27.07.2018 17:05:50

DGAP-WpÜG: Kontrollerlangung;


Zielgesellschaft: Pinguin Haustechnik AG; Bieter: Triton Liegenschaften GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die PINGUIN HAUSTECHNIK
AG nach § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Triton Liegenschaften GmbH
Von-Werth-Straße 1
50670 Köln
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 77716

Zielgesellschaft:
PINGUIN HAUSTECHNIK AG
Chlodwigplatz 20
52351 Düren

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 1808
ISIN DE0007494007 / WKN 749400

Angaben der Bieterin:

Die Triton Liegenschaften GmbH (die 'Bieterin') hat am 27. Juni 2017 durch
den Erwerb von 1.577.307 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der PINGUIN
HAUSTECHNIK AG die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über
die PINGUIN HAUSTECHNIK AG mit Sitz in Hamburg (die 'Zielgesellschaft')
erlangt.

Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 1.577.307 Stimmrechte von insgesamt
2.353.860 Stimmrechten der Zielgesellschaft. Dies entspricht 67,01 % der
Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Mit dem vorgenannten Erwerb von 1.577.307 Stückaktien der Zielgesellschaft
durch die Bieterin hat auch folgende Person infolge einer
Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG
mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt:
Jochen Schwarz
Lahnweg 13
53129 Bonn
Herr Jochen Schwarz hält 100 % der Geschäftsanteile der Bieterin, hält aber
direkt keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden die Stimmrechte der
Bieterin aus 1.577.307 Stückaktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 67,01 % der
Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt
daher auch zugleich im Namen von Herrn Jochen Schwarz.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot an die
Aktionäre der Zielgesellschaft zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen
Inhaberaktien der Zielgesellschaft abgeben. Das Pflichtangebot wird im Wege
eines Barangebots erfolgen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot sowie
weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
unter

http://www.triton-liegenschaften.de

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus §
35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Herrn Jochen Schwarz
erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien
der Zielgesellschaft veröffentlichen.

Köln, den 23. Juli 2018

Der Geschäftsführer

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft.
Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da
sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt.

Ende der WpÜG-Meldung 

27.07.2018  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de 
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Notiert: Regulierter Markt Hamburg; Freiverkehr Berlin

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