10.12.2014 17:29:48
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DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb DE0008051004; DE0008405028
Zielgesellschaft: Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft; Bieter: Wüstenrot & Württembergische AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 20203
Zielgesellschaft:
Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 280
ISIN DE0008405028/WKN 840502 (Namensaktien)
ISIN DE0008405002/WKN 840500 (Inhaberaktien)
Börsenkürzel: WLV
Die Wüstenrot & Württembergische AG (der 'Bieter') hat heute entschieden,
den Aktionären der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten,
nennwertlose Inhaber-Stückaktien (ISIN DE0008405002/WKN 840500) und
nennwertlose Namens-Stückaktien (ISIN DE0008405028/WKN 840502) der
Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft (die
'WürttLeben-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in bar von EUR 17,75
je Aktie zu erwerben. Gegenstand des Angebots sind bis zu 1.398.227 der
nicht vom Bieter gehaltenen WürttLeben-Aktien. Dies entspricht bis zu 11,48
% des Grundkapitals der Württembergische Lebensversicherung
Aktiengesellschaft. Das Angebot ist daher ein öffentliches Teilangebot (das
'Erwerbsangebot'). Das Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage
enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen durchgeführt.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (in deutscher Sprache) mit den
genauen Bestimmungen des Erwerbsangebots erfolgt nach Gestattung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter
www.ww-ag.com/aktiewl
Dort werden auch weitere, das Erwerbsangebot betreffende Informationen
veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird außerdem
durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger mitgeteilt.
Wichtige Hinweise:
Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Erwerbsangebots werden
nach Gestattung durch die BaFin in der Angebotsunterlage veröffentlicht.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von WürttLeben-Aktien
dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von
WürttLeben-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der WürttLeben-Aktien erfolgt
nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die von dem Bieter
rechtzeitig veröffentlicht werden wird, und wird sich ausschließlich nach
deren Bestimmungen richten.
Den Aktionären der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
wird dringend empfohlen, nach ihrer Veröffentlichung die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden
Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Außerdem wird
ihnen empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine
fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des
Erwerbsangebots für die Württembergische Lebensversicherung
Aktiengesellschaft zu erhalten.
Das Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
('WpÜG-Angebotsverordnung') erfolgen. Eine Durchführung des Erwerbsangebots
nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen,
Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Erwerbsangebots
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt
worden. Die Aktionäre der Württembergische Lebensversicherung
Aktiengesellschaft können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum
Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der
Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Der Bieter hat die
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Erwerbsangebots im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nicht gestattet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den
Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über
die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2
Abs. 5 WpÜG sind in keiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Erwerbsangebots im Zusammenhang
stehenden Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.
Stuttgart, den 10. Dezember 2014
Wüstenrot & Württembergische AG
Der Vorstand
Ende der WpÜG-Meldung
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Notiert: Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft:
Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf und
Frankfurt
Wüstenrot & Württembergische AG: Regulierter Markt in Frankfurt
(General Standard) und Stuttgart; Freiverkehr in Berlin und Düsseldorf
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