08.05.2017 20:05:40

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Credit Suisse Securities (Europe) Limited: Bekanntmachung gemäß Artikel 6 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission betreffend die Kapitalerhöhung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft

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DGAP-News: Credit Suisse Securities (Europe) Limited / Schlagwort(e):

Sonstiges

Credit Suisse Securities (Europe) Limited: Bekanntmachung gemäß Artikel 6

Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission betreffend

die Kapitalerhöhung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft

08.05.2017 / 20:05

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Nicht zur Verteilung, mittelbar oder unmittelbar, in den oder in die USA

oder sonstige Länder, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig

sein könnte.

Bekanntmachung

gemäß Artikel 6 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der

Kommission

betreffend die Kapitalerhöhung der

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

(Wertpapier-Kenn-Nummer 514 000 / ISIN DE0005140008)

Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von Aktien der Deutsche Bank

Aktiengesellschaft aus der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht im März/April

2017 gibt die Credit Suisse Securities (Europe) Limited in ihrer Eigenschaft

als Stabilisierungsmanager bekannt, dass während des

Stabilisierungszeitraums, der am 6. Mai 2017 endete, von ihr keine

Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

London, den 8. Mai 2017

Credit Suisse Securities (Europe) Limited

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt

keine Aufforderung oder Einladung zur Zeichnung oder zum Erwerb oder zur

Veräußerung von Wertpapieren der Deutsche Bank Aktiengesellschaft in

irgendeinem Land dar. Des Weiteren stellt diese Bekanntmachung kein Angebot

zum Verkauf oder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von irgendwelchen

Wertpapieren in irgendeinem Land dar.

Diese Bekanntmachung und das Angebot von Wertpapieren, auf das diese sich

bezieht, richten sich nur an Personen, die sich außerhalb des Vereinigten

Königreiches befinden und Personen innerhalb des Vereinigten Königreichs,

die berufliche Erfahrung im Umgang mit Vermögensanlagen haben oder

hochvermögende Personen gemäß Artikel 12(2) des Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 sind, andere Personen

innerhalb des Vereinigten Königreichs dürfen nicht auf Grund dieses

Dokuments tätig werden oder auf dieses vertrauen.

Des Weiteren, wenn und soweit diese Bekanntmachung oder das Angebot von

Wertpapieren, auf das diese sich bezieht, in einem anderen Mitgliedstaat des

EWR, welcher die Richtlinie 2003/71/EG, in der jeweils gültigen Fassung

umgesetzt hat (zusammen mit allen relevanten Umsetzungsmaßnahmen eines

Mitgliedstaates, die "Prospektrichtlinie"), gemacht wird, bevor ein die

Wertpapiere betreffender Wertpapierprospekt durch die zuständige Behörde des

Mitgliedstaats gemäß der Prospektrichtlinie gebilligt wurde (oder von einer

zuständigen Behörde in einem anderen Mitgliedstaat gebilligt und gemäß der

Prospektrichtlinie an die zuständige Behörde in diesem Mitgliedstaat

notifiziert wurde), richten sich diese Bekanntmachung und das Angebot nur an

Personen in diesem Mitgliedstaat, die gemäß der Prospektrichtlinie

qualifizierte Anleger sind (oder andere Personen sind, an die dieses Angebot

rechtmäßig gerichtet werden darf), andere Personen innerhalb dieses

Mitgliedstaats dürfen nicht auf Grund dieses Dokuments tätig werden oder auf

dieses vertrauen.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den

USA, und jegliche Wertpapiere dürfen ohne Registrierung in den USA oder eine

Ausnahme zur Registrierung nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der

jeweils gültigen Fassung nicht angeboten oder verkauft werden.

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08.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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571065 08.05.2017

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