29.11.2013 19:16:41
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DGAP-Stimmrechtsanteile: DIC ASSET AG
DGAP-PVR: DIC ASSET AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 27. November 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DIC Asset AG, Frankfurt am Main, am 27. November 2013 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 14,52 % (entsprechend 9.960.759 Stimmen) beträgt. Davon waren der DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts 0,55 % (entsprechend 379.024 Stimmen) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und 11,34 % (entsprechend 7.778.170 Stimmen) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Vor diesem Hintergrund hat die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts, Frankfurt am Main, Deutschland, uns ergänzend dazu gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
a) Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele und nicht der Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise an der DIC Asset AG zu erlangen; ausgenommen hiervon ist die Möglichkeit einer Verhältnis wahrenden Teilnahme an Kapitalerhöhungen.
c) Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts strebt keine Einflussnahme - ausgenommen hiervon ist die Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung der DIC Asset AG - auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der DIC Asset AG an.
d) Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der DIC Asset AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Der Erwerb eines Teils der Stimmrechte erfolgte durch die Ausübung von Bezugsrechten im Rahmen der Barkapitalerhöhung der DIC Asset AG und wurde hinsichtlich dieses Teils des Stimmrechtserwerbs an der DIC Asset AG mit Fremdmitteln finanziert. Die übrigen Stimmrechte sind der DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts lediglich nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Hinsichtlich des Erwerbs dieses übrigen Teils der Stimmrechte wurden daher weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
Frankfurt am Main, November 2013
DIC Asset AG Der Vorstand
29.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: DIC Asset AG Eschersheimer Landstr. 223 60320 Frankfurt Deutschland Internet: www.dic-asset.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
DIC Asset AG
29.11.2013 19:16
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
DIC Asset AG
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A1X3XX4
WKN: A1X3XX
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (Wesentliche
Beteiligung)
Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 27. November 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DIC Asset AG, Frankfurt am Main, am 27. November 2013 die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 14,52 % (entsprechend 9.960.759 Stimmen) beträgt. Davon waren der DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts 0,55 % (entsprechend 379.024 Stimmen) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und 11,34 % (entsprechend 7.778.170 Stimmen) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Vor diesem Hintergrund hat die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts, Frankfurt am Main, Deutschland, uns ergänzend dazu gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
a) Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele und nicht der Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise an der DIC Asset AG zu erlangen; ausgenommen hiervon ist die Möglichkeit einer Verhältnis wahrenden Teilnahme an Kapitalerhöhungen.
c) Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts strebt keine Einflussnahme - ausgenommen hiervon ist die Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung der DIC Asset AG - auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der DIC Asset AG an.
d) Die DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der DIC Asset AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Der Erwerb eines Teils der Stimmrechte erfolgte durch die Ausübung von Bezugsrechten im Rahmen der Barkapitalerhöhung der DIC Asset AG und wurde hinsichtlich dieses Teils des Stimmrechtserwerbs an der DIC Asset AG mit Fremdmitteln finanziert. Die übrigen Stimmrechte sind der DIC Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts lediglich nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Hinsichtlich des Erwerbs dieses übrigen Teils der Stimmrechte wurden daher weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
Frankfurt am Main, November 2013
DIC Asset AG Der Vorstand
29.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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