09.11.2015 17:20:01

DGAP-Zwischenmitteilung: euromicron AG communication & control technology

DGAP-IRE: euromicron AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

euromicron AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37q WpHG

09.11.2015 17:20

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology

Frankfurt am Main

Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der verkürzte Abschluss der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology (euromicron AG), Frankfurt am Main, zum Abschlussstichtag 30.06.2014 fehlerhaft ist:



Durch die Erfassung pauschaler Abgrenzungen sind im verkürzten Abschluss (u.a.) die Umsatzerlöse und die Forderungen um jeweils 4,0 Mio. EUR sowie die Bestandsveränderungen und die Vorräte jeweils um 1,8 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. Ohne diese Abgrenzungen hätte sich kein Konzernüberschuss, sondern ein Konzernfehlbetrag ergeben. Die pauschale Aufstockung der Forderungen aus Fertigungsaufträgen über den tatsächlich erzielten Leistungsfortschritt hinaus verstößt gegen IAS 11.22. Die Aufstockung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse über die angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten hinaus verstößt gegen IAS 2.9. Aufgrund fehlerhafter Abrechnungen bei 18 Kundenprojekten sind der Umsatz um 0,7 Mio. EUR und der Konzernjahresüberschuss um 0,5 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen. Es handelt sich um Folgewirkungen von Fehlerkorrekturen gemäß IAS 8, die im Konzernabschluss zum 31.12.2014 rückwirkend zum 31.12.2013 vorgenommen wurden.

Bei der Bilanzierung der Kundenprojekte zum 31.12.2013 wurde gegen IAS 11.11 ff., IAS 11.22, IAS 11.36 und IAS 18.20 verstoßen.

Im Zwischenbericht zum 30.06.2014 sind der Zwischenabschluss und der Zwischenlagebericht nicht voneinander getrennt dargestellt.

Dieses verstößt gegen IAS 1.49, wonach ein Abschluss eindeutig von anderen Informationen, die im gleichen Dokument veröffentlicht werden, zu unterscheiden sein muss.

Frankfurt am Main, im November 2015

euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology

Der Vorstand



09.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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