27.02.2015 08:51:58
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DGAP-News: Ehlebracht AG St.
DGAP-News: Ehlebracht AG: Mitteilung über die Absicht einer Konzernverschmelzung der EHLEBRACHT AG auf die E & Funktionstechnik Holding AG und eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der EHLEBRACHT AG im Zusammenhang
Enger, 27. Februar 2015 - Die E & Funktionstechnik Holding AG, Köln hat der EHLEBRACHT AG, Enger mitgeteilt, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags zwischen der EHLEBRACHT AG als übertragende Gesellschaft und der E & Funktionstechnik Holding AG als übernehmende Gesellschaft eintreten zu wollen, und den Entwurf eines Verschmelzungs-vertrags übersandt.
Die E & Funktionstechnik Holding AG ist derzeit unmittelbar mit ca. 90,0832 Prozent an der EHLEBRACHT AG beteiligt. Der Entwurf des Verschmelzungs-vertrags enthält den Hinweis, dass die übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der EHLEBRACHT AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung ausgeschlossen werden sollen.
Der Vorstand der EHLEBRACHT AG beabsichtigt mit dem Vorstand der E & Funktionstechnik Holding AG über den Abschluss des von der E & Funktionstechnik Holding AG übersandten Entwurfs eines Verschmelzungs-vertrags zu verhandeln.
Bei Rückfragen: Ehlebracht AG, Bernd Brinkmann, Vorstand, Tel.:05223/185128, E-mail: b.brinkmann@ehlebracht-ag.com, Internet: http://www.ehlebracht-ag.com
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27.02.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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327611 27.02.2015
DGAP-News: EHLEBRACHT AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
EHLEBRACHT AG: Mitteilung über die Absicht einer Konzernverschmelzung
der EHLEBRACHT AG auf die E & Funktionstechnik Holding AG und eines
Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der EHLEBRACHT AG im
Zusammenhang
27.02.2015 / 08:51
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Unternehmensmitteilung nach Entry Standard-Bedingungen
Quasi Ad hoc
EHLEBRACHT AG: Mitteilung über die Absicht einer Konzernverschmelzung der
EHLEBRACHT AG auf die E & Funktionstechnik Holding AG und eines
Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der EHLEBRACHT AG im Zusammenhang
mit der Verschmelzung (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)
Enger, 27. Februar 2015 - Die E & Funktionstechnik Holding AG, Köln hat der EHLEBRACHT AG, Enger mitgeteilt, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags zwischen der EHLEBRACHT AG als übertragende Gesellschaft und der E & Funktionstechnik Holding AG als übernehmende Gesellschaft eintreten zu wollen, und den Entwurf eines Verschmelzungs-vertrags übersandt.
Die E & Funktionstechnik Holding AG ist derzeit unmittelbar mit ca. 90,0832 Prozent an der EHLEBRACHT AG beteiligt. Der Entwurf des Verschmelzungs-vertrags enthält den Hinweis, dass die übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der EHLEBRACHT AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung ausgeschlossen werden sollen.
Der Vorstand der EHLEBRACHT AG beabsichtigt mit dem Vorstand der E & Funktionstechnik Holding AG über den Abschluss des von der E & Funktionstechnik Holding AG übersandten Entwurfs eines Verschmelzungs-vertrags zu verhandeln.
Bei Rückfragen: Ehlebracht AG, Bernd Brinkmann, Vorstand, Tel.:05223/185128, E-mail: b.brinkmann@ehlebracht-ag.com, Internet: http://www.ehlebracht-ag.com
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27.02.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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327611 27.02.2015
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