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27.02.2014 08:30:01

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA: Landgericht Frankfurt am Main erklärt alle Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juli 2013 für nichtig

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache ecolutions GmbH & Co. KGaA: Landgericht Frankfurt am Main erklärt alle Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juli 2013 für nichtig

27.02.2014 / 08:30

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ecolutions GmbH & Co. KGaA: Landgericht Frankfurt am Main erklärt alle Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juli 2013 für nichtig

Frankfurt am Main, 27. Februar 2014 - Die Gesellschaft gibt bekannt, dass die Kommanditaktionärin Impera Total Return AG und die persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft, ecolutions Management GmbH, sowie die Altira AG Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse der auf den 22. Juli 2013 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 erhoben hatten.



Die Klage war anhängig vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen. Diese Hauptversammlung wurde aufgrund eines Beschlusses des Aufsichtsrats einberufen, weil nach dessen Auffassung das Wohl der Gesellschaft dies erfordere. Die Altira AG hatte im Vorfeld der mündlichen Verhandlung ihre Klage zurückgenommen.

Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main hat der Klage der Impera Total Return AG und der ecolutions Management GmbH in vollem Umfange stattgegeben und die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung am 22. Juli 2013 zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 für nichtig erklärt.

Im Einzelnen wurden sowohl die Wahlen zum Aufsichtsrat als auch die Beschlussfassungen zum Entzug des Vertrauens gegenüber der Komplementärin sowie zum Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis für nichtig erklärt.

Als Gründe nannte die Kammer, dass einer Kommanditaktionärin ihr Recht auf Stellung ihrer Gegenanträge vor der Abstimmung der TOP 3, 4 und 5 unstatthaft beschränkt wurde. Die Beschlussfassungen zu TOP 4 und 5 hatten keinen Bestand, da die gefassten Beschlüsse für den objektiven Empfängerhorizont nicht hinreichend deutlich machen, ob die Willensbildung der Versammlung auf eine Bestätigung der entsprechenden Beschlüsse der Versammlung vom 10. September 2012 und/oder auf eine Neuvornahme gerichtet waren. In der Folge ist der Inhalt der Beschlüsse zweifelhaft; auch durch Auslegung unter Heranziehung der Angaben in der Ladung war für das Gericht nicht zu ermitteln, ob ein Bestätigungsbeschluss, eine Neuvornahme oder beide Beschlüsse nebeneinander gefasst werden sollten.

Für ecolutions GmbH & Co. KGaA Ecolutions management GmbH Die Geschäftsführung Kontakt:

ecolutions GmbH & Co. KGaA Im Trutz Frankfurt 49 D-60322 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0) 69 915 010 80 Fax: +49 (0) 69 915 010 829 E-mail: info@ecolutions.de

Ende der Corporate News

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