24.03.2017 18:45:06

DGAP-WpÜG: Pflichtangebot

DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;


Zielgesellschaft: BHS tabletop Aktiengesellschaft; Bieter: BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. 1 und 3 i.V.m.
§§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)


Bieterin:

BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft
Sendlinger Straße 10
80331 München

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 232184

Zielgesellschaft:

BHS tabletop Aktiengesellschaft
Ludwigsmühle 1
95100 Selb

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter HRB 98

ISIN: DE0006102007  |  WKN: 610200

Angaben der Bieterin:

Die BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft (die 'Bieterin') hat heute
entschieden, den Aktionären der BHS tabletop Aktiengesellschaft im Wege
eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den
Inhaber lautenden Stückaktien der BHS tabletop Aktiengesellschaft (die
'BHS-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 14,20 je
BHS-Aktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des
Übernahmeangebots werden im Internet unter http://www.bhs-angebot.de
veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die Bieterin hat am 24. März 2017 einen Aktienkaufvertrag mit den
Mehrheitsaktionären der BHS tabletop Aktiengesellschaft, der Münchener
Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, der Deutsche
Bank Aktiengesellschaft und der proHeq GmbH, sowie weitere
Aktienkaufverträge mit Aktionären zum Erwerb von insgesamt 2,936,580 auf
den Inhaber lautenden Stückaktien (entsprechend 86,05% des Grundkapitals
und der Stimmrechte) der BHS tabletop Aktiengesellschaft abgeschlossen. Der
Vollzug der oben genannten Aktienkaufverträge steht unter der Bedingung der
fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die zuständigen Behörden.

Das Angebot erfolgt ausschließlich zu den noch in der Angebotsunterlage
mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen.

Sämtliche Anteile an der Bieterin werden durch die Serafin 13. Verwaltungs
GmbH gehalten.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein
Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Verkauf von BHS-Aktien. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots
sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage
mitgeteilt.

Investoren und Aktionären der BHS tabletop AG wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird
ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um
eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des
Übernahmeangebots zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
(WpÜG) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
(WpÜG-Angebotsverordnung), erfolgen. Eine Durchführung des
Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland wird nicht erfolgen. Folglich werden keine
sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen
des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der BHS tabletop
Aktiengesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf
Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als
der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG sind in
irgendeiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer
mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik
Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften
anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren
Bestimmungen informieren und diese befolgen.

München, 24. März 2017

BHS Verwaltungs AG

Ende der WpÜG-Meldung 

24.03.2017  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de 
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Berlin,
Düsseldorf und München; Freiverkehr in Stuttgart

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