27.11.2013 15:33:01
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DGAP-News: GSW Immobilien AG
DGAP-News: GSW Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges
GSW Immobilien AG: Wandelanleihe - Bekanntmachung eines
Kontrollwechsels
27.11.2013 / 15:33
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GSW Immobilien AG - Bekanntmachung eines Kontrollwechsels im Sinne der
Bedingungen der Wandelanleihe der GSW Immobilien AG (ISIN DE000GSW1CB6),
eines zeitlich beschränkten Wahlrechts auf vorzeitige Rückzahlung der
Wandelanleihe sowie einer zeitweiligen Anpassung des Wandlungspreises
Berlin, 27. November 2013 - In Bezug auf die Wandelanleihe der GSW
Immobilien AG über EUR 182,9 Mio., fällig am 20. November 2019 (ISIN
DE000GSW1CB6) (die 'Wandelanleihe'), macht die GSW Immobilien AG hiermit
einen Kontrollwechsel im Sinne von § 12(1)(e) der Bedingungen der
Wandelanleihe (die 'Anleihebedingungen') bekannt:
Die GSW Immobilien AG hat am 27. November 2013 Kenntnis erlangt, dass das öffentliche Übernahmeangebot (das 'Übernahmeangebot') der Deutsche Wohnen AG zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der GSW Immobilien AG durch Aktientausch, das am 2. Oktober 2013 veröffentlicht wurde und gemäß Bekanntmachung der Deutsche Wohnen AG für ca. 91,05% des Grundkapitals und der Stimmrechte der GSW Immobilien AG angenommen worden ist, durch Eintritt aller Vollzugsbedingungen für das Übernahmeangebot am 27. November 2013 unbedingt geworden ist. Die Deutsche Wohnen AG hat somit seit diesem Tag die Kontrolle über die GSW Immobilien AG im Sinne der Anleihebedingungen.
Als Wirksamkeitstag im Sinne von § 12(1)(a)(ii) der Anleihebedingungen hat die GSW Immobilien AG den 24. Januar 2014 (der 'Wirksamkeitstag') bestimmt.
Gemäß § 12(1)(b) der Anleihebedingungen ist mit der Bekanntgabe des Kontrollwechsels am heutigen Tag jeder Anleihegläubiger nach seiner Wahl berechtigt, mittels Abgabe einer Rückzahlungserklärung, die der Zahlstelle mindestens zehn Kalendertage vor dem Wirksamkeitstag zugehen muss, von der GSW Immobilien AG die Rückzahlung einzelner oder aller seiner Schuldverschreibungen, für welche das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde und für die keine vorzeitige Rückzahlung angekündigt wurde, zum Wirksamkeitstag zum Nennbetrag zuzüglich der darauf bis zum Wirksamkeitstag (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen zu verlangen.
Der gemäß § 12(1)(d) der Anleihebedingungen zeitweilig angepasste Wandlungspreis für den Fall, dass das Wandlungsrecht durch Einreichung einer Ausübungserklärung bis zum Wirksamkeitstag (einschließlich) ausgeübt wird, beträgt EUR 29,4278.
Weitere Informationen zur Wandelanleihe können auf der Internetseite www.gsw.de unter Investor Relations abgerufen werden.
GSW Immobilien AG - Der Vorstand -
Ende der Corporate News
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