eine Reihe von Verlusten, aber keine über zeugenden
substanziellen Hinweise dafür vor, dass dennoch ein ausreichendes zu
versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Überdies stand nicht fest,
ob die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste aus identifizierbaren
Ursachen stammen, welche aller Wahrscheinlichkeit nach nicht wieder
auftreten.
Dies verstößt gegen IAS 12.34,.35,.36, wonach latente Steueransprüche für
den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste, die gegen ein
künftiges zu versteuerndes Ergebnis verwendet werden sollen, nur in dem
Umfang bilanziert werden dürfen, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein
solches Ergebnis zur Verfügung stehen wird.
Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- hat in der
Konzernbilanz Sachanlagen in Höhe von rund 50,9 Mio. Euro sowie
Finanzverbindlichkeiten in Höhe von rund 57,4 Mio. Euro nicht angesetzt,
weil sie Leasingverhältnisse fälschlich als Operating-Leasingverhältnisse
statt als Finanzierungsleasing eingestuft hat.
Dies verstößt gegen lAS 17.20,.8. Danach waren die Leasingverhältnisse als
Finanzierungsleasing einzustufen und als Sachanlagen und
Finanzverbindlichkeiten anzusetzen, weil im Wesentlichen alle mit dem
Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen
wurden. Soweit der Beginn der Leasingverhältnisse in früheren
Berichtsperioden lag, liegt ein Verstoß gegen lAS 8.41 ff. i. V. m. lAS
17.20,.8 vor, weil im Konzernabschluss 2012 eine Korrektur hätte erfolgen
müssen.
Bremen, im März 2017
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
DER VORSTAND
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Unternehmen: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von
1877-
Präsident-Kennedy-Platz 1A
28203 Bremen
Deutschland
Telefon: 04 21-39 8-33 85
Fax: 04 21-39 8-32 33
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