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29.11.2013 19:22:41

DGAP-Stimmrechtsanteile: DIC ASSET AG

DGAP-PVR: DIC ASSET AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DIC Asset AG

29.11.2013 19:22

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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DIC Asset AG Frankfurt am Main ISIN: DE000A1X3XX4 WKN: A1X3XX

Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (Wesentliche Beteiligung)



Die DIC Opportunistic GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 27. November 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DIC Asset AG, Frankfurt am Main, am 27. November 2013 unter anderem die Schwelle von 10 % überschritten hat und zu diesem Tag 13,97 % (entsprechend 9.581.735 Stimmen) beträgt. Davon sind der DIC Opportunistic GmbH 4,92 % der Stimmrechte (entsprechend 3.375.667 Stimmen) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Vor diesem Hintergrund hat die DIC Opportunistic GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, uns ergänzend dazu gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

a) Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele und nicht der Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Die DIC Opportunistic GmbH beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise an der DIC Asset AG zu erlangen; ausgenommen hiervon ist die Möglichkeit einer Verhältnis wahrenden Teilnahme an Kapitalerhöhungen.

c) Die DIC Opportunistic GmbH strebt keine Einflussnahme - ausgenommen hiervon ist die Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung der DIC Asset AG - auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der DIC Asset AG an.

d) Die DIC Opportunistic GmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der DIC Asset AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Der Erwerb eines Teils der Stimmrechte erfolgte im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung der DIC Asset AG durch Sacheinlage der DIC Opportunistic GmbH. Hinsichtlich eines Teils des Stimmrechtserwerbs an der DIC Asset AG wurden daher Eigenmittel aufgewendet. Die übrigen Stimmrechte sind der DIC Opportunistic GmbH lediglich nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Hinsichtlich des Erwerbs dieses übrigen Teils der Stimmrechte wurden daher weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.

Frankfurt am Main, November 2013

DIC Asset AG Der Vorstand



29.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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