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14.11.2014 14:46:47

DGAP Zwischenmitteilung: Girindus AG i.L.

Girindus AG i.L.: Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres 2014

Girindus AG i.L. / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

14.11.2014 14:47

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Girindus AG i.L.

Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres 2014 nach § 37x WpHG

1. Liquidationsverlauf

Seit dem 1. Februar 2013 befindet sich die Girindus AG i.L. in der

Liquidation. Im Zuge dessen wurde auch die Liquidation der

Tochtergesellschaft Girindus America Inc. eingeleitet, die inzwischen im

Wesentlichen erfolgt ist.

Im Rahmen der bisherigen Abwicklung wurden intensive Bemühungen

unternommen, die Patentrechte der Girindus-Gruppe auf dem Gebiet von

Verfahren und Verfahrensschritten zur Herstellung von Oligonukleotiden in

Flüssigphase zu verwerten. Die Patentrechte wurden national und

international Unternehmen mit ausgewiesenem Bezug zu therapeutischen

Oligonukleotiden zum Erwerb angeboten. Hieraus hat sich im Ergebnis keine

konkrete Möglichkeit für eine Veräußerung der Patentrechte ergeben. Die

Gesellschaft führt dies im Wesentlichen auf die Spezialität des Portfolios

und noch nicht vorhandene Marktgegebenheiten für kommerzielle

Oligonukleotide in größeren Produktmengen zurück. Es wurde deswegen zur

Vermeidung weiterer erheblicher Kosten, die mit einer Fortführung des

Portfolios verbunden sein würden, entschieden, das Portfolio nicht mehr

aufrechtzuerhalten. Die wenigen z. Zt. noch vorhandenen materiellen

Gegenstände der Gesellschaft stehen vor der kurzfristigen Verwertung.

Daraus werden keine für die Finanzlage der Gesellschaft wesentlichen Erlöse

erwartet.

Die Gesellschaft hält eventuelle Ansprüche auf Rückerstattung von aufgrund

einer Mindestbesteuerung gezahlter Körperschaft- und Gewerbesteuer aus dem

Jahr 2009 offen, vor dem Hintergrund, dass beim Bundesverfassungsgericht

Verfahren zu der Frage anhängig sind, ob die Mindestbesteuerung

verfassungsgemäß ist, wenn eine Verlustverrechnung in späteren

Veranlagungszeiträumen nicht mehr möglich ist, wie z.B. bei einer

Liquidation. Allerdings wird nicht mit einer zeitnahen Entscheidung des

Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage innerhalb eines absehbaren

Abwicklungsfensters gerechnet, so dass eventuelle Steuerrückerstattungen

ggf. Gegenstand einer Nachtragsliquidation werden würden. Sofern und

insoweit im Rahmen einer Nachtragsliquidation eine Erstattung erfolgen

sollte, wäre diese aus derzeitiger Sicht in voller Höhe des nach Abzug der

Verwaltungskosten der Nachtragsliquidation verbleibenden Vermögens der

Gesellschaft für eine Begleichung der dann noch vorhandenen

Kreditverbindlichkeiten (am 31. Oktober 2014: 3,6 Millionen Euro) der

Gesellschaft gegenüber den Solvay-Kreditgebern zu berücksichtigen.

Die Pensionszusagen der Gesellschaft konnten zum überwiegenden Teil zum

Ende Oktober 2014 auf eine externe Pensionskasse übertragen werden. Der

restliche Teil soll ebenfalls noch ausgelagert werden.

2. Vermögens- und Finanzlage

Liquidationsbedingt sind in dem Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober des

Geschäftsjahres 2014 keine operativen Umsätze in der Girindus AG i.L. mehr

angefallen (wie Vorjahresperiode 1. Februar bis 31. Oktober 2013).

Das Ergebnis der Girindus AG i.L vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen

(EBITDA) vom 1. Januar bis 31. Oktober 2014 betrug nach den für den

Einzelabschluss maßgeblichen Bilanzierungsregeln des HGB minus 576 TEUR.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag ebenfalls bei minus 576 TEUR

(Vorjahresperiode (Konzern): minus 1,2 Millionen Euro). Das Ergebnis

resultiert insbesondere aus einer geschätzten Ausweitung des

Liquidationshorizonts auf das erste Quartal 2015, wie bereits im

Halbjahresbericht 2014 der Gesellschaft erläutert worden ist.

Die Zinsaufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 111 TEUR und beziehen

sich auf die subordinierten Darlehnsverbindlichkeiten gegenüber der

Solvay-Gruppe.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft weist für die

Berichtsperiode einen Verlust in Höhe von minus TEUR 687 aus, der im

Wesentlichen auf dem antizipierten Aufwand für den verlängerten

Liquidationshorizont und den nicht auszahlungswirksamen Zinsaufwendungen

für die subordinierten Darlehnsverbindlichkeiten gegenüber der

Solvay-Gruppe basiert.

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgte mittels Eigenkapitalzuschuss

gemäß dem Contribution Agreement der Gesellschaft mit der

Mehrheitsaktionärin Solvay Organics GmbH vom 9. November 2012.

Zum 31. Oktober 2014 wies die Bilanz der Girindus AG i.L. liquide Mittel

in Höhe von 10 TEUR aus.

Die Girindus AG i.L. hat Darlehnsverbindlichkeiten gegenüber Unternehmen

der Solvay-Gruppe in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Bezüglich dieser

Verbindlichkeiten liegen aufgrund des Contribution Agreement mit der Solvay

Organics GmbH Rangrücktrittserklärungen der Solvay-Kreditgeber vor, die

insoweit eine Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne

ausschließen.

Der vorhersehbare weitere Finanzmittelbedarf der Gesellschaft im Rahmen der

Liquidation ist durch die Finanzierungszusagen des Contribution Agreements

mit der Solvay Organics GmbH gedeckt.

3. Ausblick / Risiken

Es ist geplant, die Liquidation mit den dafür noch erforderlichen Maßnahmen

kurzfristig abzuschließen.

Im Rahmen des Contribution Agreement mit der Solvay' Organics GmbH vom 9.

November 2012 wurde vereinbart, dass die Solvay Organics GmbH für die

Finanzierung der für die Abwicklungsphase erwarteten Aufwendungen

Finanzmittel von maximal 3.25 Millionen Euro in die Kapitalrücklage

einstellen wird. Die kürzlich erfolgte Überprüfung der erforderlichen

Finanzmittel ergab keine Unterdeckung hinsichtlich der bestehenden

Finanzierungszusage.

Die beiden am LG Hannover anhängigen Aktionärsklagen, bezüglich derer ein

Gerichtstermin im Januar 2015 anberaumt ist, führen aus heutiger Sicht

nicht zu einer weiteren Verlängerung des Liquidationshorizonts über das

erste Quartal 2015 hinaus.

Sofern der tatsächlich entstehende Aufwand der Liquidation das Budget

überschreiten sollte, infolge von Ereignissen, die sich erhöhend auf den

Aufwand auswirken, einschließlich des Falls einer durch das Ereignis

ausgelösten Verlängerung der Abwicklung, könnte sich dadurch ein

Finanzierungsrisiko für die Gesellschaft ergeben. Dies könnte im negativen

Falle auch in ein Insolvenzrisiko für die Gesellschaft einmünden. Solche

Ereignisse sind derzeit nicht zu erkennen und werden nicht erwartet.

Aus derzeitiger Sicht kann zum Abschluss der Abwicklung weiterhin nicht mit

einem verteilungsfähigen Erlös für die Aktionäre der Gesellschaft gerechnet

werden.

Hannover, 15. November 2014

Der Abwickler

Kontakt:

Investor Relations

Telefon: +49 511 857 3525

Telefax: +49 511 857 3528

E-Mail: ir@girindus.com

14.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Girindus AG i.L.

Hans-Böckler-Allee 20

30173 Hannover

Deutschland

Internet: www.girindus.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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