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DGAP-News: Solvesta AG: Emission einer Emission einer weiteren Wandelanleihe über bis zu 1,245 Mio. EUR
Solvesta AG: Emission einer Emission einer weiteren Wandelanleihe über bis zu 1,245 Mio. EUR
DGAP-News: Solvesta AG / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalmaßnahme
Solvesta AG: Emission einer Emission einer weiteren Wandelanleihe über bis
zu 1,245 Mio. EUR
27.04.2016 / 20:29
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Corporate News vom 27. April 2016
Solvesta AG, München: Emission einer weiteren Wandelanleihe über bis zu
1,245 Mio. EUR
Der Vorstand der Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN: DE000A12UKD1; Primärmarkt
der Börse Düsseldorf) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates
beschlossen, eine "Wandelanleihe 2016/2019 IV" zu begeben. Diese vierte
Anleihe der Solvesta AG hat ein Gesamtvolumen von bis zu 1.245.000 EUR,
ihre Laufzeit endet spätestens mit Ablauf des 27.04.2019. Damit ist die
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. November 2015 zur Emission von
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 7,5 Mio. EUR bis
auf einen zu vernachlässigende Restbetrag ausgeschöpft worden.
Die Wandelanleihe ist in bis zu 1.245 auf den Inhaber lautende
Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 1.000 EUR eingeteilt. Auch
sie wird wie die vorherigen drei Fremdkapitalemissionen als
Nullkupon-Anleihe in Höhe von bis zu 1.245.000 EUR ausgegeben. Die sich
hieraus errechnende implizite Verzinsung der Wandelanleihe in Höhe von
wiederum ca. 6,27% p.a. ist marktüblich.
Die bis zu 1.245 Teilschuldverschreibungen berechtigen zur Wandlung in neue
Aktien der Solvesta AG. In bestimmten Fällen ist eine Pflichtwandlung der
Wandelanleihe vorgesehen, zudem besitzt die Gesellschaft ein
Tilgungswahlrecht am Ende der Laufzeit.
Der Wandlungspreis wird - für den Fall der Ausübung des Wandlungsrechts
durch die Anleihegläubiger - auf 41,16 EUR je Stückaktie der Gesellschaft
festgesetzt. Dadurch würden bis zu 30.247 neue Aktien der Solvesta AG
entstehen. Dieser Wandlungspreis entspricht 120% des rechnerischen
Durchschnitts der Schlusskurse der Aktien der Solvesta AG an der Börse
Düsseldorf während der letzten zehn Börsenhandelstage (= 34,30 EUR) vor der
heutigen Beschlussfassung des Vorstands.
Die Wandelanleihe wird gemäß dem Beschluss der vorgenannten
Hauptversammlung der Solvesta AG vom 10.11.2015 unter Ausschluss des
Bezugsrechts emittiert und soll ausgewählten Investoren im Rahmen einer
Privatplatzierung zum Erwerb angeboten werden. Zur Sicherung der
Wandlungsrechte dient das von dieser Hauptversammlung beschlossene bedingte
Kapital in Höhe von bis zu 250.000 EUR. Eine Börsennotierung der
Wandelanleihe ist auch diesmal nicht vorgesehen.
Die Solvesta AG schließt die Fremdkapitalaufnahme mittels Wandelanleihen
aus dieser Ermächtigung hiermit ab und wird sämtliche Emissionserlöse im
Wesentlichen für weitere akquisitorische Maßnahmen sowie den Ausbau ihrer
operativen Geschäftstätigkeit verwenden.
Der Vorstand
Solvesta AG
Flößergasse 7
81369 München
Telefon: +49 (0) 89 5526689-0
Telefax: +49 (0) 89 5526689-99
Homepage: www.solvesta.eu
E-Mail: patrik.fahlenbach@solvesta.eu und
sascha.schwarzkopf@solvesta.eu
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27.04.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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458457 27.04.2016
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