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DGAP-News: Petro Welt Technologies AG: Erratum Corporate Governance Bericht 2016 - Druckfehlerberichtigung vom 11. Mai 2017
Petro Welt Technologies AG: Erratum Corporate Governance Bericht 2016 - Druckfehlerberichtigung vom 11. Mai 2017
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DGAP-News: Petro Welt Technologies AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Petro Welt Technologies AG: Erratum Corporate Governance Bericht 2016 -
Druckfehlerberichtigung vom 11. Mai 2017
11.05.2017 / 16:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Absatz "Die Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand" des Corporate
Governance Berichts 2016 beinhaltet einen Druckfehler. Es fehlte das Wort
"nicht" und die entsprechende Begründung der Nichtentsprechung. Richtig
lautet der Absatz wie folgt:
"Die Petro Welt Technologies AG entspricht nicht den Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex, die Vergütungen für Aufsichtsrat und
Vorstand individualisiert offenzulegen. Das anwendbare österreichische Recht
beinhaltet keine derartige gesetzliche Verpflichtung. Die Veröffentlichung
der individuellen Vergütungen der einzelnen Organmitglieder ist in
Österreich unüblich. Gemäß den österreichischen Standards enthalten die
Geschäftsberichte der letzten Jahre der Gesellschaft keine solchen
Aufschlüsselungen."
Weiters beinhaltet der Absatz "Entsprechenserklärung" des Corporate
Governance Berichts 2016 einen Druckfehler. Es fehlte der Verweis auf
Empfehlung 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Richtig lautet
der Absatz wie folgt:
"Empfehlungen 4.1.5, 5.1.2, 1. Absatz, 5.4.1, 2. und 3. Absatz und 5.4.6: In
der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 5. Mai 2015 sind
Empfehlungen im Hinblick auf Diversität und Altersbeschränkungen für
Vorstandsmitglieder und Führungskräfte eingeführt worden. Vorschläge an die
zuständigen Wahlgremien zur Nominierung in den Aufsichtsrat und in den
Vorstand sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung und der Stand
der Umsetzung, insbesondere die Einführung einer Frauenquote, sollen im
Corporate-Governance-Bericht der Gesellschaft veröffentlicht werden.
Von den Empfehlungen zur (i) Formulierung, Berücksichtigung und
Veröffentlichung konkreter Ziele und (ii) Veröffentlichung der individuellen
Vergütungen der einzelnen Organmitglieder wird abgewichen. Es besteht keine
gesetzliche Verpflichtung, diesen Empfehlungen Folge zu leisten, da die
zugrunde liegenden Gesetze nur auf Gesellschaften mit Sitz in Deutschland
anzuwenden sind. Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in Österreich und
folgt den anwendbaren österreichischen Rechtsregelungen, die eine solche
Verpflichtung nicht vorsehen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss
eine am Interesse der Gesellschaft ausgerichtete effektive Beratung und
Überwachung des Vorstands gewährleisten. Um eine pflichtgemäße Wahrnehmung
dieser gesetzlichen Aufgaben sicherzustellen, wird sich der Aufsichtsrat bei
seinen Wahlvorschlägen auch zukünftig in erster Linie von den Kenntnissen,
Fähigkeiten und Erfahrungen der in Betracht kommenden Kandidaten leiten
lassen. Dabei wird der Aufsichtsrat auch die internationale Tätigkeit der
Gesellschaft, potenzielle Interessenkonflikte, eine fixierte und
beschlossene Altersgrenze sowie Vielfalt angemessen berücksichtigen."
Kontakt:
Dirk Moser-Delarami
Grayling Austria GmbH
T: +43 1 524 4300 34 | M: +43 664 605 08 801
dirk.moser-delarami@grayling.com
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