15.02.2019 17:40:13
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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot ;
Zielgesellschaft: Intershop Communications Aktiengesellschaft; Bieter: Shareholder Value Beteiligungen AG WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Bieter: Shareholder Value Beteiligungen AG mit Sitz in Frankfurt am Main Neue Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 51069 Shareholder Value Management AG mit Sitz in Frankfurt am Main Neue Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 49135 Zielgesellschaft: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft mit Sitz in Jena Leutragraben 1, 07743 Jena Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 209419 ISIN: DE000A0EPUH1 WKN: A0EPUH Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgen unter: https://www.intershop-angebot.de Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Informationen der Bieter: Die Shareholder Value Beteiligungen AG und die Shareholder Value Management AG, jeweils mit Sitz in Frankfurt am Main, haben am 15.02.2019 entschieden, als Bietergemeinschaft den Aktionären der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft mit Sitz in Jena im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft (ISIN: DE000A0EPUH1, WKN: A0EPUH) anzubieten. Die Bieter beabsichtigten, vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen der Angebotsunterlage, den Aktionären der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft eine Gegenleistung von EUR 1,39 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft anzubieten. Im Übrigen wird das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen erfolgen. Die Festlegung einer Mindestannahmeschwelle ist nicht beabsichtigt. Die Bieter behalten sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-AngebotsVO) unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen in Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese im Internet bekannt gemacht worden sind, weil sie wichtige Informationen enthalten werden. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Inhabern von Aktien der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft auf Wunsch kostenlos zugesandt. Frankfurt am Main, den 15.02.2019 Shareholder Value Beteiligungen AG Shareholder Value Management AG Ende der WpÜG-Meldung 15.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Bieter: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart, Tradegate Exchange Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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