14.11.2014 14:46:47
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DGAP Zwischenmitteilung: Girindus AG i.L.
Girindus AG i.L.: Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres 2014
Girindus AG i.L. / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
14.11.2014 14:47
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Girindus AG i.L.
Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres 2014 nach § 37x WpHG
1. Liquidationsverlauf
Seit dem 1. Februar 2013 befindet sich die Girindus AG i.L. in der
Liquidation. Im Zuge dessen wurde auch die Liquidation der
Tochtergesellschaft Girindus America Inc. eingeleitet, die inzwischen im
Wesentlichen erfolgt ist.
Im Rahmen der bisherigen Abwicklung wurden intensive Bemühungen
unternommen, die Patentrechte der Girindus-Gruppe auf dem Gebiet von
Verfahren und Verfahrensschritten zur Herstellung von Oligonukleotiden in
Flüssigphase zu verwerten. Die Patentrechte wurden national und
international Unternehmen mit ausgewiesenem Bezug zu therapeutischen
Oligonukleotiden zum Erwerb angeboten. Hieraus hat sich im Ergebnis keine
konkrete Möglichkeit für eine Veräußerung der Patentrechte ergeben. Die
Gesellschaft führt dies im Wesentlichen auf die Spezialität des Portfolios
und noch nicht vorhandene Marktgegebenheiten für kommerzielle
Oligonukleotide in größeren Produktmengen zurück. Es wurde deswegen zur
Vermeidung weiterer erheblicher Kosten, die mit einer Fortführung des
Portfolios verbunden sein würden, entschieden, das Portfolio nicht mehr
aufrechtzuerhalten. Die wenigen z. Zt. noch vorhandenen materiellen
Gegenstände der Gesellschaft stehen vor der kurzfristigen Verwertung.
Daraus werden keine für die Finanzlage der Gesellschaft wesentlichen Erlöse
erwartet.
Die Gesellschaft hält eventuelle Ansprüche auf Rückerstattung von aufgrund
einer Mindestbesteuerung gezahlter Körperschaft- und Gewerbesteuer aus dem
Jahr 2009 offen, vor dem Hintergrund, dass beim Bundesverfassungsgericht
Verfahren zu der Frage anhängig sind, ob die Mindestbesteuerung
verfassungsgemäß ist, wenn eine Verlustverrechnung in späteren
Veranlagungszeiträumen nicht mehr möglich ist, wie z.B. bei einer
Liquidation. Allerdings wird nicht mit einer zeitnahen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage innerhalb eines absehbaren
Abwicklungsfensters gerechnet, so dass eventuelle Steuerrückerstattungen
ggf. Gegenstand einer Nachtragsliquidation werden würden. Sofern und
insoweit im Rahmen einer Nachtragsliquidation eine Erstattung erfolgen
sollte, wäre diese aus derzeitiger Sicht in voller Höhe des nach Abzug der
Verwaltungskosten der Nachtragsliquidation verbleibenden Vermögens der
Gesellschaft für eine Begleichung der dann noch vorhandenen
Kreditverbindlichkeiten (am 31. Oktober 2014: 3,6 Millionen Euro) der
Gesellschaft gegenüber den Solvay-Kreditgebern zu berücksichtigen.
Die Pensionszusagen der Gesellschaft konnten zum überwiegenden Teil zum
Ende Oktober 2014 auf eine externe Pensionskasse übertragen werden. Der
restliche Teil soll ebenfalls noch ausgelagert werden.
2. Vermögens- und Finanzlage
Liquidationsbedingt sind in dem Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober des
Geschäftsjahres 2014 keine operativen Umsätze in der Girindus AG i.L. mehr
angefallen (wie Vorjahresperiode 1. Februar bis 31. Oktober 2013).
Das Ergebnis der Girindus AG i.L vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
(EBITDA) vom 1. Januar bis 31. Oktober 2014 betrug nach den für den
Einzelabschluss maßgeblichen Bilanzierungsregeln des HGB minus 576 TEUR.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag ebenfalls bei minus 576 TEUR
(Vorjahresperiode (Konzern): minus 1,2 Millionen Euro). Das Ergebnis
resultiert insbesondere aus einer geschätzten Ausweitung des
Liquidationshorizonts auf das erste Quartal 2015, wie bereits im
Halbjahresbericht 2014 der Gesellschaft erläutert worden ist.
Die Zinsaufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 111 TEUR und beziehen
sich auf die subordinierten Darlehnsverbindlichkeiten gegenüber der
Solvay-Gruppe.
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft weist für die
Berichtsperiode einen Verlust in Höhe von minus TEUR 687 aus, der im
Wesentlichen auf dem antizipierten Aufwand für den verlängerten
Liquidationshorizont und den nicht auszahlungswirksamen Zinsaufwendungen
für die subordinierten Darlehnsverbindlichkeiten gegenüber der
Solvay-Gruppe basiert.
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgte mittels Eigenkapitalzuschuss
gemäß dem Contribution Agreement der Gesellschaft mit der
Mehrheitsaktionärin Solvay Organics GmbH vom 9. November 2012.
Zum 31. Oktober 2014 wies die Bilanz der Girindus AG i.L. liquide Mittel
in Höhe von 10 TEUR aus.
Die Girindus AG i.L. hat Darlehnsverbindlichkeiten gegenüber Unternehmen
der Solvay-Gruppe in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Bezüglich dieser
Verbindlichkeiten liegen aufgrund des Contribution Agreement mit der Solvay
Organics GmbH Rangrücktrittserklärungen der Solvay-Kreditgeber vor, die
insoweit eine Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne
ausschließen.
Der vorhersehbare weitere Finanzmittelbedarf der Gesellschaft im Rahmen der
Liquidation ist durch die Finanzierungszusagen des Contribution Agreements
mit der Solvay Organics GmbH gedeckt.
3. Ausblick / Risiken
Es ist geplant, die Liquidation mit den dafür noch erforderlichen Maßnahmen
kurzfristig abzuschließen.
Im Rahmen des Contribution Agreement mit der Solvay' Organics GmbH vom 9.
November 2012 wurde vereinbart, dass die Solvay Organics GmbH für die
Finanzierung der für die Abwicklungsphase erwarteten Aufwendungen
Finanzmittel von maximal 3.25 Millionen Euro in die Kapitalrücklage
einstellen wird. Die kürzlich erfolgte Überprüfung der erforderlichen
Finanzmittel ergab keine Unterdeckung hinsichtlich der bestehenden
Finanzierungszusage.
Die beiden am LG Hannover anhängigen Aktionärsklagen, bezüglich derer ein
Gerichtstermin im Januar 2015 anberaumt ist, führen aus heutiger Sicht
nicht zu einer weiteren Verlängerung des Liquidationshorizonts über das
erste Quartal 2015 hinaus.
Sofern der tatsächlich entstehende Aufwand der Liquidation das Budget
überschreiten sollte, infolge von Ereignissen, die sich erhöhend auf den
Aufwand auswirken, einschließlich des Falls einer durch das Ereignis
ausgelösten Verlängerung der Abwicklung, könnte sich dadurch ein
Finanzierungsrisiko für die Gesellschaft ergeben. Dies könnte im negativen
Falle auch in ein Insolvenzrisiko für die Gesellschaft einmünden. Solche
Ereignisse sind derzeit nicht zu erkennen und werden nicht erwartet.
Aus derzeitiger Sicht kann zum Abschluss der Abwicklung weiterhin nicht mit
einem verteilungsfähigen Erlös für die Aktionäre der Gesellschaft gerechnet
werden.
Hannover, 15. November 2014
Der Abwickler
Kontakt:
Investor Relations
Telefon: +49 511 857 3525
Telefax: +49 511 857 3528
E-Mail: ir@girindus.com
14.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Girindus AG i.L.
Hans-Böckler-Allee 20
30173 Hannover
Deutschland
Internet: www.girindus.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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