18.01.2007 17:58:00

DGAP-WpÜG: Pflichtangebot

DGAP-WpÜG: Pflichtangebot;



Bieter: Fujitsu Services Overseas Holdings Limited / Zielgesellschaft: TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ------------------------------------------------------------------------------

Fujitsu Services Overseas Holdings Limited 22 Baker Street London W1U 3 BW Großbritannien

Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 35 Absatz 1, 10 Absatz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG')

Bieter:

Fujitsu Services Overseas Holdings Limited, 22 Baker Street, London W1U 3 BW, Großbritannien

Zielgesellschaft:

TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft, Konrad-Zuse-Straße 16, 74172 Neckarsulm, Deutschland zum Börsenhandel zugelassene Stammaktien: ISIN DE0005085609, WKN: 508560 nicht zum Börsenhandel zugelassene Stammaktien: ISIN DE0008164286, WKN: 816428

Angaben des Bieters:

Fujitsu Services Overseas Holdings Limited, die mit Stück 96.544 auf den Inhaber lautenden Stammaktien (entspricht 0,33 % des Grundkapitals und der Stimmrechte) an der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft beteiligt ist, hat am 18. Januar 2007 weitere Stück 23.167.407 auf den Inhaber lautende Stammaktien der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft erworben. Damit hat sich der Stimmrechtsanteil von Fujitsu Services Overseas Holdings Limited an der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft am 18. Januar 2007 von 0,33 % um 79,09 % auf 79,42 % erhöht, wobei bei der Berechnung des Stimmrechtsanteils die von der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft gehaltenen eigenen Aktien nicht von der Gesamtzahl der Stimmrechte abgezogen wurden. Damit hat Fujitsu Services Overseas Holdings Limited am 18. Januar 2007 die Kontrolle über die TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft im Sinne von § 29 Absatz 2 WpÜG erlangt.

Fujitsu Services Overseas Holdings Limited wird zu 100% von der Fujitsu Services Holdings PLC, 22 Baker Street, London W1U 3 BW, Großbritannien, gehalten, die ihrerseits eine Tochtergesellschaft der Fujitsu Limited, Shiodome City Center, 1-5-2 Higashi-Shimbashi, Minatoku, Tokyo 105-7123, Japan, ist. Dementsprechend haben Fujitsu Services Holdings PLC und Fujitsu Limited, denen die von Fujitsu Services Overseas Holdings Limited gehaltenen Stück 96.544 auf den Inhaber lautenden Stammaktien und Stimmrechte an der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft jeweils gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 3 WpÜG zuzurechnen sind, am 18. Januar 2007 mittelbar weitere Stück 23.167.407 auf den Inhaber lautende Stammaktien an der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft erworben. Damit haben sich die Stimmrechtsanteile von Fujitsu Services Holdings PLC und von Fujitsu Limited an der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft am 18. Januar 2007 jeweils von 0,33 % um 79,09% auf 79,42 % erhöht und haben Fujitsu Services Holdings PLC und Fujitsu Limited am 18. Januar 2007 jeweils mittelbar die Kontrolle über die TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft im Sinne von § 29 Absatz 2 WpÜG erlangt. Sämtliche Stimmrechte, einschließlich aller am 18. Januar 2007 mittelbar erworbenen Stimmrechte, sind Fujitsu Services Holdings PLC und Fujitsu Limited gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 3 WpÜG zuzurechnen.

Fujitsu Services Overseas Holdings Limited wird in Erfüllung ihrer Verpflichtungen und gleichzeitig der Verpflichtungen von Fujitsu Services Holdings PLC und Fujitsu Limited gemäß § 35 Absatz 2 WpÜG den Aktionären der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft ein Pflichtangebot zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Stammaktien zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis unterbreiten. Fujitsu Services Holdings PLC und Fujitsu Limited werden kein gesondertes Pflichtangebot veröffentlichen.

Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundsanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder nach Ablauf der gesetzlichen Prüffrist ohne Untersagung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß §§ 35 Absatz 2 Satz 2, 14 Absatz 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter

http://www.fujitsu.com/de

veröffentlicht. Außerdem wird eine Bekanntmachung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt über die Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht werden.

Diese Veröffentlichung gemäß §§ 35 Absatz 1, 10 Absatz 3 WpÜG erfolgt im Namen von Fujitsu Services Overseas Holdings Limited, Fujitsu Services Holdings PLC und Fujitsu Limited.

18. Januar 2007 London, Großbritannien Fujitsu Services Overseas Holdings Limited

Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 18.01.2007 --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Geregelter Markt Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart.

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