21.12.2012 20:30:09
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DGAP-WpÜG: Pflichtangebot
Zielgesellschaft: German Brokers AG; Bieter: Herr David L. Deck / Herr Gilbert Schöni WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 21. Dezember 2012 über die Untersagung eines Pflichtangebots gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG --------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung der Untersagung eines Pflichtangebots gemäß § 15 Abs. (1) Satz 1 i.V. § 10 Abs. (3) Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bieter: 1.) Herr David L. Deck, 47 rue Plati, 98000 Monaco, Monaco 2.) Herr Gilbert Schöni, c/o Dardo Investments Partners FZE, Level 41, Emirates Towers, Sheikh Zayed Road, P. O. Box 31303, UAE-Dubai (gemeinsam nachfolgend die 'Bieter') Zielgesellschaft: German Brokers AG, Ernst-Böckel-Str. 17, 99817 Eisenach Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 508461 Inhaberaktien: ISIN DE0005801807 / WKN 580180 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 21. Dezember 2012 das infolge der Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom 09.11.2012 zu unterbreitende Pflichtangebot an die Aktionäre der German Brokers AG nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG untersagt. Der Tenor und die wesentlichen Gründe des Bescheides lauten wie folgt: 'Bescheid: Das infolge der Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom 09.11.2012 zu unterbreitende Pflichtangebot der vertretenen Herren David L. Deck, 47 rue Plati, 98000 Monaco, Monaco und Gilbert Schöni, c/o Dardo Investments Partners FZE, Level 41, Emirates Towers, SheikhZayed Road, P.O. Box 31303, UAE-Dubai, an die Aktionäre der German Brokers AG mit Sitz in Eisenach, Geschäftsadresse Ernst-Böckel-Str. 17, 99817 Eisenach, wird nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG untersagt. Gründe: 1. Die Bieter sowie verschiedene weitere Kontrollerwerber veröffentlichten am 09.11.2012 gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG über das Informationsverbreitungssystem Reuters die Kontrollerlangung über die German Brokers AG mit Sitz in Eisenach, Geschäftsadresse Ernst-Böckel-Str. 17, 99817 Eisenach (im Folgenden 'Zielgesellschaft'). Am 07.12.2012 übermittelten die Bieter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend die 'BaFin') gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG die Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot, deren Eingang die BaFin am 11.12.2012 bestätigte (§ 14 Abs. 1 Satz 2 WpÜG). Am 11.12.2012 wurde der anwaltliche Vertreter der Bieter erstmalig telefonisch darauf hingewiesen, dass die als 'Finanzierungsbestätigung der LGT Bank in Liechtenstein AG, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein' überschriebene Anlage 2 zur eingereichten Angebotsunterlage tatsächlich die Kopie eines an die ACON Actienbank AG, München, gerichteten Schreibens der LGT Bank in Liechtenstein AG vom 7. Dezember 2012 enthält, welches inhaltlich eine vielfach beschränkte Zahlungsgarantie darstellt und somit nicht die Voraussetzungen einer Bestätigung im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG erfüllt. In Anbetracht dessen wurde der anwaltliche Vertreter der Bieter aufgefordert, unverzüglich eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Finanzierungsbestätigung vorzulegen. Diese Aufforderung haben die Vertreter der BaFin anschließend im Rahmen der gemeinsamen Besprechung in den Räumen der BaFin am 14.12.2012 sowie in Telefonaten vom 18., 19., 30. Und 21.12.2012 wiederholt und bekräftigt. [.] Vor diesem Hintergrund hat die BaFin mit Bescheid vom 19.12.2012 (zugegangen an diesem Tag) die Frist des § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 WpÜG um zwei Werktage bis Freitag, den 21.12.2012 mit der Maßgabe verlängert, dass das Pflichtangebot gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG untersagt wird, sofern die Neufassung der Angebotsunterlage im Original einschließlich des Originals der Finanzierungsbestätigung nicht bis Freitag, den 21.12.2012, 10:00 Uhr, bei der BaFin eingegangen ist. [.] In dem am Freitag, den 21.12.2012 gegen 9:15 von den Vertretern der BaFin mit dem anwaltlichen Vertreter der Bieter geführten Telefonat ging dieser davon aus, dass die Finanzierungsbestätigung nicht mehr vorgelegt werde, das Pflichtangebot vielmehr zu untersagen sei. Die geänderte Fassung der Angebotsunterlage ging bei der BaFin am 21.12.2012 im Original ein. Als Anlage 2 war dieser wieder lediglich eine Kopie des vorgenannten, an die ACON Actienbank AG, München, gerichteten Schreibens der LGT Bank in Liechtenstein AG vom 7. Dezember 2012 beigefügt. 2. Das Angebot ist nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zu untersagen. Dabei steht der BaFin kein Ermessen zu. Die Angebotsunterlage enthält keine Bestätigung eines unabhängigen Wertpapierdienstleistungsunternehmens nach § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG und entspricht somit nicht den Vorgaben von § 11 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 WpÜG. [.] Dementsprechend ging bei der BaFin am 21.12.2012 eine geänderte Fassung der Angebotsunterlage vom 20.12.2012 ein, deren Anlage 2 weder formell noch inhaltlich die Voraussetzungen einer Bestätigung im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG erfüllt. Das Angebotsverfahren ist somit nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG durch den Erlass einer Untersagungsverfügung zu beenden; die mit der Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG für die Bieter ausgelösten Pflichten gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG bestehen damit zwar fort, sind aber infolge dieser Untersagung nicht mehr durch Veröffentlichung der Angebotsunterlage vom 07.12.2012 in der geänderten Fassung vom 20.12.2012 zu erfüllen.' Die Veröffentlichung des Untersagungsbescheids für das Pflichtangebot mit Tenor und den wesentlichen Gründen erfolgt ab dem 22. Dezember 2012 im Internet unter http://www.germanbrokers-angebot.de Berlin, den 21. Dezember 2012 Herr David L. Deck, Herr Gilbert Schöni Ende der WpÜG-Meldung 21.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (General Standard); Freiverkehr Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
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