18.08.2014 21:00:11
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DGAP-Stimmrechtsanteile: FAST Casualwear AG
FAST Casualwear AG
18.08.2014 21:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Mitteilung vom 06.08.2014 wird wie folgt korrigiert:
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin Deutschland, hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FAST
Casualwear AG, Hamburg, Deutschland am 28.07.2014 die Schwelle von 3% der
Stimmrechte durch Erwerb von Aktien überschritten hat und an diesem Tag
4,28% (das entspricht 569182 Stimmrechten) betragen hat. 4,28 % (das
entspricht 569182 Stimmrechten) werden der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die
KPMG Partner und Mitarbeiter Vermögensverein e.V. zugerechnet.
Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FAST Casualwear AG, Hamburg, Deutschland am 28.07.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte durch Erwerb von Aktien überschritten hat und an diesem Tag 4,28% (das entspricht 569182 Stimmrechten) betragen hat. 4,28 % (das entspricht 569182 Stimmrechten) werden der Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG über die KPMG Partner und Mitarbeiter Vermögensverein e.V. zugerechnet.
Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FAST Casualwear AG, Hamburg, Deutschland am 04.08.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte durch Erwerb von Aktien überschritten hat und an diesem Tag 5,71% (das entspricht 759182 Stimmrechten) betragen hat. 5,71 % (das entspricht 759182 Stimmrechten) werden der Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG über die KPMG Partner und Mitarbeiter Vermögensverein e.V. zugerechnet.
Die Mitteilung vom 08.08.2014 wird wie folgt korrigiert:
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FAST Casualwear AG, Hamburg, Deutschland am 04.08.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte durch Erwerb von Aktien überschritten hat und an diesem Tag 5,71% (das entspricht 759182 Stimmrechten) betragen hat. 5,71 % (das entspricht 759182 Stimmrechten) werden der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die KPMG Partner und Mitarbeiter Vermögensverein e.V. zugerechnet.
18.08.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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