15.08.2016 15:22:36
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DGAP-Stimmrechtsanteile: GELSENWASSER AG
DGAP-PVR: GELSENWASSER AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen nach § 21 WpHG ist auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden, § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG, zurückzuführen.
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele, § 27a Abs. 1 S. 3 WpHG
a. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
b. Die Mitteilende beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c. Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d. Die Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung und im Hinblick auf die Dividendenpolitik an.
2. Herkunft der verwendeten Mittel, § 27a Abs. 1 S. 4 WpHG
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
Gelsenkirchen, August 2016
GELSENWASSER AG Der Vorstand
15.08.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen Deutschland Internet: www.gelsenwasser.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
GELSENWASSER AG
15.08.2016 15:22
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (Wesentliche
Beteiligung)
Die MULTIBRID WEA I Verwaltungs GmbH, Bochum, hat der GELSENWASSER AG,
Gelsenkirchen, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen nach § 21 WpHG ist auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden, § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG, zurückzuführen.
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele, § 27a Abs. 1 S. 3 WpHG
a. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
b. Die Mitteilende beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c. Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d. Die Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung und im Hinblick auf die Dividendenpolitik an.
2. Herkunft der verwendeten Mittel, § 27a Abs. 1 S. 4 WpHG
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
Gelsenkirchen, August 2016
GELSENWASSER AG Der Vorstand
15.08.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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