CDAX
10.08.2010 16:31:12
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DGAP-WpÜG: Pflichtangebot
Zielgesellschaft: SYNAXON AG; Bieter: ARF Holding GmbH WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung über die Kontrollerlangung über die Synaxon AG nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bieterin: ARF Holding GmbH Flurstrasse 9 33758 Schloß Holte-Stukenbrock eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 37585 Tel: + 49 (0) 5207 - 89 58 12 E-Mail: b.fortmeier@jofo.de Zielgesellschaft: Synaxon AG Eckendorfer Straße 2 - 4 33609 Bielefeld eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 36014 Inhaberaktien: WKN 687380 / ISIN DE0006873805 Angaben der Bieterin: Die Bieterin hat am 06. August 2010 durch den Zukauf weiterer Aktien die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i. V. m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Synaxon AG mit Sitz in Bielefeld erlangt . Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 1.512.546 Stückaktien von insgesamt 3.891.000 Aktien der Synaxon AG. Dies entspricht rd. 38,87 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Synaxon AG durch die Bieterin hat auch folgende Person infolge Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG mittelbar die Kontrolle über die Synaxon AG erlangt: Bruno Fortmeier Flurstrasse 9 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Herr Bruno Fortmeier hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft; ihm werden die Stimmrechte aus 1.512.546 Stückaktien der Bieterin zugerechnet, dies entspricht 38,87 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen von Herrn Bruno Fortmeier. Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Synaxon AG abgeben. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter www.arf-holding.de veröffentlicht. Die ARF Holding GmbH wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Herrn Bruno Fortmeier erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Synaxon AG veröffentlichen. Wichtige Information: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Synaxon AG. Inhabern von Aktien der Synaxon AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Schloß Holte-Stukenbrock, den 10. August 2010 ARF Holding GmbH Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 10.08.2010 --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr inBerlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
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