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DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA: Bundesgerichtshof erklärt Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 für nichtig
ecolutions GmbH & Co. KGaA: Bundesgerichtshof erklärt Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 für nichtig
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Hauptversammlung
ecolutions GmbH & Co. KGaA: Bundesgerichtshof erklärt Beschlüsse der
außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 für nichtig
10.07.2015 / 08:00
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ecolutions GmbH & Co. KGaA: Bundesgerichtshof erklärt Beschlüsse der
außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 für nichtig
Frankfurt am Main, 10. Juli 2015 - Die Gesellschaft gibt bekannt, dass der
Bundesgerichtshof (BGH) die Beschlüsse der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 10. September 2012 zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 8
sowie 10 und 11 für nichtig erklärt hat.
Die Gesellschaft hatte auf Verlangen zweier Kommanditaktionäre im Juli 2012
eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, welche von der im
September 2012 neu eingesetzten Geschäftsführung am Tag der
Hauptversammlung abgesagt wurde. Daraufhin haben einige Kommanditaktionäre
um den Großaktionär Theolia SA selbst eine Hauptversammlung abgehalten,
indem sie einen Versammlungsleiter wählten und ohne Teilnahme der
Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Beschlüsse zu einzelnen
Tagesordnungspunkten fassten. Versammlungsleiter dieser Hauptversammlung
war sodann Dr. Thomas Heidel von der Bonner Kanzlei Meilicke Hoffmann &
Partner. Hiergegen haben die Komplementärin sowie ein Kommanditaktionär
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.
Nachdem die Klage in erster Instanz im Wesentlichen vom Landgericht
Frankfurt am Main abgewiesen wurde, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am
Main in zweiter Instanz das Urteil des Landgerichts aufgehoben und der
Klage in vollem Umfang stattgegeben. Die Revision wurde nicht zugelassen;
hiergegen hat die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat sowie die
dem Verfahren als Nebenintervenienten beigetretene Kommanditaktionärin
Theolia SA, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Das in Frankreich
ansässige Windunternehmen war in den ersten beiden Instanzen durch Frau
Rechtsanwältin Dr. Susanne Rückert vertreten.
Der BGH hat der Beschwerde stattgegeben und die Revision zugelassen. In dem
Revisionsverfahren hat am 30. Juni 2015 die mündliche Verhandlung in
Karlsruhe stattgefunden und für Recht empfunden: Die Absage der
Hauptversammlung war nicht rechtens, die Wahl des Versammlungsleiters
gültig. Der Anfechtung der Beschlüsse wurde in vollem Umfang stattgegeben.
Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Das Urteil ist
rechtswirksam. Für das Revisionsverfahren hat die Gesellschaft die Kosten
zu tragen.
Im Einzelnen wurden folgende Beschlüsse dieser Hauptversammlung für nichtig
erklärt:
- Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die Aufsichtsratsmitglieder
Andreas Lange, Arne Lorenzen, Dr. Friedrich Schneider sowie Dr. Hartmut
Schüning mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung am
10. September 2012 abberufen werden sollten.
- Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung
bestellt wurde.
- Der Beschluss der Hauptversammlung, wonach der persönlich haftenden
Gesellschafterin das Vertrauen entzogen wurde, sowie die
Geschäftsführungsbefugnis- und Vertretungsbefugnis durch ein Gericht zu
entziehen ist.
- Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die Herren J. Klaus Frizen,
Friedemann Derndinger, George Hersbach sowie Dr. Jürgen Zierlein, zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt wurden.
Im Ergebnis hat die ecolutions GmbH & Co. KGaA und somit auch die Theolia
SA als Nebenintervenienten den Prozess vor dem Bundesgerichtshof verloren.
Die ecolutions Management GmbH hat obsiegt. Auf Basis dieser Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 10. September 2012 ist der Gesellschaft in der
Folgezeit ein Schaden im einstelligen Millionen Euro-Bereich entstanden.
Die Geschäftsführung prüft alle Möglichkeiten der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen.
Für ecolutions GmbH & Co. KGaA
ecolutions Management GmbH
Die Geschäftsführung
Kontakt:
ecolutions GmbH & Co. KGaA
Im Trutz Frankfurt 49
D-60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 915 010 80
Fax: +49 (0) 69 915 010 829
E-mail: info@ecolutions.de
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