15.10.2014 10:57:03
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DGAP-Stimmrechtsanteile: Adler Modemärkte AG
DGAP-PVR: Adler Modemärkte AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
'Hiermit teilen wir mit, dass der Stimmrechtsanteil an der Adler Modemärkte AG, Industriestraße Ost 1-7, 63808 Haibach, am 11.09.2014 die Schwelle von 3%, von 5%, von 10, von 15, von 20, von 25, von 30 und von 50% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 52,81% der Stimmrechte (9.774.493 Stimmrechte) beträgt.
Die Zurechnung gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. 22 Abs. 2 WpHG erfolgt über S&E Kapital GmbH, Bergkamen. Direkte Stimmrechte bestehen nicht.
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte aufgrund einer konzerninternen Umstrukturierung bei der Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG durch Ausgliederung von deren Beteiligung an der S&E Kapital GmbH, Bergkamen, die die Stimmrechte an der Adler Modemärkte AG hält, auf die 100%ige Tochtergesellschaft STB Fashion Holding GmbH.
Vor diesem Hintergrund erklärt die STB Fashion Holding GmbH gemäß §27a Abs. 1 WpHG, dass
1. die Investitionen der Umsetzung strategischer Ziele dient; es wird insofern auf Ziffer 7.2 des öffentlichen Übernahmeangebots der S&E Kapital GmbH bezüglich der Aktien der Adler Modemärkte AG vom 10. April 2013 zu den Absichten der Bieterin verwiesen, die auch für die STB Fashion Holding GmbH weiter so gelten;
2. derzeit nicht beabsichtigt ist, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen,
3. sie in Ausübung ihrer Aktionärsrechte Einfluss auf die Besetzung der Organe der Adler Modemärkte AG nimmt,
4. sie derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft anstrebt, und
5. die STB Fashion Holding GmbH die Stimmrechte im Rahmen der Ausgliederung ohne Gewährung von Geschäftsanteilen erworben hat und deshalb weder Fremd- noch Eigenmittel für deren Erwerb aufwenden musste.'
15.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Adler Modemärkte AG
15.10.2014 10:57
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 i.V.m. § 26 Abs. 1 WpHG
Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
Die STB Fashion Holding GmbH, Herne, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1
WpHG am 01.10.2014 im Zusammenhang mit Überschreitung der 50%-Schwelle der
Stimmrechte vom 11.09.2014 Folgendes mitgeteilt:
'Hiermit teilen wir mit, dass der Stimmrechtsanteil an der Adler Modemärkte AG, Industriestraße Ost 1-7, 63808 Haibach, am 11.09.2014 die Schwelle von 3%, von 5%, von 10, von 15, von 20, von 25, von 30 und von 50% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 52,81% der Stimmrechte (9.774.493 Stimmrechte) beträgt.
Die Zurechnung gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. 22 Abs. 2 WpHG erfolgt über S&E Kapital GmbH, Bergkamen. Direkte Stimmrechte bestehen nicht.
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte aufgrund einer konzerninternen Umstrukturierung bei der Steilmann-Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG durch Ausgliederung von deren Beteiligung an der S&E Kapital GmbH, Bergkamen, die die Stimmrechte an der Adler Modemärkte AG hält, auf die 100%ige Tochtergesellschaft STB Fashion Holding GmbH.
Vor diesem Hintergrund erklärt die STB Fashion Holding GmbH gemäß §27a Abs. 1 WpHG, dass
1. die Investitionen der Umsetzung strategischer Ziele dient; es wird insofern auf Ziffer 7.2 des öffentlichen Übernahmeangebots der S&E Kapital GmbH bezüglich der Aktien der Adler Modemärkte AG vom 10. April 2013 zu den Absichten der Bieterin verwiesen, die auch für die STB Fashion Holding GmbH weiter so gelten;
2. derzeit nicht beabsichtigt ist, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen,
3. sie in Ausübung ihrer Aktionärsrechte Einfluss auf die Besetzung der Organe der Adler Modemärkte AG nimmt,
4. sie derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft anstrebt, und
5. die STB Fashion Holding GmbH die Stimmrechte im Rahmen der Ausgliederung ohne Gewährung von Geschäftsanteilen erworben hat und deshalb weder Fremd- noch Eigenmittel für deren Erwerb aufwenden musste.'
15.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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