19.07.2013 18:08:21
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DGAP-News: MediNavi AG
DGAP-News: Medinavi AG / Schlagwort(e): Sonstiges
MediNavi AG: Stellungnahme und Richtigstellung der MediKompass GmbH zu
aktueller Schadensersatzklage der Mojo GmbH (2te Zahnarztmeinung)
19.07.2013 / 18:08
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Stellungnahme und Richtigstellung der MediKompass GmbH zu aktueller
Schadensersatzklage der Mojo GmbH (2te Zahnarztmeinung)
Starnberg - xx. Juli 2013.
Die MediKompass GmbH, operative 98,5% Beteiligung der MediNavi AG, und der
ehemalige Geschäftsführer der MediKompass GmbH, Prof. Dr. Dr. Schikora,
sind von der Mojo GmbH (2te Zahnarztmeinung) auf Schadensersatz in Höhe
von ca. TEUR 900 verklagt worden. Ursache für die Schadensersatzklage ist
die Ansicht der Mojo GmbH, dass die MediKompass GmbH im Jahr 2007, unter
der Führung von Prof. Schikora, ca. 350 Zahnarzt-Bewertungen rechtswidrig
der Datenbank der Mojo GmbH entnommen hätte; derzeit verfügt die Datenbank
der Medikompass GmbH über mehr als 15.000 Zahnarzt-Bewertungen.
Richtig ist, dass es einen vierjährigen Rechtsstreit zwischen den Parteien gab, in dem es um etwaige Unterlassungsansprüche der Mojo GmbH (2te Zahnarztmeinung) wegen der angeblich rechtswidrigen Entnahme dieser ca. 350 Zahnarzt-Bewertungen ging. Der Rechtsstreit wurde schließlich am 5.10.2011 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln im Wege des Vergleichs beigelegt. Das OLG Köln hat deshalb den erhobenen Vorwurf der rechtswidrigen Entnahme nicht mehr geprüft.
Die MediKompass GmbH und der ehemalige Geschäftsführer Prof. Schikora sehen keine rechtliche Basis für die nunmehr eingereichte Schadensersatzklage, sowohl was den Rechtsgrund als auch die absurde Höhe der geltend gemachten Ansprüche anbelangt. Die MediKompass GmbH sieht daher auch dieser weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen.
Zur Wahrung der Interessen der Gesellschaft und Gesellschafter wurde die renommierte Rechtsanwalts-Kanzlei Grünecker in München beauftragt.
Leider scheint die Mojo GmbH (2te Zahnarztmeinung) unter dem Alias Silverstar 1958 auch einschlägige Börsen-Informations-Communities, wie z.B. Wallstreet-Online, zu benutzen, um durch gezielte Hinweise auf den Prozess, die MediNavi AG gegenüber Anlegern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit in Misskredit zu bringen. Auch der Zeitpunkt der Klage scheint aus unserer Sicht mit Bedacht gewählt. So muss der Mojo GmbH (2te Zahnarztmeinung) die aktuell hoch profitable und aussichtsreiche Geschäftsentwicklung der MediKompass GmbH offenbar ein Dorn im Auge sein. Die erfolgreich angelaufene Mediakooperation der MediKompass GmbH mit Axel-Springer-Media-Impact, schafft eine hohe Aufmerksamkeit für die Plattform www.medikompass.de und könnte diese zu 'dem' relevanten Portal in diesem Geschäftsfeld machen.
'Es ist bedauerlich, dass unser Mitbewerber erneut den Rechtsweg als Mittel des Wettbewerbs wählt, statt sich auf seine Geschäftsentwicklung in einem prosperierenden Markt zu konzentrieren', so Jürgen Popp Geschäftsführer der MediKompass GmbH und Vorstand der MediNavi AG.
Über die MediNavi AG: Die MediNavi AG hält 98,5% der Anteile der MediKompass GmbH und diese ist Betreiber von Ausschreibungsplattformen im medizinischen Bereich. Mit den Onlineseiten www.medikompass.de, www.zahngebot.de, und www.schoenheitsgebot.de hat die MediKompass GmbH innovative Marktplätze geschaffen. Nach der kostenlosen Anmeldung können Nutzer ihren Behandlungswunsch eingeben und Angebote von Ärzten einholen. Um die Qualität der Behandlungen transparent zu machen, werden die teilnehmenden Ärzte nach der Behandlung bewertet. Im Durchschnitt sparen die Versicherten ca. 30% auf die Gesamtkosten und ca. 50% auf den Zuzahlungsanteil.
Die 100% Tochter DocMatch GmbH der MediNavi AG betreibt und vermarktet die Online-Arztterminvereinbarungs-Plattform www.arztbuchen24.de.
Kontaktdaten:
MediNavi AG Uhdestrasse 2, 82319 Starnberg,
Vorstand Jürgen Popp Tel. 08151-44497-12 Mobil: 0176-30414656
Ende der Corporate News
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