29.11.2017 16:46:40

DGAP-News: Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2017

Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2017

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Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2017

29.11.2017 / 16:47

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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München, 29. November 2017 - Die Intertainment AG, München, hat die ersten

drei Quartale 2017 mit einem Konzern-Periodenüberschuss abgeschlossen.

Intertainment weist für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September

2017 einen Überschuss von 41 TEuro aus, nach -21 TEuro im vergleichbaren

Vorjahreszeitraum. Unverändert zum Vorjahreszeitraum erzielte Intertainment

auch in den ersten 9 Monaten 2017 keinen Umsatz.

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum Abschlussstichtag 30.

September 2017 von einer rückläufigen Bilanzsumme geprägt. Sie ist von 655

TEuro zum 31. Dezember 2016 auf 413 TEuro gefallen. Eine der zentralen

Positionen auf der Aktivseite der Bilanz sind unverändert die

Zahlungsmittel. Diese haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2016 von 393

TEuro auf 140 TEuro verringert. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte

betragen 147 TEuro, nach 128 TEuro zum Bilanzstichtag 2016. Der Buchwert des

Filmvermögens hat sich durch Abschreibungen von 130 TEuro auf 123 TEuro

vermindert.

Auf der Passivseite sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen

und Leistungen deutlich gestiegen. Sie belaufen sich auf 11.019 TEuro nach

1.437 TEuro zum Bilanzstichtag 2016. Grund für den Anstieg ist eine

Umgliederung von Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe

von 9.893 TEuro von den langfristigen Schulden in die kurzfristigen

Schulden. Sie betreffen die Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK

Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Zum 30. Dezember

2016 waren sie noch mit einem Wert von 9.865 Mio. Euro unter den

langfristigen Schulden erfasst. Deutlich reduziert haben sich die sonstigen

kurzfristigen Rückstellungen. Sie sind um 322 TEuro auf 1.044 TEuro

zurückgegangen.

Die langfristigen Schulden sind durch die genannte Umgliederung auf 0 TEuro

gefallen. Zum 31. Dezember 2016 hatten sie 9.865 TEuro betragen. Das

Konzerneigenkapital hat sich von -10.647 TEuro zum Bilanzstichtag 2016 auf

-10.606 TEuro zum 30. September 2017 erhöht. Dies ist auf den

Konzernperiodenüberschuss in Höhe von 41 TEuro zurückzuführen.

Der Intertainment Konzern erzielte wie in den ersten drei Quartalen 2016

auch in den ersten neun Monaten 2017 keinen Umsatz. Die sonstigen

betrieblichen Erträge beliefen sich auf 298 TEuro (i.V. 220 TEuro). Der

Materialaufwand ist auf 4 (i.V. 2 TEuro) gestiegen.

Der Personalaufwand ist um 2 TEuro gestiegen. Er betrug in den ersten drei

Quartalen 2017 insgesamt 22 TEuro und betrifft die Vergütung des Vorstands.

Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte Intertainment noch einen

Personalaufwand von 20 TEuro ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen

Aufwendungen sind um 18 TEuro auf 193 TEuro gestiegen. Sie umfassen im

Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns.

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -30 (i.V. -44 TEuro). Es umfasst vor allem

die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten

verzinslichen Darlehen.

Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2017 sowie nach Ende des

Berichtszeitraums

Wiederaufbau des operativen Geschäfts

Intertainment beabsichtigt, das operative Geschäft schrittweise wieder

aufzunehmen. In diesem Zusammenhang hatte Intertainment im Geschäftsjahr

2016 von der von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG

ein Filmpaket über insgesamt 34 Einzeltitel erworben und 75 Prozent eines

weiteren Filmpakets mit insgesamt 7 Spielfilmen. Die restlichen 25 Prozent

an dem zweiten Paket hatte die Filmverwertungsgesellschaft Aktis Film GmbH,

Leipzig erworben. Diese wurde auch mit der Verwertung dieses zweiten

Filmpakets beauftragt.

Mitte Februar 2017 reichte die Aktis Film GmbH einen Insolvenzantrag beim

zuständigen Insolvenzgericht ein. Am 23. März 2017 wurde daraufhin das

Insolvenzverfahren eröffnet. Eine Auswertung der sieben Filme aus dem 2016

erworbenen Filmpaket war bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Zum

Zeitpunkt der Erstellung dieser Zwischenmitteilung stand Intertainment mit

dem Insolvenzverwalter der Aktis Film GmbH in Kontakt bezüglich des weiteren

Vorgehens in der Angelegenheit.

Auch die Lizenzen aus dem Filmpaket über 34 Filme wurden im Berichtszeitraum

noch nicht verwertet.

Beteiligung an SightSound Technologies

Das Finanzanlagevermögen des Intertainment Konzerns beinhaltet unverändert

zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von

10,6 % an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Im

Zusammenhang mit dem Patentverfahren zwischen SightSound und Apple wurde im

Januar 2017 eine Petition von SightSound gegen eine Entscheidung des United

States Court of Appeals for the Federal Circuit abgelehnt. Demensprechend

erwartet Intertainment künftig keine Mittelzuflüsse aus den

SightSound-Patenten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die im Konzernanhang zum 31. Dezember 2016 dargelegten Angaben zu den

sonstigen finanziellen Verpflichtungen, Eventualschulden sowie

Haftungsverhältnissen gelten weiterhin.

Mitarbeiter

Intertainment beschäftigte in den ersten drei Quartalen 2017 unverändert

keine Mitarbeiter.

Vorstand

Die Intertainment wird von Felix Petri als Alleinvorstand geführt. Am 21.

November 2017 verlängerte der Aufsichtsrat den Vorstandsvertrag von Herrn

Petri um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2019.

Am 29. April 2016 teilte die Intertainment AG mit, dass dem Aufsichtsrat der

Gesellschaft konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten in der

Amtsführung durch das ehemalige Vorstandsmitglied, Dr. Oliver Maaß,

vorliegen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Zwischenabschlusses waren

noch nicht alle Sachverhalte abschließend aufgeklärt.

Hauptversammlung und Aufsichtsrat

Am 16. Januar 2017 führte Intertainment die ordentliche Hauptversammlung für

das Geschäftsjahr 2015 durch. Die Einberufung zu der Hauptversammlung hatte

sich aufgrund der verspäteten Aufstellung des Jahresabschlusses der

Intertainment AG sowie des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015

verzögert. Mit der Hauptversammlung schieden Henning Graf von Hardenberg und

Frank Posnanski aus dem Aufsichtsrat aus. Zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern

wählten die Aktionäre Bianca Krippendorf und Jörg Lang.

Im Februar 2017 reichte ein Aktionär Anfechtungsklage vor dem Landgericht

München I gegen einige der auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.

Januar 2017 gefassten Beschlüsse ein. Die Klage richtet sich gegen die

Beschlussfassungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Entlastung des Vorstands),

Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats),

Tagesordnungspunkt 5a (Wahl von Bianca Krippendorf zum Mitglied des

Aufsichtsrats) und Tagesordnungspunkt 5b (Wahl von Jörg Lang zum Mitglied

des Aufsichtsrats). Nach Abwägung aller Umstände und um Kosten zu sparen und

möglichst zeitnah wieder handlungsfähig zu sein, erkannte Intertainment im

Mai 2017 die Klage an.

Als unmittelbare Folge der Klage traten Bianca Krippendorf und Jörg Lang am

8. Mai 2017 von ihren Ämtern als Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment

AG zurück. Am 9. Mai beantragte Intertainment beim zuständigen

Registergericht, sowohl Frau Krippendorf als auch Herrn Lang zu

Aufsichtsratsmitgliedern zu berufen. Als Ersatzkandidat benannte

Intertainment zudem Peter Thilo Hasler. Ende Juli 2017 bestellte das

Amtsgericht München Jörg Lang und Peter Thilo Hasler zu neuen Aufsichtsräten

der Intertainment AG. Damit war der Aufsichtsrat der Intertainment AG wieder

vollständig besetzt und damit auch wieder handlungs- und beschlussfähig. Die

Bestellung ist bis zur Wahl in der nächsten Hauptversammlung der

Intertainment AG gültig.

Der Aktionär, der die Anfechtungsklage eingereicht hatte, legte Beschwerde

gegen die Entscheidung ein. Das Amtsgericht München beschloss Mitte August,

der Beschwerde nicht abzuhelfen. Diese wurde daraufhin an das

Oberlandesgericht München weitergeleitet.

Prognose und Risikobericht - bestandsgefährdende Risiken

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen

Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum

Konzern- und Jahresabschluss sowie zum Bericht über die Lage der

Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 fort. Wir verweisen

in diesem Zusammenhang deshalb ausdrücklich auf den Konzern- und

Jahresabschluss sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des

Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 und auf die dort dargestellten Risiken

des Intertainment Konzerns. Insbesondere besteht das Finanzierungsrisiko

fort.

München, 29. November 2017

Intertainment AG

Der Vorstand

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29.11.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Intertainment AG

Odeonsplatz 18

80539 München

Deutschland

Telefon: +49 (0)89 21699- 0

Fax: +49 (0)89 21699-11

E-Mail: investor@intertainment.de

Internet: http://www.intertainment.de

ISIN: DE0006223605

WKN: 622360

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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