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DGAP-News: OFFICEFIRST Immobilien bietet Aktien zu 21 bis 23 Euro je Aktie an
OFFICEFIRST Immobilien bietet Aktien zu 21 bis 23 Euro je Aktie an
DGAP-News: OFFICEFIRST Immobilien AG & Co. KG, / Schlagwort(e): Börsengang
OFFICEFIRST Immobilien bietet Aktien zu 21 bis 23 Euro je Aktie an
30.09.2016 / 19:31
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINEM ANDEREN LAND
BESTIMMT, IN DEM DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.
ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. VGL. DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE
DIESER PRESSEMITTEILUNG.
OFFICEFIRST Immobilien bietet Aktien zu 21 bis 23 Euro je Aktie an
- Gesamtes Angebotsvolumen (inkl. Greenshoe) kann bis zu 888 Millionen Euro
betragen
- Platzierung von bis zu 50 Prozent der ausstehenden Aktien geplant
- OFFICEFIRST Immobilien erwartet Bruttoerlös von 450 Millionen Euro durch
die Ausgabe von bis zu 21.428.571 neuen Aktien
- Platzierung von weiteren 14.000.000 Aktien aus dem Bestand der IVG
Immobilien AG; Mehrzuteilungsoption von bis zu 5.314.285 Bestandsaktien
(entspricht 15 Prozent des Basisangebots)
- Angebotszeitraum beginnt am 3. Oktober 2016 und endet voraussichtlich am
13. Oktober 2016; erster Handelstag an der Frankfurter Börse für den 14.
Oktober 2016 geplant
Frankfurt, 30. September 2016 - Die OFFICEFIRST Immobilien AG ("OFFICEFIRST
Immobilien" oder das "Unternehmen") hat gemeinsam mit ihrer
Alleinaktionärin IVG Immobilien AG ("IVG") und den Konsortialbanken die
Rahmenbedingungen für ihren geplanten Börsengang festgelegt. Der
Wertpapierprospekt wurde durch die zuständige Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt. Die Preisspanne der
angebotenen Aktien liegt zwischen 21 und 23 Euro je Aktie. Der
Angebotszeitraum beginnt am 3. Oktober 2016 und endet voraussichtlich am
13. Oktober 2016 mit der Festlegung des Angebotspreises. In diesem Zeitraum
können interessierte Anleger die Aktien von OFFICEFIRST Immobilien
zeichnen.
"Wir nähern uns konsequent unserem nächsten Ziel und werden eine der
größten deutschen Büroimmobiliengesellschaften auf das Börsenparkett
bringen", sagt Michiel Jaski, CEO der OFFICEFIRST Immobilien. "Wir verfügen
über eine starke Real Estate Management-Plattform mit einem attraktiven
Portfolio, das auf die sechs wichtigsten deutschen Metropolregionen
fokussiert ist. Gemeinsam mit unserer erfolgreichen Strategie und unserem
starken Team sind wir optimal aufgestellt für den Kapitalmarkt. Die
Gespräche mit potentiellen Investoren in den vergangenen Wochen haben
gezeigt, dass das Interesse an OFFICEFIRST Immobilien sehr groß ist."
Das Angebotsvolumen inkl. der Kapitalerhöhung und unter Berücksichtigung
der vollständigen Ausübung des Greenshoe kann bis zu 888 Millionen Euro
betragen und das Angebot kann bis zu 50 Prozent der ausstehenden Aktien
nach dem Börsengang beinhalten. Bei erfolgreichem Angebot fließt der
OFFICEFIRST Immobilien ein Bruttoemissionserlös von 450 Millionen Euro
durch die Ausgabe von bis zu 21.428.571 neuen Aktien zu. Die genaue Anzahl
richtet sich nach dem endgültigen Ausgabepreis. Neben den neuen Aktien
platziert die IVG auch 14.000.000 bestehende Aktien. Um mögliche
Mehrzuteilungen abzudecken, können bis zu 5.314.285 zusätzliche
Bestandsaktien aus dem Bestand der IVG angeboten werden. Das Angebot
besteht damit aus insgesamt bis zu 40.742.856 Aktien.
Das Unternehmen sowie die IVG unterliegen einer Lock-Up-Vereinbarung von
180 Tagen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, unter anderem im Fall der
IVG im Zusammenhang mit bestimmten Verpfändungen von Aktien.
Die Entscheidung über die genaue Anzahl der platzierten Aktien sowie den
festzusetzenden Angebotspreis wird voraussichtlich am 13. Oktober 2016
getroffen. Die Handelsaufnahme im geregelten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der Wertpapierkennnummer (WKN)
A2ASHC und der International Securities Identification Number (ISIN)
DE000A2ASHC7 ist für den 14. Oktober 2016 geplant. Der Wertpapierprospekt,
der von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) genehmigt wurde, kann auf der Website der OFFICEFIRST Immobilien
unter http://www.officefirst.com/boersengang/ eingesehen und
heruntergeladen werden.
Für den Börsengang agieren Deutsche Bank und Goldman Sachs International
als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Kempen & Co, Berenberg
und BofA Merrill Lynch wurden als weitere Joint Bookrunners beauftragt.
Über OFFICEFIRST Immobilien
Die OFFICEFIRST Immobilien ist auf die Bewirtschaftung, die Entwicklung
sowie den Erwerb und Verkauf von Büroimmobilien in Deutschland
ausgerichtet. Das Unternehmen fokussiert sich auf die für Büroimmobilien
bedeutenden sechs Metropolregionen Frankfurt, München, Hamburg, Stuttgart,
Düsseldorf und Berlin. Mit einem Portfolio im Wert von 3,3 Milliarden Euro
(Bilanzstichtag 30. Juni 2016) ist OFFICEFIRST Immobilien einer der größten
Bestandshalter von Büroimmobilien in Deutschland. Ziel des Unternehmens ist
es, durch große Wertschöpfungstiefe der eigenen Ressourcen den Wert der
einzelnen Objekte sowie durch aktives Portfoliomanagement den Wert des
eigenen Immobilienbestands nachhaltig zu steigern.
Ansprechpartner
Libor Vincent
Head of Communications & Investor Relations
T: +49 69 60 60 50 13 62
F: +49 69 60 60 50 23 62
M: +49 162 44 94 90 6
E: libor.vincent@officefirst.com
Nina Wittkopf
Head of Investor Relations
T: +49 69 60 60 50 14 20
F: +49 69 60 60 50 24 20
M: +49 151 15 00 28 47
E: nina.wittkopf@officefirst.com
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die
"Wertpapiere") der OFFICEFIRST Immobilien AG (die "Gesellschaft") in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar.
Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach
den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung
(der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die
Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem
Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Wertpapiere werden in die
USA nur gemäß Rule 144A unter dem Securities Act ausschließlich an
"Qualified Institutional Buyers" wie in Rule 144A definiert verkauft.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Das Angebot
erfolgt ausschließlich durch und auf der Basis des veröffentlichten
Wertpapierprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine
Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der
Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen.
Der Wertpapierprospekt ist bei der OFFICEFIRST Immobilien AG, Mozartstr.
4-10, 53115 Bonn, Deutschland, oder auf der OFFICEFIRST Immobilien AG
Webseite kostenfrei erhältlich.
In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es
richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter
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Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen
oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung
fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.)
(wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden).
Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses
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Die Konsortialbanken handeln im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich
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angeführten Angelegenheiten.
Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Konsortialbanken und die jeweils
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auszugegebenen Wertpapiere auch die Ausgabe oder das Angebot der
Wertpapiere an die Konsortialbanken und die jeweils mit ihnen verbundenen
Unternehmen ein, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln. Zudem können
bestimmte Konsortialbanken oder die mit ihnen jeweils verbundenen
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in Verbindung mit denen diese Konsortialbanken (oder die mit ihnen
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oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen nicht, den Umfang
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: OFFICEFIRST Immobilien AG & Co. KG,
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Internet: www.officefirst.com
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507949 30.09.2016
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