01.07.2014 16:40:47

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Ehlebracht AG: Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG empfehlen in der gemeinsamen Stellungnahme nach § 27 WpÜG das Angebot der E & Funktionstechnik Holding AG anzunehmen

DGAP-News: Ehlebracht AG / Schlagwort(e):

Stellungnahme/Übernahmeangebot

Ehlebracht AG: Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG empfehlen

in der gemeinsamen Stellungnahme nach § 27 WpÜG das Angebot der E &

Funktionstechnik Holding AG anzunehmen

01.07.2014 / 16:42

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Corporate News

Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG empfehlen in der gemeinsamen

Stellungnahme nach § 27 WpÜG das Angebot der E & Funktionstechnik Holding

AG anzunehmen

Enger, 01.07.2014 - Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG haben heute

ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG) zu der am 23. Juni 2014 von der E &

Funktionstechnik Holding AG veröffentlichten Angebotsunterlage zum

freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot abgegeben. Die enthaltene

Empfehlung wurde im Vorstand und im Aufsichtsrat jeweils einstimmig und

ohne Enthaltungen beschlossen.

Unter Punkt 9 der gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat

geben diese die Empfehlung ab:

"Unter Berücksichtigung der Ausführungen in dieser Stellungnahme und unter

Würdigung der Gesamtumstände des Angebotes einschließlich der vorstehend

zusammengefassten Analyse von PKF halten Vorstand und Aufsichtsrat der

Ehlebracht AG die von der Bieterin angebotene Gegenleistung für angemessen

i.S.v. § 31 Abs. 1 WpÜG. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft halten

das Angebot unter Berücksichtigung der Gesamtumstände für interessengerecht

und empfehlen den Aktionären der Ehlebracht AG daher, das Angebot

anzunehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Ehlebracht AG weisen darauf hin, dass jeder

Aktionär der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sowie

seiner individuellen Verhältnisse (einschließlich seiner persönlichen

steuerlichen Situation) und seiner persönlichen Einschätzung der

Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung des Wertes und des Börsenkurses

der Ehlebracht-Aktie selbst entscheiden muss, ob er das Angebot annimmt

oder nicht. Unbeschadet der anwendbaren zwingenden gesetzlichen

Vorschriften übernehmen Vorstand und Aufsichtsrat keine Verantwortung für

den Fall, dass sich die Annahme oder Nichtannahme des Angebotes im

Nachhinein als wirtschaftlich ungünstig erweisen sollte.

Die vorstehende Empfehlung wurde im Vorstand und im Aufsichtsrat jeweils

einstimmig verabschiedet."

Bei Rückfragen: Ehlebracht AG, Bernd Brinkmann, Vorstand,

Tel.:05223/185128,

E-mail:b.brinkmann@ehlebracht-ag.com, Internet:

http://www.ehlebracht-ag.com

Ende der Corporate News

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E-Mail: b.brinkmann@ehlebracht-ag.com

Internet: www.ehlebracht-ag.com

ISIN: DE0005649107, DE 000 564 910 7

WKN: 564910, 564 910 7,

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