26.02.2014 18:11:01
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DGAP-News: cash.life AG
DGAP-News: cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz
26.02.2014 18:11
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz
--------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 32 der Freiverkehrsordnung der Niedersächsischen Börse zu Hannover entsprechend § 15 WpHG
26.02.2014 ]
WKN: 500910
ISIN: DE0005009104
cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz
Der Vorstand zeigt hiermit an, dass aufgrund der Bildung einer Rückstellung ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der cash.life AG eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG).
Hintergrund ist der bereits in den Meldungen vom 17.07.2013 sowie vom 24.09.2013 bekannt gemachte Sachverhalt. Die Finanzverwaltung hat nunmehr zu erkennen gegeben, dass sie einer Billigkeitslösung derzeit nicht zustimmen wird, sondern geänderte Steuerbescheide erlassen wird. Die Gesellschaft ist weiterhin der Ansicht, dass die Ansicht der Finanzverwaltung unzutreffend ist und wird mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln gegen die geänderten Steuerbescheide vorgehen, wenn diese erlassen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben sich im Hinblick auf die zu erwartenden Steuerbescheide entschlossen, eine Rückstellung in Höhe von EUR 222.880.000,00 zu bilden, die zu einem bilanziellen Verlust führt, der die Höhe des hälftigen Grundkapitals übersteigt. Aus diesem Grund wird der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Die Einladung wird zeitnah mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.
Die Fortführung der Gesellschaft (,Going Concern') ist nach Auffassung des Vorstands und Aufsichtsrats auf Basis aktueller Planungen gegenwärtig gesichert, da eine Vereinbarung mit der Finanzverwaltung es der Gesellschaft ermöglicht, trotz der drohenden Steuernachforderung einstweilen von einem Insolvenzantrag abzusehen. Die Gesellschaft geht gegenwärtig davon aus, dass eine Insolvenzantragspflicht auch bis zum Abschluss eines finanzgerichtlichen Verfahrens nicht vorliegen wird. Im Falle eines Obsiegens im gerichtlichen Verfahren entfällt die aus der Steuerfestsetzung resultierende bestandsgefährdende Wirkung endgültig.
Pullach, den 26. Februar.2014
Der Vorstand
cash.life AG Dr.-Gustav-Adolph-Str. 2 82049 Pullach Deutschland
WKN: 500910 ISIN: DE0005009104 Handel: Freiverkehr der Niedersächsischen Börse zu Hannover
26.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: cash.life AG Dr.-Gustav-Adolph-Straße 2 82049 Pullach Deutschland Telefon: +49 (0)89 286-953-213 Fax: +49 (0)89 286-953-219 E-Mail: ir@cashlife.de Internet: www.cashlife.de ISIN: DE0005009104 WKN: 500910 Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hannover (Mittelstandsbörse Deutschland), München Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
cash.life AG / Schlagwort(e): Sonstiges
26.02.2014 18:11
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cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz
--------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 32 der Freiverkehrsordnung der Niedersächsischen Börse zu Hannover entsprechend § 15 WpHG
26.02.2014 ]
WKN: 500910
ISIN: DE0005009104
cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz
Der Vorstand zeigt hiermit an, dass aufgrund der Bildung einer Rückstellung ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der cash.life AG eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG).
Hintergrund ist der bereits in den Meldungen vom 17.07.2013 sowie vom 24.09.2013 bekannt gemachte Sachverhalt. Die Finanzverwaltung hat nunmehr zu erkennen gegeben, dass sie einer Billigkeitslösung derzeit nicht zustimmen wird, sondern geänderte Steuerbescheide erlassen wird. Die Gesellschaft ist weiterhin der Ansicht, dass die Ansicht der Finanzverwaltung unzutreffend ist und wird mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln gegen die geänderten Steuerbescheide vorgehen, wenn diese erlassen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben sich im Hinblick auf die zu erwartenden Steuerbescheide entschlossen, eine Rückstellung in Höhe von EUR 222.880.000,00 zu bilden, die zu einem bilanziellen Verlust führt, der die Höhe des hälftigen Grundkapitals übersteigt. Aus diesem Grund wird der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Die Einladung wird zeitnah mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.
Die Fortführung der Gesellschaft (,Going Concern') ist nach Auffassung des Vorstands und Aufsichtsrats auf Basis aktueller Planungen gegenwärtig gesichert, da eine Vereinbarung mit der Finanzverwaltung es der Gesellschaft ermöglicht, trotz der drohenden Steuernachforderung einstweilen von einem Insolvenzantrag abzusehen. Die Gesellschaft geht gegenwärtig davon aus, dass eine Insolvenzantragspflicht auch bis zum Abschluss eines finanzgerichtlichen Verfahrens nicht vorliegen wird. Im Falle eines Obsiegens im gerichtlichen Verfahren entfällt die aus der Steuerfestsetzung resultierende bestandsgefährdende Wirkung endgültig.
Pullach, den 26. Februar.2014
Der Vorstand
cash.life AG Dr.-Gustav-Adolph-Str. 2 82049 Pullach Deutschland
WKN: 500910 ISIN: DE0005009104 Handel: Freiverkehr der Niedersächsischen Börse zu Hannover
26.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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