28.02.2019 15:01:58
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DGAP-News: MOLOGEN AG: Ergebnis Gläubigerversammlung zur Wandelanleihe 2017/2025
DGAP-News: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Anleihe Pressemitteilung N 4 / 2019 vom 28.2019 DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT. MOLOGEN AG: Ergebnis Gläubigerversammlung zur Wandelanleihe 2017/2025 Ende Oktober 2018 hatte die MOLOGEN AG die Verhandlungen mit dem Hauptanleihegläubiger, der mehr als 75 % der ausstehenden Schuldverschreibungen der Wandelanleihe 2017/2025 hält, erfolgreich abgeschlossen. Dieser hatte zuvor angekündigt, die Wandelanleihe 2017/2025 vorzeitig zu kündigen. Gemäß der erzielten Einigung verzichtete der Hauptanleihegläubiger auf die Ausübung des damals bestehenden Sonderkündigungsrechts. Somit wurde die sofortige Fälligkeit der Wandelanleihe 2017/2025 und die damit verbundene sofortige Rückzahlungsverpflichtung von rund 3,9 Mio. EUR abgewendet und die kurzfristige Finanzierung der MOLOGEN AG gesichert. Im Gegenzug hatte sich die Gesellschaft verpflichtet, den Gläubigern eine Änderung der Anleihebedingungen anzubieten. Im Rahmen der Gläubigerversammlung wurde diese angebotene Änderung der Anleihebedingungen allen Anleihegläubigern der Wandelanleihe 2017/2025 zur Abstimmung vorgelegt. Auf der Tagesordnung stand die Senkung des Wandlungspreises von ursprünglich 7,61 EUR auf 2,46 EUR und die Erhöhung des Wandlungsverhältnisses von zuvor 1,134 auf 4,065. Außerdem wurde eine Änderung des Kündigungsrechts der Wandelanleihe den Anleihegläubigern zur Beschlussfassung vorgelegt. Die von der Gesellschaft vorgeschlagenen Beschlüsse wurden mit überwiegender Mehrheit angenommen. Dementsprechend wurden der neue Wandlungspreis von 2,46 EUR und ein Wandlungsverhältnis mit 4,065 sowie eine Änderung der Kündigungsregelungen durch die Gläubigerversammlung beschlossen. Die Beschlüsse müssen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen noch durch Änderung der Sammelurkunde vollzogen werden. Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. MOLOGEN AG Der Schwerpunkt der Entwicklungsarbeiten liegt auf der Produktfamilie DNA-basierter TLR9-Agonisten. Dazu zählen das Immuntherapeutikum Lefitolimod und die Nachfolgemoleküle EnanDIM(R). Kontakt
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