19.06.2019 15:04:47
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DGAP-News: MOLOGEN AG: Bekanntmachung an die Inhaber der EUR 4.999.990,00 Wandelschuldverschreibungen fällig 2025 (die Wandelschuldverschreibungen) (ISIN: DE000A2DANN4, WKN A2DANN)
DGAP-News: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Anleihe DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.
Berlin
Die Mologen AG (die Gesellschaft) teilt den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen mit, dass gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen (die Anleihebedingungen) für die Wandelschuldverschreibungen Anpassungen von Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis vorgenommen wurden. Am 8. Juni 2018 beschloss die Hauptversammlung der Gesellschaft die Schaffung eines bedingten Kapitals von EUR 1.507.457,00 (Bedingtes Kapital 2018) und ermächtigte den Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juni 2023 den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.507.457,00 zu gewähren. Mit Beschlüssen vom 19. Dezember 2018 und vom 27. Dezember 2018 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer Wandelschuldverschreibung (Wandelanleihe 2019/2027) unter teilweiser Ausnutzung der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft erteilten Ermächtigung beschlossen. Die Wandelanleihe 2019/2027 sieht unter anderem das Recht der Anleihegläubiger vor, die Wandelanleihe in anfänglich insgesamt bis zu 1.301.153 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu wandeln. Am 8. Juni 2018 beschloss die Hauptversammlung der Gesellschaft den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 3.768.643,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Mit Beschluss vom 13. März 2019 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 von 10.063.715,00 um EUR 2.012.220,00 auf EUR 12.075.935,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 2.012.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht. Die Kapitalerhöhung sowie die gezeichneten Aktien wurden am 2. Mai 2019 ins Handelsregister eingetragen. Aufgrund der Begebung der Wandelanleihe 2019/2027 unter Gewährung von Bezugsrechten an die Aktionäre der Gesellschaft wurden Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis (wie in den Anleihebedingungen definiert) nach Maßgabe von § 11 (3) der Anleihebedingungen wie folgt angepasst: der Wandlungspreis von EUR 7,61 auf EUR 7,2743, das Wandlungsverhältnis von 1,314 auf 1,3747. Der angepasste Wandlungspreis und das angepasste Wandlungsverhältnis sind gem. § 11 (10) der Anleihebedingungen zum 2. Januar 2019 wirksam geworden. Aufgrund der Kapitalerhöhung wurden unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Änderung der Anleihebedingungen durch Beschlussfassung der Gläubigerversammlung vom 28. Februar 2019 Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis (wie in den Anleihebedingungen definiert) nach Maßgabe von § 11 (2) der Anleihebedingungen wie folgt angepasst: der Wandlungspreis von EUR 2,46 auf EUR 2,3468, das Wandlungsverhältnis von 4,065 auf 4,2611. Der angepasste Wandlungspreis und das angepasste Wandlungsverhältnis sind nach Ergänzung der Sammelurkunde bei der Wertpapiersammelstelle, gem. § 21 Abs. 1, Satz 1 und Satz 2 SchVG, zum 5. Juni 2019 wirksam geworden. Mologen AG Der Vorstand
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
19.06.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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827555 19.06.2019
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