10.12.2013 08:30:02
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DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA
DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA kauft Komplementärin
10.12.2013 / 08:30
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ecolutions GmbH & Co. KGaA kauft Komplementärin
Frankfurt am Main, 10. Dezember 2013 - Wie die ecolutions GmbH & Co. KGaA am 19. November 2013 mitteilte, plant die Gesellschaf den Erwerb der ecolutions Management GmbH. Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin teilt hierzu mit, dass der Kauf am 05. Dezember 2013 notariell beurkundet wurde.
Die Transaktion steht allerdings noch unter aufschiebenden Bedingungen, deren Eintritt in den nächsten Wochen erwartet wird. Der Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co. KGaA hat auf seiner Sitzung am 29. November 2013 der Transaktion grundsätzlich zugestimmt.
Die Geschäftsführung ist sehr zufrieden mit dieser wirtschaftlich sinnvollen Lösung. Durch die Einheitsgesellschaft einer KGaA können die aufwändigen und teuren Rechtsstreitigkeiten zwischen der Komplementärin und dem Aufsichtsrat im Wesentlichen beendet werden. Das führt zu einer erheblichen Kostenentlastung des Unternehmens und wird sich entsprechend entlastend auf die Ertragsrechnung auswirken.
Im Zuge dieser Transaktion gibt es Änderungen in der Geschäftsführung. Der bisherige Geschäftsführer der ecolutions Management GmbH, Bernd Metzler, wird sein Amt mit Wirkung zum Ende des 16. Dezember 2013 niederlegen. Wir danken Herrn Metzler ausdrücklich für sein Engagement und seinen Einsatz in den letzten 14 Monaten. Ohne Herrn Metzler wäre diese Einigung vermutlich nicht möglich gewesen, da er sich sehr intensiv um eine erneute Diskussion mit dem Aufsichtsrat bezüglich einer friedlichen und wirtschaftlich sinnvollen Einigung im Juli und August 2013 bemüht hat.
Mit Wirkung zum 17. Dezember 2013 wird Herr Dr. Otmar M. Weigele zum Geschäftsführer bestellt. Herr Dr. Weigele war langjähriger Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Biberach.
Herr Volker Glaser bleibt unverändert in seinem Amt als Geschäftsführer der ecolutions Management GmbH. Herr Dr. Weigele und Herr Glaser werden das Unternehmen gemeinsam führen.
Die Auffassung eines Teils der Kommanditaktionäre der ecolutions GmbH & Co. KGaA, dass die Hauptversammlung dieser Transaktion zustimmen muss, ist nach rechtlicher Beratung nicht richtig. Die Geschäftsführungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafterin ist in § 10 Abs. 2 der Satzung geregelt. Danach werden die Geschäfte der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin geführt. Bei dem vorliegenden Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der persönlich haftenden Gesellschafterin der ecolutions GmbH & Co. KGaA handelt es sich somit um eine Geschäftsführungsmaßnahme, deren Wahrnehmung der persönlich haftenden Gesellschafterin obliegt.
Die ecolutions GmbH & Co. KGaA wird daher bei dem Erwerb der Geschäftsanteile durch ihren geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafter vertreten (§ 278 Abs. 2 AktG iVm §§ 125, 161 Abs. 2, 170 HGB). Dies ist hier die ecolutions Management GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer. Dieses Ergebnis wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass hier die Anteile an der persönlich haftenden Gesellschafterin selbst erworben werden. Nur in Ausnahmefällen erfolgt bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Vertretung durch den Aufsichtsrat. Dies gilt namentlich für die Fälle des § 112 AktG sowie § 246 Abs. 2 S.3, 1. Alt. AktG. Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Zweck der Einheits-KGaA ist es, den Kommanditaktionären, die der KGaA das Vermögen zur Verfügung stellen, dauerhaft die Kontrolle in der Gesellschaft zu sichern. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn in der Satzung der Einheits-KGaA bestimmt ist, dass die Rechte in der Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin, sondern von einem anderen Organ, in der Regel dem Aufsichtsrat, wahrgenommen werden. Eine solche Satzungsänderung ist für die nächste Hauptversammlung vorgesehen.
Derzeit findet die Prüfung der Abschlüsse des Jahres 2012 durch den Jahresabschlussprüfer PwC statt. Sobald die Prüfungsberichte vorliegen, ist schnellstmöglich die Einladung für die Hauptversammlung 2012 geplant.
Die Geschäftsleitung
Kontakt:
ecolutions GmbH & Co. KGaA Im Trutz 49 D-60322 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0) 69 915 010 80 Fax: +49 (0) 69 915 010 829 E-mail: info@ecolutions.de
Ende der Corporate News
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10.12.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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243930 10.12.2013
DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges ecolutions GmbH & Co. KGaA kauft Komplementärin
10.12.2013 / 08:30
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ecolutions GmbH & Co. KGaA kauft Komplementärin
Frankfurt am Main, 10. Dezember 2013 - Wie die ecolutions GmbH & Co. KGaA am 19. November 2013 mitteilte, plant die Gesellschaf den Erwerb der ecolutions Management GmbH. Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin teilt hierzu mit, dass der Kauf am 05. Dezember 2013 notariell beurkundet wurde.
Die Transaktion steht allerdings noch unter aufschiebenden Bedingungen, deren Eintritt in den nächsten Wochen erwartet wird. Der Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co. KGaA hat auf seiner Sitzung am 29. November 2013 der Transaktion grundsätzlich zugestimmt.
Die Geschäftsführung ist sehr zufrieden mit dieser wirtschaftlich sinnvollen Lösung. Durch die Einheitsgesellschaft einer KGaA können die aufwändigen und teuren Rechtsstreitigkeiten zwischen der Komplementärin und dem Aufsichtsrat im Wesentlichen beendet werden. Das führt zu einer erheblichen Kostenentlastung des Unternehmens und wird sich entsprechend entlastend auf die Ertragsrechnung auswirken.
Im Zuge dieser Transaktion gibt es Änderungen in der Geschäftsführung. Der bisherige Geschäftsführer der ecolutions Management GmbH, Bernd Metzler, wird sein Amt mit Wirkung zum Ende des 16. Dezember 2013 niederlegen. Wir danken Herrn Metzler ausdrücklich für sein Engagement und seinen Einsatz in den letzten 14 Monaten. Ohne Herrn Metzler wäre diese Einigung vermutlich nicht möglich gewesen, da er sich sehr intensiv um eine erneute Diskussion mit dem Aufsichtsrat bezüglich einer friedlichen und wirtschaftlich sinnvollen Einigung im Juli und August 2013 bemüht hat.
Mit Wirkung zum 17. Dezember 2013 wird Herr Dr. Otmar M. Weigele zum Geschäftsführer bestellt. Herr Dr. Weigele war langjähriger Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Biberach.
Herr Volker Glaser bleibt unverändert in seinem Amt als Geschäftsführer der ecolutions Management GmbH. Herr Dr. Weigele und Herr Glaser werden das Unternehmen gemeinsam führen.
Die Auffassung eines Teils der Kommanditaktionäre der ecolutions GmbH & Co. KGaA, dass die Hauptversammlung dieser Transaktion zustimmen muss, ist nach rechtlicher Beratung nicht richtig. Die Geschäftsführungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafterin ist in § 10 Abs. 2 der Satzung geregelt. Danach werden die Geschäfte der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin geführt. Bei dem vorliegenden Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der persönlich haftenden Gesellschafterin der ecolutions GmbH & Co. KGaA handelt es sich somit um eine Geschäftsführungsmaßnahme, deren Wahrnehmung der persönlich haftenden Gesellschafterin obliegt.
Die ecolutions GmbH & Co. KGaA wird daher bei dem Erwerb der Geschäftsanteile durch ihren geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafter vertreten (§ 278 Abs. 2 AktG iVm §§ 125, 161 Abs. 2, 170 HGB). Dies ist hier die ecolutions Management GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer. Dieses Ergebnis wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, dass hier die Anteile an der persönlich haftenden Gesellschafterin selbst erworben werden. Nur in Ausnahmefällen erfolgt bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Vertretung durch den Aufsichtsrat. Dies gilt namentlich für die Fälle des § 112 AktG sowie § 246 Abs. 2 S.3, 1. Alt. AktG. Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Zweck der Einheits-KGaA ist es, den Kommanditaktionären, die der KGaA das Vermögen zur Verfügung stellen, dauerhaft die Kontrolle in der Gesellschaft zu sichern. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn in der Satzung der Einheits-KGaA bestimmt ist, dass die Rechte in der Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin, sondern von einem anderen Organ, in der Regel dem Aufsichtsrat, wahrgenommen werden. Eine solche Satzungsänderung ist für die nächste Hauptversammlung vorgesehen.
Derzeit findet die Prüfung der Abschlüsse des Jahres 2012 durch den Jahresabschlussprüfer PwC statt. Sobald die Prüfungsberichte vorliegen, ist schnellstmöglich die Einladung für die Hauptversammlung 2012 geplant.
Die Geschäftsleitung
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Ende der Corporate News
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