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DGAP-News: Korrektur der Veröffentlichung vom 01.02.2018, 17:00 Uhr MEZ/MESZ - MOLOGEN AG: Zweite Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017 au...
Korrektur der Veröffentlichung vom 01.02.2018, 17:00 Uhr MEZ/MESZ - MOLOGEN AG: Zweite Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017 ausgehandelten Aktienbezugsvereinbarung
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DGAP-News: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Finanzierung
Korrektur der Veröffentlichung vom 01.02.2018, 17:00 Uhr MEZ/MESZ - MOLOGEN
AG: Zweite Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017
ausgehandelten Aktienbezugsvereinbarung
01.02.2018 / 17:17
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Pressemitteilung N 2 / 2018 vom 01.02.2018
DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR
VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM
RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG
UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.
MOLOGEN AG: Zweite Kapitalerhöhung im Zuge der Ausübung der im Oktober 2017
ausgehandelten Aktienbezugsvereinbarung
Berlin, 01. Februar 2018 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200,
WKN 663720) hat in Konkretisierung der mit dem US-Investor Global Corporate
Finance (GCF) geschlossenen Aktienbezugsvereinbarung vom 24. Oktober 2017
mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage des satzungsmäßigen
genehmigten Kapitals eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der
Gesellschaft wurde durch Ausgabe von 200.000 neuen auf den Inhaber lautenden
Stückaktien von EUR 34.570.755 auf EUR 34.770.755 erhöht. Die neuen Aktien
wurden, wie bereits im Rahmen der ersten Ausübung im Dezember 2017, mit GCF
privat platziert. Der Platzierungspreis liegt bei EUR 2,225 je neuer Aktie.
Durch diese zweite Ausübung erhielt MOLOGEN Bruttoerlöse von EUR 445.000,
was zusammen mit der ersten Ausübung einen Gesamtbetrag von EUR 1.049.250
ergibt, entsprechend der vereinbarten Aktienbezugsvereinbarung mit GCF.
Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 24. Oktober 2017 und 18. Dezember 2017
mitgeteilt, wird MOLOGEN in den kommenden Monaten ihr Recht gegenüber dem
Investor GCF aus der geschlossenen Aktienbezugsvereinbarung weiter geltend
machen und weitere Ausübungen ("Draw Down Notice") in Höhe von maximal
2.919.725 noch ausstehenden Aktien durchführen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S.
Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein
öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder
an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder
wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
MOLOGEN AG
MOLOGEN AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das mit einzigartigen
Technologien und Wirkstoffen zu den Wegbereitern auf dem Gebiet der
Immuntherapien gehört. Neben dem Schwerpunkt Immunonkologie entwickelt
MOLOGEN zudem Immuntherapien zur Behandlung von Infektionskrankheiten.
Das Immuntherapeutikum Lefitolimod (MGN1703) ist das
Hauptentwicklungsprodukt des Unternehmens und wird als "Best-in-Class"
TLR9-Agonist angesehen. Die Behandlung mit Lefitolimod führt zu einer
breiten und starken Aktivierung des Immunsystems. Aufgrund dieses
Wirkmechanismus gilt Lefitolimod als Immune Surveillance Reactivator (ISR)
und besitzt das Potenzial, in verschiedenen Indikationen eingesetzt zu
werden. Der ISR Lefitolimod wird zurzeit im Rahmen einer pivotalen Studie
für die Erstlinien-Erhaltungstherapie bei Darmkrebs entwickelt. Wesentliche
Daten der Phase-II-Studie IMPULSE in kleinzelligem Lungenkrebs wurden im
April 2017 bekannt gegeben. Derzeit erfolgen detaillierte Auswertungen der
IMPULSE-Daten sowie der Daten der Erweiterungsphase der TEACH-Studie in HIV,
die im August 2017 veröffentlicht wurden. Zudem wird Lefitolimod derzeit in
einer Phase-I-Kombinationsstudie mit dem Checkpoint Inhibitor Ipilimumab
(Yervoy(R)) in verschiedenen Krebserkrankungen untersucht. Neben
verschiedenen Checkpoint Inhibitoren ist Lefitolimod, das sich in einer
klinischen Studie Phase III befindet, einer der wenigen marktnahen
Produktkandidaten im Bereich der Immunonkologie.
Die Pipeline von MOLOGEN steht für neue innovative Immuntherapien,
insbesondere zum Einsatz gegen Krankheiten, für die ein hoher medizinischer
Bedarf besteht.
www.mologen.com
Kontakt
Claudia Nickolaus
Leiterin Investor Relations & Corporate Communications
Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
investor@mologen.com
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Bestimmte Angaben in dieser Meldung beinhalten zukunftsgerichtete Ausdrücke
oder die entsprechenden Ausdrücke mit Verneinung oder hiervon abweichende
Versionen oder vergleichbare Terminologien, diese werden als
zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) bezeichnet.
Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf
geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen,
Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere
Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solche in die Zukunft
gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren darauf
hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die
tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen
verpflichtet sich nicht, und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die Zukunft
gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der
Veröffentlichung wiedergeben.
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