04.03.2015 16:59:48

DGAP-News: NanoRepro AG: NanoRepro AG gibt den Start der Bezugsfrist ihrer Barkapitalerhöhung bekannt

NanoRepro AG: NanoRepro AG gibt den Start der Bezugsfrist ihrer Barkapitalerhöhung bekannt

NanoRepro AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

04.03.2015 16:59

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der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Pressemitteilung

NanoRepro AG gibt den Start der Bezugsfrist ihrer Barkapitalerhöhung

bekannt

Marburg, 04. März 2015 - Der Schnell- und Selbstdiagnostik-Spezialist

NanoRepro AG (Frankfurt, Entry Standard: NN6, ISIN: DE0006577109) gibt

heute den Start der Bezugsfrist ihrer Barkapitalerhöhung bekannt. Das

Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 1.142.857,00 Euro durch die

Ausgabe von bis zu 1.142.857 neuen Aktien zu einem Bezugspreis von 1,35

Euro je neuer Aktie erhöht. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege

eines mittelbaren Bezugsrechts über die Conmit Wertpapierhandelsbank AG,

München, zum Bezug angeboten.

Die Aktionäre der Gesellschaft können in der Zeit vom 06. März (0:00 Uhr

MEZ) bis zum 19. März 2015 (24:00 Uhr MEZ) ihr Bezugsrecht ausüben. Das

Bezugsverhältnis ist mit 14:5 festgelegt, d.h. vierzehn alte Aktien

berechtigen zum Bezug von fünf neuen Aktien. Maßgeblich für die Ermittlung

der Bezugsrechte eines Aktionärs ist der Bestand seiner NanoRepro-Aktien

zum Ablauf des letzten Handelstages vor Beginn der Bezugsfrist, also der

05. März 2015. Ein Mehrbezug ist möglich. Ein organisierter

Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Etwaige aufgrund des Bezugsangebots

nicht bezogene neue Aktien werden interessierten Investoren im Rahmen einer

Privatplatzierung zum Erwerb angeboten werden.

Das Angebot erfolgt unter Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals,

das durch die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. April 2014

geschaffen wurde. Die neuen Aktien werden mit voller Gewinnberechtigung ab

dem 1. Januar 2014 (einschließlich) ausgegeben, sofern die Hauptversammlung

zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch nicht über die Verwendung

des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 beschlossen hat, andernfalls

mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2015 (einschließlich).

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft beabsichtigen, von ihrem

Bezugsrecht Gebrauch zu machen. Mit Hauptaktionären sind

Haltevereinbarungen getroffen worden, die eine Weiterveräußerung der Aktien

für sechs Monate einschränken ("Lock-up-Vereinbarungen").

NanoRepro beabsichtigt, 0,5 Mio. Euro des Bruttoemissionserlöses, der bei

voller Platzierung der Kapitalerhöhung rund 1,5 Mio. Euro beträgt, zur

Finanzierung des operativen Geschäfts der Gesellschaft, einschließlich der

Vorfinanzierung von Waren in Bezug auf bestehende Rahmenverträge,

einzusetzen. Der darüber hinaus gehende Emissionserlös soll zu 50% für den

weiteren Ausbau des nationalen und internationalen Vertriebs, vor allem zur

Vermarktung des neuen HIV-Schnelltests sowie zu 50% für Expansion und

Weiterentwicklung des Produktportfolios verwendet werden.

Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem

Wertpapierprospekt, der durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am heutigen Tag gebilligt wurde und

auf der Internetseite der NanoRepro AG (www.nano.ag) einzusehen ist,

entnommen werden. Das Bezugsangebot wird am 5. März 2015 im Bundesanzeiger

veröffentlicht.

Über NanoRepro AG:

Die in Marburg an der Lahn ansässige NanoRepro AG ist als

Schnelldiagnostik-Hersteller vorwiegend in der gesundheitlichen Planung und

Vorsorge tätig. Das börsennotierte Unternehmen setzt dabei auf einen

schnell wachsenden Markt, der durch das zunehmende Gesundheitsbewusstsein

der Bevölkerung geprägt ist und in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung

gewinnen wird. Das Unternehmen gehört zu den Innovationsführern im Bereich

Selbstdiagnostika und hat momentan 15 Schnelltests im Portfolio - unter

anderem einen HIV-Test für den medizinischen Fachgebrauch,

Schwangerschaftstests, Tests zur Magengesundheit, Darmkrebs-Vorsorge und

Fruchtbarkeitsbestimmung beim Mann sowie eine Palette von verschiedenen

Allergie-Tests. Zudem hat die NanoRepro AG kürzlich die Marke "alphabiol"

akquiriert und ihr Produktportfolio um sechs Komplementärprodukte im

Bereich der Nahrungsergänzung erweitert.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

MC Services AG

Anne Hennecke

Tel.: +49-211-529252-22

anne.hennecke@mc-services.eu

Disclaimer:

Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete

Aussagen, die die NanoRepro AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem

Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der

NanoRepro AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte

Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den

Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann

dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den

implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich

abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer

Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen

auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die NanoRepro AG

übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen

fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder

Entwicklungen widerzuspiegeln.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in Deutschland oder

irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren

Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden.

Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 4. März 2015

gebilligten Wertpapierprospekts, der am selben Tag auf der Internetseite

der NanoRepro AG (www.nano.ag) veröffentlicht wurde und bei der NanoRepro

AG (Untergasse 8, 35037 Marburg, Tel.: +49 6421 951449) zur kostenlosen

Abgabe bereitgehalten wird, sowie durch und auf Basis des öffentlichen

Angebots, das am 5. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,

insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und

Australien, findet nicht statt. Die Wertpapiere der NanoRepro AG dürfen in

den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden,

solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom

Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933

in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die

Wertpapiere der NanoRepro AG wurden und werden nicht nach dem Securities

Act registriert.

04.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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