Exklusiver Live-Stream direkt von der World of Trading - 2 Tage mit einzigartigen Themen und Experten. Kostenlos teilnehmen + Videos erhalten. -w-
11.03.2014 20:40:43

DGAP-News: XERIUS BioScience AG

DGAP-News: Xerius AG: Hauptversammlung am 14. März 2014

DGAP-News: Xerius AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Xerius AG: Hauptversammlung am 14. März 2014



11.03.2014 / 20:40

---------------------------------------------------------------------

Da Vinci Invest AG Zugerstr. 46 CH-6314 - Unterägeri Schweiz



An die

Xerius AG c/o UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg (nur per E-Mail: hv@ubj.de)

nachrichtlich: Xerius AG zu Händen des Vorstands Fruchthallstraße 3 67655 Kaiserslautern

Hauptversammlung am 14. März 2014


Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 9 Wahlvorschlag gemäß §§ 127, 126 AktG zu Tagesordnungspunkt 11 Antrag zur Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Volkmann, sehr geehrter Herr Müller

hiermit kündige ich zur Hauptversammlung am 14.03.2014 folgende Gegenanträge zur den Vorschlägen der Verwaltung an:

1. Genehmigtes Kapital (TOP 9)

In der am 04. Februar 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist unter Tagesordnungspunkt TOP 9 die Schaffung eines genehmigten Kapitals vorgesehen, wobei dieses erst nach Durchführung der in TOP 8 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage wirksam werden soll.

Der Vorstand soll jedoch nach unserer Auffassung in der Lage sein, der Gesellschaft schon vorher notwendiges Eigenkapital zuzuführen. Es soll daher anstelle des genehmigten Kapitals eine ordentliche Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen ohne Ausschluss des Bezugsrechts in Gestalt einer Bis-Zu-Kapitalerhöhung beschlossen werden.

Dies ist auch unter Tagesordnungspunkt 9 in der bekannt gemachten Form möglich. In der aktienrechtlichen Literatur werden vergleichbare Konstellationen als mit § 124 Abs. 4 Satz 1 AktG vereinbar angesehen, so etwas die Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Bar- statt Sacheinlagen sowie eine Kapitalerhöhung unter Wahrung des Bezugsrechts statt unter Aus- schluss des Bezugsrechts (vgl. etwa Drinhausen in Hölters, Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl. 2014, § 124, Rn. 25 m.w.N.). Durch die vorgeschlagene Kapitalerhöhung würde der Vor- stand nur für einen auf sechs Monate begrenzten Zeitraum zur Durchführung einer Kapitalerhö- hung ermächtigt. Damit stellt die Bis-Zu-Kapitalerhöhung eine weniger einschneidende Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf den Vorstand dar als das vorgeschlagene genehmigte Kapital. Da zudem die Ermächtigung zum Bezugsrechtsrechtsausschluss entfällt, haben die Aktionäre bei Durchführung der Kapitalerhöhung die Möglichkeit, in die Gesellschaft unter Wahrung ihrer Beteiligung zu investieren. Lediglich soweit Bezugsrechte durch die Altaktionäre nicht ausgeübt werden, können neue Aktien auch außenstehenden Investoren angeboten werden; dies wäre aber auch unter dem bekanntgemachten Beschlussvorschlag unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals zulässig. Betraglich liegt die Kapitalerhöhung unterhalb des vorgeschlagenen genehmigten Kapitals. Da demnach der folgende Gegenantrag zu TOP 9 in jeder Hinsicht innerhalb des bekanntgemachten Rahmens liegt, sollte die Hauptversammlung die Möglichkeit erhalten, hierüber abzustimmen.

Folgendes soll beschlossen werden:

9.1 Das Grundkapital wird im Wege der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen von EUR 350.000 um bis zu EUR 7.000.000,00 auf bis zu EUR 7.350.000 durch Ausgabe von bis zu 7.000.000,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie erhöht. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt.

9.2 Die neuen Aktien werden von einer Bank oder einem Dritten mit der Verpflichtung über- nommen, sie den Aktionären zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie anzubieten, wobei jede Aktie das Recht zum Bezug von 20 neuen Aktien gewährt. Die Frist zur Ausübung des Bezugsrechts durch die Aktionäre beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung des Angebots. Soweit nach Ende der Bezugsfrist nicht alle Aktionäre ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, ist die Bank oder der Dritte berechtigt, die verbleibenden Aktien einem oder mehreren Investoren zum festgesetzten Bezugspreis zum Bezug anzubieten. Ein öffentlicher, börslicher Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen.

9.3 Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung zu bestimmen, insbesondere ist er berechtigt, verbliebene Spitzenbeträge zum festgesetzten Bezugspreis zu verwerten.

9.4 Die Kapitalerhöhung wird unwirksam, wenn ihre Durchführung nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Hauptversammlung im Handelsregister eingetragen worden ist.

2. Wahlen zum Aufsichtsrat (TOP 11)

In der am 04. Februar 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung ist unter Tagesordnungspunkt 11 die Wahl von Herrn Ingo Voigt zum Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Herr Voigt hat mir aber nun mitgeteilt, aus persönlichen Gründen das Amt für den Fall seiner Wahl nicht mehr antreten zu wollen.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Da Vinci Invest AG entschieden, entgegen dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl von Herrn Voigt unter TOP 11 unter Buchstabe b) Herrn Dr. Oliver Maaß zur Wahl zum Aufsichtsrat vorzuschlagen. Herr Dr. Maaß, geboren am 01.02.1972 und wohnhaft in München, übt derzeit den Beruf des Rechtsanwalts im Bereich Gesellschaftsrecht mit Schwerpunkt im Aktienrecht in der Münchner Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds aus und ist daneben Mitglied des Aufsichtsrats der

* Fritz Nols AG, Frankfurt am Main

* arivis AG, Unterschleißheim bei München

* GIG Grundbesitz Immobilien AG, München

* GTM Good Time Music AG, München

* Gramax Capital AG, München

* Nevira Vermögensverwaltung AG, München

* Superwise Video Technologies AG, Wolfratshausen

* Z.E.U.S. Beratungszentrum für Energie und Sanierung AG, München. Sonstige Mitgliedschaften nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht.

Herr Dr. Maaß hat sich kurzfristig zur Übernahme des Mandats bereit erklärt und mitgeteilt, für das Amt zur Verfügung zu stehen.

Des Weiteren beantragt die Da Vinci Invest AG zu beschließen, dass die Amtszeit der gewählten Mitglieder unmittelbar mit Beendigung der Hauptversammlung am 14.03.2014 beginnt und nicht erst mit Wirksamwerden der Satzungsänderungen gemäß Ziffer 10.4.

3. Antrag zur Geschäftsordnung

Ferner beantragt die Da Vinci Invest AG zu beschließen, dass die Versammlungsleitung auf Herrn Dr. Oliver Maaß übertragen wird.

Die vorgenannten Anträge wird die Da Vinci Invest AG in der Hauptversammlung am 14. März 2014 nochmals mündlich stellen.

Unterägeri, den 11.03.2014

Da Vinci Invest AG vertr. d.d. Präsidenten des Verwaltungsrats Hendrik Klein

Ende der Corporate News

---------------------------------------------------------------------

11.03.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

257012 11.03.2014

Nachrichten zu Da Vinci Luxury AGmehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu Da Vinci Luxury AGmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!