18.02.2015 15:30:48
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DGAP-Stimmrechte: SENATOR Entertainment AG
SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
SENATOR Entertainment AG
18.02.2015 15:31
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Herr Alain de la Mata, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
16.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR
Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3%
der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,76% (das entspricht
2.791.556 Stimmrechten) betragen hat.
3,76% der Stimmrechte (das entspricht 2.791.556 Stimmrechten) sind Herrn de
la Mata gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete
Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende von ihm kontrollierte
Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3%
oder mehr beträgt: Edgefilm Ltd.
18.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SENATOR Entertainment AG
Schönhauser Allee 53
10437 Berlin
Deutschland
Internet: www.senator.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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