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Ehlebracht AG: Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG empfehlen in der gemeinsamen Stellungnahme nach § 27 WpÜG das Angebot der E & Funktionstechnik Holding AG anzunehmen
DGAP-News: Ehlebracht AG / Schlagwort(e):
Stellungnahme/Übernahmeangebot
Ehlebracht AG: Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG empfehlen
in der gemeinsamen Stellungnahme nach § 27 WpÜG das Angebot der E &
Funktionstechnik Holding AG anzunehmen
01.07.2014 / 16:42
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Corporate News
Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG empfehlen in der gemeinsamen
Stellungnahme nach § 27 WpÜG das Angebot der E & Funktionstechnik Holding
AG anzunehmen
Enger, 01.07.2014 - Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG haben heute
ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) zu der am 23. Juni 2014 von der E &
Funktionstechnik Holding AG veröffentlichten Angebotsunterlage zum
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot abgegeben. Die enthaltene
Empfehlung wurde im Vorstand und im Aufsichtsrat jeweils einstimmig und
ohne Enthaltungen beschlossen.
Unter Punkt 9 der gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat
geben diese die Empfehlung ab:
"Unter Berücksichtigung der Ausführungen in dieser Stellungnahme und unter
Würdigung der Gesamtumstände des Angebotes einschließlich der vorstehend
zusammengefassten Analyse von PKF halten Vorstand und Aufsichtsrat der
Ehlebracht AG die von der Bieterin angebotene Gegenleistung für angemessen
i.S.v. § 31 Abs. 1 WpÜG. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft halten
das Angebot unter Berücksichtigung der Gesamtumstände für interessengerecht
und empfehlen den Aktionären der Ehlebracht AG daher, das Angebot
anzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Ehlebracht AG weisen darauf hin, dass jeder
Aktionär der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sowie
seiner individuellen Verhältnisse (einschließlich seiner persönlichen
steuerlichen Situation) und seiner persönlichen Einschätzung der
Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung des Wertes und des Börsenkurses
der Ehlebracht-Aktie selbst entscheiden muss, ob er das Angebot annimmt
oder nicht. Unbeschadet der anwendbaren zwingenden gesetzlichen
Vorschriften übernehmen Vorstand und Aufsichtsrat keine Verantwortung für
den Fall, dass sich die Annahme oder Nichtannahme des Angebotes im
Nachhinein als wirtschaftlich ungünstig erweisen sollte.
Die vorstehende Empfehlung wurde im Vorstand und im Aufsichtsrat jeweils
einstimmig verabschiedet."
Bei Rückfragen: Ehlebracht AG, Bernd Brinkmann, Vorstand,
Tel.:05223/185128,
E-mail:b.brinkmann@ehlebracht-ag.com, Internet:
http://www.ehlebracht-ag.com
Ende der Corporate News
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E-Mail: b.brinkmann@ehlebracht-ag.com
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ISIN: DE0005649107, DE 000 564 910 7
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(General Standard); Freiverkehr in München, Stuttgart
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