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10.07.2015 07:59:39

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA: Bundesgerichtshof erklärt Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 für nichtig

ecolutions GmbH & Co. KGaA: Bundesgerichtshof erklärt Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 für nichtig

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Hauptversammlung

ecolutions GmbH & Co. KGaA: Bundesgerichtshof erklärt Beschlüsse der

außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 für nichtig

10.07.2015 / 08:00

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ecolutions GmbH & Co. KGaA: Bundesgerichtshof erklärt Beschlüsse der

außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 für nichtig

Frankfurt am Main, 10. Juli 2015 - Die Gesellschaft gibt bekannt, dass der

Bundesgerichtshof (BGH) die Beschlüsse der außerordentlichen

Hauptversammlung vom 10. September 2012 zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 8

sowie 10 und 11 für nichtig erklärt hat.

Die Gesellschaft hatte auf Verlangen zweier Kommanditaktionäre im Juli 2012

eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, welche von der im

September 2012 neu eingesetzten Geschäftsführung am Tag der

Hauptversammlung abgesagt wurde. Daraufhin haben einige Kommanditaktionäre

um den Großaktionär Theolia SA selbst eine Hauptversammlung abgehalten,

indem sie einen Versammlungsleiter wählten und ohne Teilnahme der

Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Beschlüsse zu einzelnen

Tagesordnungspunkten fassten. Versammlungsleiter dieser Hauptversammlung

war sodann Dr. Thomas Heidel von der Bonner Kanzlei Meilicke Hoffmann &

Partner. Hiergegen haben die Komplementärin sowie ein Kommanditaktionär

Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.

Nachdem die Klage in erster Instanz im Wesentlichen vom Landgericht

Frankfurt am Main abgewiesen wurde, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am

Main in zweiter Instanz das Urteil des Landgerichts aufgehoben und der

Klage in vollem Umfang stattgegeben. Die Revision wurde nicht zugelassen;

hiergegen hat die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat sowie die

dem Verfahren als Nebenintervenienten beigetretene Kommanditaktionärin

Theolia SA, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Das in Frankreich

ansässige Windunternehmen war in den ersten beiden Instanzen durch Frau

Rechtsanwältin Dr. Susanne Rückert vertreten.

Der BGH hat der Beschwerde stattgegeben und die Revision zugelassen. In dem

Revisionsverfahren hat am 30. Juni 2015 die mündliche Verhandlung in

Karlsruhe stattgefunden und für Recht empfunden: Die Absage der

Hauptversammlung war nicht rechtens, die Wahl des Versammlungsleiters

gültig. Der Anfechtung der Beschlüsse wurde in vollem Umfang stattgegeben.

Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Das Urteil ist

rechtswirksam. Für das Revisionsverfahren hat die Gesellschaft die Kosten

zu tragen.

Im Einzelnen wurden folgende Beschlüsse dieser Hauptversammlung für nichtig

erklärt:

- Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die Aufsichtsratsmitglieder

Andreas Lange, Arne Lorenzen, Dr. Friedrich Schneider sowie Dr. Hartmut

Schüning mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung am

10. September 2012 abberufen werden sollten.

- Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die PricewaterhouseCoopers

Aktiengesellschaft zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung

bestellt wurde.

- Der Beschluss der Hauptversammlung, wonach der persönlich haftenden

Gesellschafterin das Vertrauen entzogen wurde, sowie die

Geschäftsführungsbefugnis- und Vertretungsbefugnis durch ein Gericht zu

entziehen ist.

- Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die Herren J. Klaus Frizen,

Friedemann Derndinger, George Hersbach sowie Dr. Jürgen Zierlein, zu

Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt wurden.

Im Ergebnis hat die ecolutions GmbH & Co. KGaA und somit auch die Theolia

SA als Nebenintervenienten den Prozess vor dem Bundesgerichtshof verloren.

Die ecolutions Management GmbH hat obsiegt. Auf Basis dieser Beschlüsse der

Hauptversammlung vom 10. September 2012 ist der Gesellschaft in der

Folgezeit ein Schaden im einstelligen Millionen Euro-Bereich entstanden.

Die Geschäftsführung prüft alle Möglichkeiten der Geltendmachung von

Schadensersatzansprüchen.

Für ecolutions GmbH & Co. KGaA

ecolutions Management GmbH

Die Geschäftsführung

Kontakt:

ecolutions GmbH & Co. KGaA

Im Trutz Frankfurt 49

D-60322 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69 915 010 80

Fax: +49 (0) 69 915 010 829

E-mail: info@ecolutions.de

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