18.02.2015 15:30:48

DGAP-Stimmrechte: SENATOR Entertainment AG

SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SENATOR Entertainment AG

18.02.2015 15:31

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Herr Alain de la Mata, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am

16.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR

Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3%

der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,76% (das entspricht

2.791.556 Stimmrechten) betragen hat.

3,76% der Stimmrechte (das entspricht 2.791.556 Stimmrechten) sind Herrn de

la Mata gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete

Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende von ihm kontrollierte

Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3%

oder mehr beträgt: Edgefilm Ltd.

18.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: SENATOR Entertainment AG

Schönhauser Allee 53

10437 Berlin

Deutschland

Internet: www.senator.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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