11.11.2014 08:29:48

DGAP-News: pferdewetten.de AG: Einstweilige Verfügung gegen den im ZDF gesendeten Beitrag 'Verzockt - Wie dem Staat Millionen bei Pferdewetten entgehen' in d...

pferdewetten.de AG: Einstweilige Verfügung gegen den im ZDF gesendeten Beitrag 'Verzockt - Wie dem Staat Millionen bei Pferdewetten entgehen' in der Sendung 'frontal21'

DGAP-News: pferdewetten.de AG / Schlagwort(e): Rechtssache

pferdewetten.de AG: Einstweilige Verfügung gegen den im ZDF gesendeten

Beitrag 'Verzockt - Wie dem Staat Millionen bei Pferdewetten entgehen'

in der Sendung 'frontal21'

11.11.2014 / 08:30

---------------------------------------------------------------------

Corporate News der pferdewetten.de AG

Stellungnahme der pferdewetten.de AG zu der erwirkten einstweiligen

Verfügung gegen den am 16. September 2014 im ZDF gesendeten Beitrag

"Verzockt - Wie dem Staat Millionen bei Pferdewetten entgehen" in der

Sendung "frontal21"

Die pferdewetten.de AG (WKN A1K040 und A1K05B) hat gegen die falsche

Berichterstattung des ZDF-Magazins "frontal21" vom 16. September 2014 über

den Pferdewettenmarkt in Deutschland vor dem Landgericht Hamburg am 3.

November 2014 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Mit ihr hat das Gericht

dem ZDF untersagt, zum einen den Eindruck zu erwecken, die Pferdewetten.de

AG sowie ihre maltesische Tochter, die netX Betting Limited, würden sich

einer erforderlichen deutschen Genehmigung für die Vermittlung von

Pferdewetten im Internet unter Hinweis auf die vorhandenen Genehmigungen in

anderen EU-Staaten entziehen. Zum anderen wird es dem ZDF untersagt, in

seiner Berichterstattung den Verdacht zu verbreiten, die pferdewetten.de AG

und die netX Betting Limited hätten nicht die Absicht, Buchmachersteuer für

ihr Internetgeschäft zu entrichten. Verstöße gegen diese Verfügung können

mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft geahndet

werden.

In dem fraglichen Beitrag hatte das ZDF die Vorwürfe der "Illegalität" und

"Hinterziehung" von Buchmachersteuer gegen deutsche Pferdewettenanbieter im

Internet erhoben. Hierdurch würden dem Fiskus und somit der deutschen

Pferdezucht Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Die pferdewetten.de AG und

die netXBetting Limited waren durch Einblendung ihres Logos und

Internetauftritts von diesen Vorwürfen konkret betroffen. Die

pferdewetten.de AG hatte diese Berichterstattung mit Entsetzen zur Kenntnis

genommen. Die Vorwürfe waren schlicht falsch. Die pferdewetten.de AG

forderte daraufhin das ZDF umgehend zu einer Stellungnahme und Abgabe einer

Unterlassungserklärung auf. Nachdem das ZDF die Abgabe einer entsprechenden

Unterlassungserklärung abgelehnt hatte, setzten sich die betroffenen

Unternehmen der pferdewetten.de-Gruppe nun gerichtlich zur Wehr.

Die Unternehmen der pferdewetten.de-Gruppe sind selbstverständlich

bestrebt, ihren Kunden ein rechtlich einwandfreies und reguliertes Angebot

für Pferdewetten im Internet zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört auch

der Erwerb aller erforderlichen Genehmigungen. So hat die netXBetting

Limited bereits im Juli 2012 die erforderliche Online-Genehmigung beim

zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt beantragt, also noch im selben

Monat, in dem die gesetzliche Regelung hierzu in Kraft getreten ist. Das

Genehmigungsverfahren wird von ihr energisch betrieben. Die lange

Verfahrensdauer kann der netXBetting Limited daher ebenso wenig angelastet

werden wie allen Wettbewerbern, die sich ebenfalls noch im

Genehmigungsverfahren befinden. Auch unzutreffend ist der Verdacht, die

betroffenen Unternehmen der pferdewetten.de-Gruppe würden sich der

Buchmachersteuer entziehen und dadurch den deutschen Rennsport schädigen.

Das Gegenteil ist richtig. Die pferdewetten.de-Gruppe hat sich stets dafür

eingesetzt, die Steuern auf Pferdewetten im Internet als Buchmachersteuer

zu entrichten, gerade um diese Einnahmen dem deutschen Galopp- und

Trabrennsport wieder zukommen lassen zu können.

Die anderslautenden Vorwürfe sind durch die einstweilige Verfügung nun

richtig gestellt. Das Gericht hat die einstweilige Verfügung nach

summarischer Prüfung erlassen. Sie ist nicht rechtskräftig, für das ZDF

jedoch bindend. Das ZDF kann Rechtsmittel einlegen.

Düsseldorf, den 11.11.2014

pferdewetten.de AG

Pierre Hofer

Vorstand

pferdewetten.de AG

Kaistraße 3

D-40221 Düsseldorf

Telefon: +49 (0) 211 93 00 680

Telefax: +49 (0) 211 93 00 690

E-Mail: verwaltung@pferdewetten.de

---------------------------------------------------------------------

11.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: pferdewetten.de AG

Kaistr. 3

40221 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: +49 (0)2 11 / 93 00 680

Fax: +49 (0)2 11 / 93 00 690

E-Mail: verwaltung@pferdewetten.de

Internet: www.pferdewetten.ag

ISIN: DE000A1K0409, DE000A1K05B4

WKN: A1K040, A1K05B

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------

296333 11.11.2014

Nachrichten zu pferdewetten.de AGmehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu pferdewetten.de AGmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!